Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflichten von Vereinen

Gemeinnützige Vereine haben Informationspflichten gegenüber verschiedenen Interessengruppen, beispielsweise gegenüber den Mitgliedern, dem Finanzamt, Spenderinnen und Spendern sowie weiteren unterstützenden Personen. Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Verein rechnungslegungspflichtig ist, ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Steuerrecht. Daneben kann die Satzung weitergehende Regelungen enthalten. Was sind die Aufgaben der verschiedenen Rollen im Verein für die Buchhaltung.

Referent: Jochen Wältz

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