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Tanzgala 2025 ATV 1873 Frankonia Nürnberg eV

<h2>Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tanzveranstaltung</h2>

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und die Teilnahme an der Tanzveranstaltung des Veranstalters.

§ 2 Eintrittskarten und Zutritt

  • Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
  • Die Eintrittskarte ist gültig, wenn sie bezahlt und unversehrt ist.
  • Nur der erste Vorweis der Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt. Bei Verlust oder Nichtvorlage kann der Zutritt verweigert werden, ohne Erstattungsanspruch.
  • Die Eintrittskarte ist während der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 3 Preise und Zahlung

  • Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Zahlung erfolgt vorab im Online-Verkauf oder an der Abendkasse, sofern angeboten.

§ 4 Ermäßigungen

  • Ermäßigungen gelten nur, wenn die Voraussetzungen bei Einlass nachgewiesen werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht nicht.

§ 5 Rückerstattung und Widerruf

  • Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und der Rückerstattung ausgeschlossen.
  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht, insbesondere nicht bei Online-Kauf.

§ 6 Hausordnung und Verhalten

  • Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes, die einzuhalten ist.
  • Film-, Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind untersagt.
  • Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnehmen.
  • Sicherheitskontrollen am Einlass sind zu akzeptieren.
  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Veranstalter den Zutritt verweigern oder den Besucher von der Veranstaltung ausschließen, ohne Erstattungsanspruch.

§ 7 Haftung

  • Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  • Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Änderungen und Absage der Veranstaltung

  • Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
  • In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz von Folgekosten.