Summer Splash Regeln

LEITERSCHAFT


- Den Anweisungen der SPLASH-Leitung und der Hotelmitarbeiter (inkl. Nachtwache) ist Folge zu leisten.


- Ergänzend zu den SPLASH-Regeln gilt die Hausordnung des Hotels (siehe Aushang vor Ort) und die jeweiligen Landesgesetze.


REISEBUCHUNG


- Die Buchung der Reise ist verbindlich und der Teilnehmerplatz gesichert, sobald der Teilnehmerbetrag bezahlt wurde. Der Teilnehmerbetrag ist abhängig von den Anmeldefristen. 


HOTELGELÄNDE UND -ZIMMER


- Etwaige Schäden müssen im Vorfeld gemeldet werden. Entstandene Schäden müssen von den Verursachern getragen werden (große Schäden über die private Haftpflichtversicherung). Beim Check-In muss jeder Teilnehmer € 10,00 Kaution hinterlegen, die am Abreisetag zurückgegeben werden.


- Jungs & Mädels halten sich nicht gemeinsam in einem Zimmer auf, Speise- und Versammlungsräume ausgenommen.


- Alle Teilnehmer müssen in ihren eigenen Zimmern schlafen.


AUSSERHALB DER ANLAGE


- Unter 16: Es gibt es einen verbindlichen gemeinsamen Treffpunkt am Strand (ausschließlich dieser Strandabschnitt gilt als Aufenthaltsbereich).


- Unter 18: Außerhalb der Anlage nie alleine und immer mindestens in Zweiergruppen und nach Abmeldung beim Kleingruppenleiter.


NACHTRUHE & VERLASSEN DER ANLAGE


- Um 24.00 Uhr ist Nachtruhe, Verhalten danach nur noch in „Zimmerlautstärke“.


- Das Verlassen der Anlage ist ab 22.00 Uhr für unter 16-jährige und ab 24.00 Uhr für unter 18-jährige verboten.


- Unter 18: Der Kleingruppenleiter muss grundsätzlich über das Verlassen der Anlage und den Aufenthaltsort informiert werden, bzw. muss vorab Erlaubnis eingeholt werden.


VERSAMMLUNGEN & KLEINGRUPPENZEITEN


- Die am Morgen und Abend stattfindenden Versammlungen und Kleingruppenzeiten sind für

alle unter 18-jährigen Teilnehmer verbindlich, ebenso bei zusätzlichem Programm für unter 18-jährige.


RAUCHEN, ALKOHOL, DROGEN, ETC.


- Alkoholkonsum und Rauchen sind grundsätzlich verboten.


- Es gilt: Drogenkonsum (siehe Betäubungsmittelgesetz), sowie der Konsum von Alkohol, führt zum unmittelbaren Ausschluss von der Freizeit und Rückreise nach Hause (auf eigene Kosten).


- Der Erwerb von in Deutschland verbotenen Waffen (Softguns, Messer, etc.) ist grundsätzlich verboten. Die Kleingruppenleiter haben das Recht, diese den Teilnehmern wegzunehmen.

 

HINWEIS ZUM „RECHT AM FOTO BEI JUGENDLICHEN UND ERWACHSENEN“


- Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, bzw. bei Jugendlichen unter 16 Jahren der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass Fotos und Filme, die im Rahmen der Freizeit erstellt werden, veröffentlicht werden dürfen!


BEI REGELBRÜCHEN


- Zuerst wird eine mündliche Verwarnung von der Splash-Leitung ausgesprochen


- Bei einem weiteren Regelbruch und je nach Schwere des Regelbruchs:

• Zweite Verwarnung, inkl. Strafe (gemeinnützige Arbeit)

• Telefonat mit den Eltern

• Heimfahrt auf eigene Kosten (mind. € 150,00)