Institutionelles Schutzkonzept
DPSG Heilige Elisabeth Zweibrücken
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Institutionelles Schutzkonzept
DPSG Pfadfinderstamm
Name des Stammes: Heilige Elisabeth Zweibrücken
Version: 1 (beta)
Stand (Datum): 31.11.2024
Ort: Zweibrücken
Inhaltsverzeichnis
Vorwort. 2
Vorabüberlegungen. 3
Risikoanalyse. 4
1. Einleitung. 7
2. Begriffsbestimmungen. 10
3. Ausbildung und Auswahl der Ehrenamtlichen. 11
3.1 Präventionsschulungen. 13
3.2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung. 14
4. Leitbild und Verhaltenskodex. 15
5. Beratungs- und Beschwerdewege. 18
6. Interventionsleitfaden. 20
6.1 Ansprechpersonen. 26
6.2 Nachhaltige Aufarbeitung. 30
7. Projektabschluss und Qualitätsmanagement. 31
Anhang I. Bausteine der Präventionsschulungen. 32
Anhang II. Ablaufschema erweitertes Führungszeugnis (eFz). 34
Anhang III. Dokumentationsbogen. 35
Vorwort
Liebe Stammesvorstände im Diözesanverband Speyer,
ich möchte beginnen mit einem Zitat von Lord Robert Baden-Powell, dass das Thema Prävention vor Sexualisierter Gewalt ziemlich auf den Punkt bringt. „Sexualität ist universell in allen Lebensformen. Sexualität ist keine Sünde. Sünde entsteht, wenn Sexualität missbraucht wird“.
Ein täglicher Bestandteil unserer Arbeit in der DPSG ist die Stärkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mit unseren regelmäßigen Gruppenstunden und Aktionen stärken und schützen wir unsere Kinder und Jugendlichen und erziehen sie zu selbstbewussten Menschen.
Zu dem Thema gibt es im Wesentlichen zwei Begriffe, die immer wieder Auftauchen und uns oft begegnen oder gar bekannt sind „Prävention vor sexualisierter Gewalt“ und „Kinderschutz“.
Um für alle Mitglieder einen sicheren Rahmen schaffen zu können, sind alle katholischen Träger dazu angehalten, ein eigenes Konzept zur Prävention zu entwickeln. Der Grund, weshalb jeder kath. Träger, jeder Stamm, jeder Bezirk sogar jede Diözese ein eigenes Schutzkonzept entwickeln/verfassen muss, liegt darin, dass wir alle unterschiedlich (Stammeskulturen) sind, – was erst mal sehr schön ist. Hinzu kommt, dass jeder Stamm andere Räumlichkeiten und Plätze zur Verfügung hat, die dazu führen, dass jedes Schutzkonzept individuell ist.
Kurz gesagt, ihr als Stamm oder Bezirk benötigt ein eigenes Konzept.
Dieser Leitfaden, den ihr im Anschluss findet, wurde in erster Linie von der AG ISK des DPSG DVs Limburg entwickelt und uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Er wurde durch Lena Böhme als Bildungsreferentin im Diözesanbüro auf unseren Diözesanverband angepasst.
Ein Vorteil, den wir in diesem Leitfaden von Limburg gesehen haben, war, dass der DV Limburg von einer externen Fachberatungsstelle: „Wildwasser Wiesbaden e.V.“ unterstützt wurde und er den offiziellen Anforderungen an ein Institutionelles Schutzkonzept entspricht.
Bei der Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes geht es darum, gemeinsam mit allen Leiter*Innen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über das Thema „Kinderschutz“ ins Gespräch zu kommen. Dabei potenzielle Risikosituationen und Schutzfaktoren in den Blick zu nehmen, eine gemeinsame Haltung zu vereinbaren und daraus resultierende Verhaltensstandards zu erarbeiten.
Einheitlich geregelte Dinge, wie der Besuch von Präventionsschulungen, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses oder das Leitbild der DPSG sind in diesem Leitfaden bereits vorgeschrieben. Hier müsst ihr nichts mehr bearbeiten. Die Kästen zeigen euch an welchen Stellen ihr etwas eintragen sollt, dazu gibt es noch Kästen, welche mit einem „*“ gekennzeichnet sind, diese sind freiwillig zu bearbeiten (z.B. Geschichte des Stammes).
Vielen Dank, dass ihr mit diesem wichtigen Schritt euren Stamm zu einem sichereren Ort macht!
Gut Pfad
Schippe
Diözesanvorsitzender
Vorabüberlegungen
Bevor ihr euch mit eurer Leitungsrunde und dem gesamten Stamm auf den Weg macht, solltet ihr euch fragen:
Kennen wir Begriffe und Definitionen (Grenzverletzung, Übergriff, Sexualisierte Gewalt..)?
Wenn nein, dann hilft euch ein Blick in die Handreichung[1] der DPSG. Hier sind alle Begriffe und Para-grafen nochmal übersichtlich zusammengefasst. Bevor ihr mit dem Institutionellen Schutzkonzept beginnt, ist es wichtig, dass alle Leiter*innen diese Begriffe, insbesondere die Grundlagen, Bedeutung und Dimension von Grenzverletzungen kennen und verstehen.
Wie gut kennen wir uns bereits mit der Prävention vor sexualisierter Gewalt aus?
Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen des*der Betroffenen vorgenommen wird oder welcher der*die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
In den meisten Fällen geschieht sexualisierte Gewalt, um Macht zu demonstrieren. Hierfür nutzt der*die Täter*in seine*ihre Vertrauens-, Macht- und/oder Autoritätsposition aus.
Unter Prävention vor sexualisierter Gewalt verstehen wir, auf die physische, psychische und seelische Unversehrtheit von Kindern/Jugendlichen/Menschen zu achten und diese aktiv vor sexualisierter Gewalt zu schützen!
Es gibt bereits einige Instrumente (Selbstverpflichtungserklärung, Abfrage von erweiterten Führungszeugnissen, Schulungen etc.), die ihr bei euch im Stamm anwendet. Das ISK fasst diese Instrumente zusammen und zeigt durch die Risikoanalyse Schwachstellen auf.
Kennen wir Zahlen und Fakten und sind uns bewusst, warum uns das Thema etwas angeht?
Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie verletzt nicht nur körperlich, sondern auch die Psyche, die Sinne, Wahrnehmungen und die Persönlichkeit von Betroffenen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. Je nach Quelle wird davon ausgegangen, dass jedes 4.-5. Mädchen und jeder 8.-10. Junge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betroffen ist (die Dunkelziffer könnte noch deutlich höher sein). Sexualisierte Gewalt findet überwiegend im familiären und nahen Umfeld statt. Dies macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt uns alle angeht!
Befürchten wir Widerstände in der Leiterrunde?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt der DPSG nicht erst seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutz-Gesetzes und der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz[2] am Herzen. Prävention und Kinderschutz sind seit langem Themen in der verbandlichen Ordnung und in der Ausbildung von Leiter*innen.
Zu akzeptieren, dass es auch bei uns, in unserem Diözesanverband und auch in unserem Stamm sexualisierte Gewalt gibt und gab, führt automatisch zu der Frage: „Was müssen wir tun, damit so etwas bei uns nicht (wieder) passiert?“ Genau diese Frage zieht sich durch den gesamten Prozess in der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes. Deswegen finden wir diesen Prozess auch so wertvoll. Wir freuen uns, wenn alle Pfadfinder*innen diesen Prozess mitgestalten.
Wenn ihr an dieser Stelle Unsicherheit verspürt, ist es gut, wenn ihr euch als Leitungsrunde zunächst in den Grundlagen schulen lasst, bevor ihr die Bausteine des Schutzkonzeptes bearbeitet. Ihr könnt euch dazu an das Diözesanbüro oder die AG Ausbildung wenden, damit wie eine auf euren Stamm und eure Bedürfnisse angelegte Möglichkeit der Schulung organisieren können.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse steht am Anfang der Konzepterstellung. Sie liefert im Vorfeld hilfreiche Informationen darüber, welche Bedingungen, Strukturen, örtliche Gegebenheiten z.B. Gruppenräume, Alltagsabläufe und Verfahrenswege vorhanden sind. Fragen können sein: Sind unsere Orte hinreichend sicher? Wie sind die momentanen Umgangsformen miteinander? Welchen Stellenwert hat Prävention bei uns?
Sie ist damit ein erster Schritt, um sich mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinanderzusetzen. Zudem ist sie ein wichtiges Instrument, um sich Gefährdungspotenziale und Strukturen, welche Taten begünstigen, bewusst zu machen, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen oder sogar begünstigen, u.a. im baulichen Bereich (Gruppenraumaufteilung), im Umgang mit Nähe und Distanz oder in der Ausbildung von Gruppenleiter*innen.
Grundlage für die Erstellung des Schutzkonzeptes ist eine Analyse möglicher Gefährdungspotenziale, die z.B. in Lagern, Gruppenstunden oder bei anderen Aktionen eine Kindeswohlgefährdung begünstigen können. Die Risikoanalyse kann und sollte mit möglichst vielen Akteur*innen, Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, um möglichst viele Aspekte zu erfassen. Wir haben euch dazu Fragebögen für die verschiedenen Altersstufen, sowie Methoden für Gruppenstunden, Stammesaktionen und Leitungsrunden versendet und hier im Anhang nochmal angefügt, mit denen ihr arbeiten könnt.
Rein formell müssen die Ergebnisse der Risikoanalyse nicht in das Institutionelle Schutzkonzept geschrieben werden. Trotzdem kann es für euch sinnvoll sein, eure Erfahrungen zu dokumentieren, da sich daraus die nächsten Schritte ergeben.
Folgende Gruppen/Personen haben an der Risikoanalyse mitgewirkt:
15.07.2024 (Leiterrunde)
Michael Rui-Daverio; Corinna Liefke; Ben-Leon Krück; Noah Zeiter; Jan-Niklas Höffle; Ywana Höffle
22.07.2024
Michael Rui-Daverio; Caro Daverio; Ben-Leon Krück; Noah Zeiter; Jan-Niklas Höffle; Ywana Höffle
Folgende Risiken haben wir in unserem Stamm identifiziert:
Aufgrund unserer geringen Personaldichte befinden sich Personen schnell in einer leitenden Position, ohne dass Voraussetzungen wie Führungszeugnis etc. in ausreichendem Maß überprüft wurden.
Spiele mir Körperkontakt führen schnell zu eventuellen Grenzüberschreitungen.
Folgende Konsequenzen konnten wir aus den Risiken ableiten:
Personen dürfen nur dann für Gruppenstunden verantwortlich sein, sobald ein Führungszeugnis vorliegt und eine Präventionsschulung besucht wurde. (Dies bezieht sich auch auf Schnupperleiter*innen)
Vor den Spielen mit Körperkontakt werden die Regeln besprochen und Kindgerechte spiele werden ausgewählt.
So war die Stimmung:
Kommunikativ, entspannt und offen, alle Leitenden waren bei der Sache.
Folgende Personen arbeiten nach der Risikoanalyse weiter am Institutionellen Schutzkonzept des Stammes:
Vorstand und Noah
Die Risikoanalyse wurde durchgeführt am:
Leiterrunde: 15& 24.07.2024
Für die Jugendstufen wurde die Risikoanalyse in den Gruppenstunden im September 2024 durchgeführt.
1. Einleitung
Der DPSG DV(Diözesanverband) Speyer ist einer von insgesamt 25 Diözesanverbänden der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. Basierend auf den Grundlagen der Pfadfinder*innenbewegung nach den Ideen von Lord Robert Baden-Powell gehört die DPSG dem Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände an. Dieser ist die deutsche Vertretung in der World Organization of the Scout Movement (WOSM) und der World Association of Girl Guides and Girl Scouts (WAGGGS). Aktuell (Januar 2024) verteilen sich im Diözesanverband Speyer rund 2.960 Mitglieder in vier Bezirken und 37 Stämmen. Bei den Mitgliedern handelt es sich sowohl um Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene als auch um Erwachsene.
Die Diözesanebene organisiert innerverbandliche Konferenzen und Veranstaltungen sowie große Pfadfinder*innenaktionen auf Bistumsebene. Sie koordiniert die Arbeit in den Altersstufen und ist verantwortlich für die Ausbildung von Gruppenleiter*innen und Leitungskräften. Darüber hinaus wird die politische Interessenvertretung nach außen gegenüber Bistum, Kommune und Land sowie nach innen gegenüber der Landes- und Bundesebene der DPSG übernommen. Letztlich ist die Diözesanebene Ansprechpartnerin für alle im Diözesanverband anfallenden Angelegenheiten.
Wir in unserem Stamm sind Untergliederungen der DPSG im Diözesanverband Speyer und im Bezirk Trifels. Während unserer Stammesaktivität finden regelmäßig Gruppenstunden sowie Lager und Fahrten statt. Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. Nur so können sie der Stärkung eigener Fähigkeiten dienen und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. An dieser Stelle sind wir alle gefragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen. Nur mit offenen Augen und Ohren, mit Sensibilität, Wissen und Reflexion können wir eine Kultur der Achtsamkeit etablieren.
Auf dieser Grundlage ist das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept nach den Richtlinien des Bistums Limburg entstanden und fasst alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in unserem Stamm zusammen.
Der Stamm wurde gegründet:*
unbekannt
Wichtige Meilensteine in der Geschichte des Stammes waren:*
/
Der Stamm hat aktuell so viele Mitglieder:*
Ca. 70
Diese Gruppen treffen sich (Leitungsrunde, Gruppenstunden, Elternarbeit, e.V….):
Leiterrunde jeden 2. Sonntag im Monat
Gruppenstunden Wölflinge; Jupfis; Pfadis und Rover wöchentlich (außer in den Ferien)
Förderverein 1. Donnerstag im Monat
Hier finden Gruppenstunden statt (Es kann sinnvoll sein, hier nicht nur die Adresse zu nennen, sondern eure Räumlichkeiten auch zu beschreiben):
Im Gruppenraum (und dem Messdienerraum) und im entsprechenden Außengelände, ausgestattet mit Küche und Toiletten und Paletten Sofa. 1 großer Raum, wenige Ecken. Standort: Jugendräume der Heilig Kreuz Kirche Zweibrücken.
Der Stamm kooperiert mit folgenden Institutionen
Kirchengemeinde; Stadtjugendring; Messdiener; Caritas; Förderverein
Der Stamm hat einen Rechtsträger (e.V.):
nein
Diese regelmäßigen Lager, Fahrten und Aktionen hat der Stamm z.B. jährliches Sommerlager, Beteiligung am Pfarrfest, etc.:
2. Begriffsbestimmungen
Wird im Folgenden von Ehrenamtlichen gesprochen, so sind damit die in unserem Stamm tätigen, (erwachsenen) Ehrenamtlichen gemeint.
Welche Ehrenamtlichen gibt es bei euch im Stamm?
☒ Leiter*innen
☐ Materialwärt*innen
☐ Nami-Administrator*innen
☐ Andere, und zwar: _____________________________________
☐ _______________________________________
☐ _______________________________________
Der Stammesvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Stammes-vorstandes sind: Die beiden Stammesvorsitzenden sowie ein*e Kurat*in.
In unserem Stamm sind das:
Vorsitzende*r: Ywana Höffle
Vorsitzende*r: Jan-Niklas Höffle
Kurat*in: /
Helfende sind (erwachsene) Ehrenamtliche, die nicht regelmäßig, sondern nur punktuell auf Veranstaltungen tätig sind. Gegebenenfalls arbeiten sie im Vorhinein, zur Vorbereitung der Veranstaltung und zeitlich begrenzt in einem Gremium mit.
Welche Helfende gibt es bei euch im Stamm?
☒ Helfer*innen bei Stammesaktivitäten, z.B. Küchenteam, Mitarbeiter*innen
☒ Fördervereinsmitglieder
☒ Elternvertreter*innen
☐ Kassenprüfer*innen
☐ Kassierer*innen
☐ Andere, und zwar: __________________________
☐ _______________________________________
☐ _______________________________________
Streng genommen bezieht sich die Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Speyer auf Minder-jährige sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene. Die Roverstufe der DPSG steht Jugendlichen bis einschließlich 20 Jahren offen. Um volljährigen Rover*innen der DPSG von unseren Präventionsmaßnahmen nicht auszuschließen, wird im Folgenden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesprochen und nicht von Minderjährigen. Zudem sind auch Erwachsene nicht davor gewahrt Betroffene von sexualisierter Gewalt zu sein, diese sind daher auch immer ausdrücklich mitgemeint.
3. Ausbildung und Auswahl der Ehrenamtlichen
Der Stammesvorstand trägt die Verantwortung dafür, dass auf der Stammesebene ausschließlich Personen tätig sind, die sowohl über die erforderlichen fachlichen Eignungen[3] als auch über eine persönliche Eignung verfügen.
Gewählt wird der Stammesvorstand laut Satzung der DPSG von der Stammesversammlung[4]. Bei der Versammlung erfolgt eine öffentliche Vorstellung sowie eine Personaldebatte (auf Antrag), wodurch die Versammlung eine Entscheidung über die Eignung der Person für das Amt trifft.
Ehrenamtliche werden vom Stammesvorstand berufen, beziehungsweise benannt[5]. Voraussetzungen sind der Einstieg im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes, beziehungsweise die Bereitschaft, diesen abzuschließen und sich regelmäßig weiterzubilden. Regelmäßige Reflexionen und Feedback-gespräche innerhalb der Leitungsteams können für ein gutes Arbeitsklima sorgen und können Impulse zur persönlichen und gemeinsamen Weiterentwicklung geben.
Helfende werden von den Ehrenamtlichen, in Absprache mit dem Stammesvorstand, angesprochen und ausgewählt. Während und nach der Veranstaltung wird mit den Helfenden reflektiert und sich gegenseitig Feedback gegeben.
An dieser Stelle solltet ihr euch im Vorstandsteam und in der Leitungsrunde mit dem Thema Einstieg und Gruppenleiter*innenausbildung beschäftigen:
☒ Finden bei euch Einstiegsgespräche statt? Bekommen neue Leiter*innen ein Infopaket?
☒ Habt ihr ein Tandem- oder Pat*innensystem (Praxisbegleitung)?
☒ Nehmen Gruppenleiter*innen an der Modulausbildung teil?
☒ Gibt es weitere Fortbildungsmöglichkeiten für Gruppenleiter*innen, die in Anspruch genommen werden?
Wenn ja, welche? Präventionsschulung; Erste Hilfe
3.1 Präventionsschulungen
Gemäß des Ausbildungskonzeptes der DPSG ist die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche integraler Bestandteil der Ausbildung innerhalb der DPSG. Sie findet sich inhaltlich hauptsächlich in den Ausbildungsbausteinen 2d und 2e (Anhang I) wieder. Weitere Schnittstellenthemen wie Sexualpädagogik oder geschlechtsbewusste Gruppenarbeit finden sich in den anderen Ausbildungsbausteinen wieder.
Nach der Präventionsordnung des Bistums, sowie dem Beschluss der BDKJ DV 2018 (mit Bestärkung 2023) müssen alle Gruppenleiter*innen eine Präventionsschulung besuchen und alle fünf Jahre auffrischen.
Der Stammesvorstand ist dafür zuständig, dass alle Leiter*innen eine Präventionsschulung besucht haben und diese nach spätestens fünf Jahren auffrischen. Im Interventionsfall ist der Stammesvorstand verpflichtet eine Liste vorzulegen, welche nachweist, dass alle Leiter*innen eine aktuelle Präventionsschulung besucht haben.
Bei uns im Stamm ist Fam. Höffle (konkrete Person benennen) dafür zuständig.
Die Teilnahme befähigt Leiter*innen in ihrer Praxis mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einem achtsamen und sensibilisierten Umgang und gibt Sicherheit für die richtigen Schritte im Interventionsfall.
Die Bausteine 2d/e werden mindestens zweimal pro Jahr auf Diözesanebene angeboten und durch folgende Angebote ergänzt:
Neue Ehrenamtliche werden im Einstiegsgespräch vom Stammesvorstand auf die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer Präventionsschulung hingewiesen.
Selbstreflexion: Welche Personen haben noch keine bzw. eine abgelaufene Schulung? Macht euch am besten eine Liste, in die ihr eure Leitenden mit ihrem letzten Schulungsdatum eintragt. Eine Vorlage dafür könnt ihr auf Anfrage auch vom Diözesanbüro bekommen.
3.2 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
Staatliches wie kirchliches Recht sehen vor, dass bei Trägern der Jugendhilfe beziehungsweise in kirchlichen Rechtsträgern keine Personen tätig sind, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171 ff. StGB verurteilt worden sind. Entsprechend müssen alle Ehrenamtlichen bei Tätigkeitsbeginn dem Stammesvorstand ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Wie ihr ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und vorlegen könnt, findet ihr in Anhang II.
Die Landesvorgabe gibt vor, wie häufig das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden muss, daher müssen Leiter*innen:
Der Stammesvorstand ist dafür zuständig, dass alle Leiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragung vorgelegt haben. Hierfür können sie die Bescheinigungen aus der Nami einsehen. Im Interventionsfall ist der Stammesvorstand verpflichtet eine Liste vorzulegen, welche nachweist, dass alle Leiter*innen ein aktuelles Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragungen vorgelegt haben.
Bei uns im Stamm ist Fam. Höffle (konkrete Person benennen) dafür zuständig.
4. Leitbild und Verhaltenskodex
Alle Mitglieder der DPSG bekennen sich mit ihrem Pfadfinder*innenversprechen zu den Idealen der Pfadfinder*innenbewegung[6]. Aus dem Pfadfinder*innengesetz geht das Leitbild der DPSG gegen sexualisierte Gewalt hervor[7].
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die in der DPSG innerhalb des Diözesanverbandes Speyer tätig sind, ein Verhaltenskodex. Dieser gibt konkrete Orientierung und bietet den Rahmen zur Reflexion des eigenen und gemeinsamen Handelns. Der Verhaltenskodex wird mit allen Ehrenamtlichen und Helfenden bei der Präventionsschulung der AG Ausbildung vorgestellt und besprochen. Zudem kann es sinnvoll sein sowohl das Leitbild, als auch den Verhaltenskodex im Einstiegsgespräch mit neuen Leiter*innen zu thematisieren.
Als Pfadfinder*in...
… nehme ich Kinder und Jugendliche zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ernst und
bekräftige sie darin ihre eigene Meinung zu entwickeln und diese zu vertreten. Ich trage
dazu bei ihnen den Mut und die Kraft zu geben „Nein“ sagen zu können.
… bin ich sensibel für die individuelle Grenze und Intimsphäre Anderer und nutze keine
geistige, körperliche oder rollenbezogene Überlegenheit aus. Das bedeutet für mich auch
einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.
… gehe ich mit wachen Augen durch die Welt, bemühe mich, jegliche Art von psychischer
und physischer sexualisierter Gewalt wahrzunehmen und gehe gegen diese vor.
… helfe ich denen, die sexuell bedrängt oder Betroffene von sexualisierter Gewalt werden und
nehme, wenn erforderlich, selbst Hilfe von vertrauten Personen, den Mitarbeiter*innen im
Diözesanbüro oder anderen Fachkräften in Anspruch.
5. Beratungs- und Beschwerdewege
Die pfadfinderische Pädagogik setzt sich zum Ziel, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer ganzheitlichen Entwicklung zu unterstützen. Die DPSG unterscheidet vier Altersstufen: Die Wölflingsstufe (6- bis 10- Jährige), die Jungpfadfinderstufe (9- bis 13-Jährige), die Pfadfinderstufe (12- bis 16-Jährige) und die Roverstufe (15- bis 20-Jährige). In einigen Stämmen gibt es Vorgruppen für unter 6-Jährige, die sogenannten „Biber“.
Durch die Aufteilung und das Durchleben der vier Altersstufen wird sichergestellt, dass ein geschützter Raum hergestellt werden kann, in dem altersgerechte Mitbestimmungsformen geübt werden können. Partizipation ist eine wesentliche Voraussetzung in Bezug auf Präventionsmaßnahmen. Wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ernst genommen werden, ihnen zugehört wird und ihre Meinung berücksichtigt wird, werden sie dazu ermutigt, ihre Anliegen zu äußern. In diesem Zusammenhang muss auch ein geeignetes Beratungs-und Beschwerdesystem vorhanden sein. Auf unseren Veranstaltungen sind deshalb folgende Aspekte integraler Bestandteil:
Welche Beschwerdewege gibt es bei euch?
Die Kontaktdaten von Leiter*innen und Stammesvorstand sind für Kinder und Jugendliche sowie Eltern über folgende Kanäle (z.B. Plakat im Gruppenraum, Hinweis auf Homepage, Aushang im Stammesheim etc.) kommuniziert:
Erstellen eines Infoblattes, welches die Kontaktaufnahme des Vorstandes über einen QR-Code ermöglicht.
Kontakte der Leiter*innen in den WhatsApp Gruppen.
Kinder und Jugendliche haben folgende Möglichkeiten, sich zu beschweren (z.B. Beschwerdebox im Stammesheim, Lagerrat, Meuten-/Trupprat, Stammesversammlung etc.):
Stammesversammlung; Briefkasten im Gruppenraum; Gruppeneleiter*innen; Eltern
Folgende Person(en) ist (sind) bei uns besonders für das Thema sensibilisiert und fungiert (fungieren) als Ansprechperson(en):
Jan-Niklas Höffle; Noah Zeiter;
Folgende weitere Möglichkeiten haben wir bei uns etabliert (Aushang mit den Beratungsstellen, Plakate im Gruppenraum,...):
Formular mit QR- Codes; Aushang lokaler Hilfekontakte
Anfragen, Rückmeldungen, Kritik und Beschwerden werden ernst genommen, wobei Vertraulichkeit an erster Stelle steht. Beschwerden werden an die entsprechenden Zuständigen weitergeleitet und zeitnah bearbeitet, wobei es immer eine Rückmeldung zur Beschwerde gibt und ggf. notwendige Schritte nicht ohne Information der Beschwerdeführer*in gegangen werden. Bei schwerwiegenden Angelegenheiten und Konflikten werden der Diözesanvorstand und gegebenenfalls die Diözesanleitung hinzugezogen. Wenn notwendig werden eine externe Beratung, Coaching oder Supervision in Anspruch genommen (kann vom Diözesanbüro vermittelt werden).
6. Interventionsleitfaden
Natürlich ist es unser Anliegen, durch Prävention Situationen sexualisierter Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen. Dennoch können wir nicht jede Situation verhindern. Deswegen ist es notwendig, sich auch dem Thema Intervention als Teil der Prävention zu widmen.
Sexualisierte Grenzverletzungen/ Grenzverletzungen
Eine Grenzverletzung ist ein unangemessenes Verhalten. Grenzverletzungen passieren häufig unbeabsichtigt und unwissentlich. Sie sind selten sexuell motiviert. Grenzverletzungen können z.B. entstehen, wenn eine Person etwas erzählt, was für eine andere Person unangenehm ist. Es können aber auch unbewusste Berührungen an Stellen sein, die als unangenehm empfunden werden. (Sexualisierte) Sprache oder Körperkontakt, der von einer*m oder mehreren Beteiligten als „zu nah“ empfunden wird, kann als Grenzüberschreitung wahrgenommen werden. Wo eine Grenzverletzung beginnt, ist abhängig vom Empfinden jeder einzelnen Person. Was für die eine Person noch völlig in Ordnung ist, kann bei einer anderen schon als persönliche Grenzverletzung aufgefasst werden. Grenzverletzungen sind aber nicht nur aus der Wahrnehmung und Empfindung Betroffener definierbar, sondern auch durch Regeln, kulturelle und gesellschaftliche Normen und Werte begründet.
Es geht uns als Pfadfinder*innen um respektvollen und grenzachtenden Umgang, der miteinander gelebt und gepflegt werden soll. Auch, weil grenzachtender Umgang, eine grenzachtende Kultur sowie grenzachtende Strukturen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Prävention von Grenzverletzungen beitragen.
So handeln wir bei Grenzverletzungen:
Machtmissbrauch
Machtmissbrauch bedeutet, dass jemand in vollem Bewusstsein, seine*ihre Position oder Rolle ausnutzt, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Ein Machtmissbrauch ist nicht unbedingt sexuell motiviert. Strukturen, in denen einige Menschen mehr Macht haben als andere begünstigen Machtmissbrauch. Dieser kann aber auch aufgrund von gesellschaftlichen Strukturen gegeben sein (Rassismus[8], Sexismus[9], Ableismus[10], Adultismus[11]…). Hierbei spricht man von Diskriminierung. Die Person/Gruppe, die Macht ausübt, hat diese Macht aufgrund von gesellschaftlichen Strukturen, in denen wir alle sozialisiert sind, und diskriminiert eine Person/ Gruppe.
Bei uns Pfadfinder*innen gibt es auch Machtstrukturen: Der Vorstand hat das Entscheidungsrecht, Leiter*innen haben aufgrund ihres Alters Macht über die Gruppenmitglieder. Am Ende ist es wichtig, dass diese Macht nicht ausgenutzt wird. Dafür ist es wichtig, dass es immer eine „Exit-Option“ gibt, das heißt, dass es immer eine Möglichkeit der Kontrolle oder des Ausweges für alle gibt (Entlastung des Vorstandes bei der Stammesversammlung, Beschwerdeoptionen für Gruppenmitglieder, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen…).
Sexuell übergriffiges Verhalten
Sexuelle Übergriffe gehen über Grenzverletzungen hinaus. Anders als Grenzverletzungen sind sie immer beabsichtigt und haben zum Ziel, Macht auszuüben. Im Gegensatz zum Machtmissbrauch ist dieser aber sexuell motiviert. In der Regel geht mit sexuellen Übergriffen auch eine gewisse Systematik einher, d.h. die sich sexuell übergriffig verhaltende Person gestaltet sexuelle Übergriffe immer wieder auf Kosten anderer.
Sexuelle Übergriffe zeigen sich durch die Sexualisierung der Atmosphäre und der Situationen. Beispielsweise wird dies in der Sprache, in Gesprächen, Chats, durch Körperlichkeit, Filme oder Bilder deutlich, die sexuelle Handlungen durch die sich sexuell übergriffig verhaltende Person nahelegen und die meist alters- und rollenunangemessen sind.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jede sexualisierte Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der*die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Entwicklung nicht wissentlich zustimmen kann.
Sexualisierte Gewalt ist immer eine überlegte und geplante Handlung. Sie geschieht nie aus Versehen. Sie ist immer Gewalt, auch dann, wenn der*die Täter*in keine körperliche Gewalt ausübt um sein*ihr Ziel zu erreichen. Dazu nutzen Täter*innen ihre Macht-, Vertrauens- und/oder Autoritätsposition aus. Täter*innen nutzen vielfältige Manipulationsstrategien, um Betroffene und deren Umfeld bzgl. ihrer eigentlichen Absicht zu täuschen und zu beeinflussen.
Sexualisierte Gewalt können verletzende Bemerkungen über den Körper sein, sich nackt zeigen müssen, Zungenküsse geben müssen, den*die Täter*in nackt zu sehen und sie*ihn anzufassen, Pornographie anzusehen, pornographische Aufnahmen mitzumachen, sich berühren zu lassen, das Betasten von Scheide, Po, Brüsten, Penis oder reiben oder pressen des Körpers des*der Täter*in an den eigenen Körper zu erleben. Vergewaltigungen, anal, oral oder vaginal mit Fingern, Gegenständen oder dem Penis, sexuelle Ausbeutung und vieles mehr.
Sexualisierte Gewalt ist als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch definiert (§§174 ff. StGB). Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt, die nach Alter (der Betroffenen), dem Verhältnis zwischen Täter*in und betroffener Person und Ausmaß der sexualisierten Gewalt bewertet werden.
In der Intervention unterscheiden wir die Begriffe „Verdacht[12]“ und „Vermutung[13]“. Da die Diözesanebene Ansprechpartnerin der Stämme des Diözesanverbandes ist, bezieht der folgende Interventionsleitfaden diese Ebenen des Verbandes aktiv mit ein.
Für das Institutionelle Schutzkonzept wurden die folgenden Handlungsempfehlungen möglichst präzise zusammengefasst.
Verfahren bei Vermutung von sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch
Du vermutest, dass eine Person betroffen von sexualisierter Gewalt sein könnte:
1. Ruhe bewahren!
Durch überlegtes Handeln kannst du Fehlentscheidungen und übereilte Reaktionen vermeiden. Konfrontiert daher erstmal auch nicht den*die Betroffene*n oder den*die Beschuldigte*n
2. Bleib damit nicht alleine!
Ziehe eine Vertrauensperson hinzu. Wenn der Stammesvorstand nicht selber involviert ist und du Vertrauen zum Vorstand hast, solltest du eine Person des Vorstandteams oder eine im Stamm benannte Vertrauensperson als erstes informieren und um Rat fragen. Hast du dabei ein ungutes Gefühl, suche dir Rat bei einer anderen Person deines Vertrauens aus der Leitungsrunde. Triff keine Entscheidung alleine.
3. Ernst nehmen und dokumentieren
Beobachtet das Verhalten der potentiell betroffenen Person. Fertigt Notizen mit Datum und Uhrzeit an[14]. Nehmt euer eigenes Bauchgefühl ernst.
4. Holt euch Hilfe von einer Fachberatungsstelle und dem Diözesanvorstand.
Sowohl der Diözesanvorstand als auch die Fachberatungsstelle begleiten euch im weiteren Verlauf. Dabei hilft der*die Expert*in der Fachberatungsstelle euch bei allen verbandsexternen Entscheidungen. Der Diözesanvorstand berät euch bei allen Entscheidungen, die Konsequenzen für den Verband haben können.
Mit Hilfe der Fachberatungsstelle und/oder des Diözesanvorstands…
5. Achtet auf euch und eure Gefühle.
Reflektiert abschließend den Prozess und eure Entscheidungen. Achtet dabei darauf, wie es euch als Person und auch als Team geht. Holt euch bei Bedarf auch hierfür Hilfe durch eine externe Fachkraft.
Verfahren bei Verdacht von sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch
Wenn eine Person von sexualisierter Gewalt oder Machtmissbrauch erzählt, oder du etwas beobachtest:
1. Ruhe bewahren!
Durch überlegtes Handeln kannst du Fehlentscheidungen und übereilte Reaktionen vermeiden.
2. Zuhören und nächste Schritte besprechen
Der betroffenen Person glauben und offenlegen, dass man Hilfe und Beratung hinzuzieht. Fragen: Was braucht die betroffene Person? Gibt es weitere Personen die Unterstützung brauchen? Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt und nichts ohne Absprache unternommen wird, aber auch, dass man sich Rat und Hilfe holen wird.
3. Prüft, ob es sofortigen Handlungsbedarf gibt.
Mit einer Vertrauensperson besprechen, ob ein Risiko besteht, dass es zu (weiteren) gefährdenden Situationen kommt, z.B. durch ein Aufeinandertreffen von Betroffenen und Beschuldigten. Könnt ihr es zumindest nicht ausschließen, verlangt die Situation sofortigen Handlungsbedarf. In diesem Fall solltet ihr euch Zeit verschaffen, z.B. durch getrennte Aktivitäten, räumliche Trennung oder das Ausfallenlassen der Gruppenstunde. Damit euer Verdacht nicht öffentlich wird, könnt ihr in diesem Fall auch Gründe vorschieben, wie beispielsweise Krankheit. Beachtet: ihr müsst die Persönlichkeitsrechte aller wahren, also auch die der*des Beschuldigten.
4. Dokumentiert den Prozess
Im Anhang findet ihr einen Dokumentationsbogen. Versucht möglichst zeitnah alles zu dokumentieren (siehe auch Ende dieses Kapitels).
5. Kontaktaufnahme mit Ansprechpersonen
Bei Verdachtsfällen im häuslichen Umfeld der betroffenen Person wendet euch an eine Fachberatungsstelle. Adressen findet ihr unter 6.1.
Bei Verdachtsfällen gegen Verbandsmitglieder nehmt Kontakt mit dem Diözesanvorstand und der*dem unabhängigen Beauftragten für Missbrauch des Bistums Speyer auf. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich an eine Fachberatungsstelle zu wenden.
Für Betroffene sind kurze Wege und zeitnahe Unterstützung wichtig. Außerdem ist es hilfreich, wenn die Kontrolle über das weitere Vorgehen nicht vollständig an andere abgegeben werden muss. D.h. Betroffene sollten zumindest über die weiteren Schritte informiert sein und da, wo es um sie geht sollten sie (und die Sorgeberechtigten) mitentscheiden dürfen, z.B. über eine Strafanzeige.
Bei Meldung an den*die unabhängige Beauftragte*n bekommt der*die Betroffene eine Beratung, wie ein weiteres Vorgehen aussehen könnte. Der*die unabhängige Missbrauchsbeauftragte hat eine Anzeigepflicht zur Strafanzeige, kann diese jedoch mit dem ausdrücklichen Wunsch des*der Betroffenen umgehen. Gerne könnt ihr euch hier auch erstmal anonym beraten lassen.
An dieser Stelle ist es wichtig zu klären, in welchem Rahmen ihr ehrenamtlich noch unterstützend tätig sein wollt. Auch für euch kann das eine sehr belastende Situation sein und auch ihr müsst auf eure eigenen Grenzen achten. Sobald der Diözesanvorstand und/oder der*die unabhängige Missbrauchsbeauftragte informiert sind, solltet ihr daher gemeinsam klären, was eure Rolle ab diesem Zeitpunkt ist
Gemeinsam mit dem Diözesanvorstand entscheidet der*die Betroffene mit dem Stammesvorstand:
Dokumentation
Im Interventionsleitfaden haben wir darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, den gesamten Prozess zu dokumentieren. Warum dies so wichtig ist, hat verschiedene Gründe. Zum einen hilft es euch natürlich, euch später noch an Einzelheiten erinnern zu können. Zudem kann es in einem möglichen späteren Strafverfahren hilfreich sein. Und nicht zuletzt könnt ihr mithilfe einer lückenlosen Dokumentation auch später noch erläutern, wie ihr zu der Entscheidung, die ihr getroffen habt, gelangt seid.
Zu eurem eigenen Schutz und dem aller Beteiligten solltet ihr also Wert auf eine detaillierte und vollständige Dokumentation legen. Bei der Dokumentation solltet ihr zwei Ebenen beachten: die Sach- und die Reflexionsebene.
Zur Sachebene gehören Datum und Uhrzeit, Namen der Beteiligten und die möglichst genaue Situationsbeschreibung. Die Reflexionsebene schließt Einschätzung, Bewertung der Situation und auch eure Gefühle ein.
Außerdem solltet ihr auf jeden Fall die Ergebnisse eines jeden Schritts dokumentieren. Im Anhang findet ihr einen exemplarischen Dokumentationsbogen für das Erstgespräch. Das bedeutet nicht, dass nur das Erstgespräch dokumentiert werden soll. Jedes Gespräch, jede Entscheidung solltet ihr schriftlich festhalten. Je nach weiterem Vorgehen kann es sein, dass ihr den Dokumentationsbogen auf eure Bedürfnisse hin anpassen müsst.
Bewahrt eure Dokumentation an einem sicheren Ort auf!
Für den Stammesvorstand kann es sinnvoll sein, sich im Vorhinein einen geeigneten Ort zu überlegen.
6.1 Ansprechpersonen
Bei Fragen, Unsicherheiten oder dem sogenannten komischen Gefühl im Bauch, ist es jederzeit möglich und gewünscht, Beratung in Anspruch zu nehmen – auch anonym. Hierfür kann auf verbandsinterne Ansprechpersonen zugegangen werden oder eine anerkannte externe Fachstelle aufgesucht werden:
Ansprechpersonen der DPSG DV Speyer
Giuseppe Maio
Diözesanvorsitzender
Der Diözesanvorstand ist ein wichtiges Gremium im Bereich der Prävention und Intervention. Ihr könnt euch mit Fragen, aber auch mit konkretem Verdacht jederzeit an die Mitglieder des Vorstands wenden. Ggfs. holt sich der Vorstand nach Absprache mit euch Hilfe von Hauptberuflichen oder externen Fachberatungsstellen.
DPSG Büro
Ihr findet die hauptberuflichen Ansprechpersonen des DPSG Büros auf der Homepage der DPSG Speyer unter Kontakt.
Außerdem gibt es die Möglichkeit an:
eine Mail zu schreiben. Eure Mail kommt dann beim Diözesanvorstand, sowie der*dem hauptberuflichen, zuständigen Bildungsreferent*in im Diözesanbüro an.
Unter der Telefonnummer: 06232/ 102-411 erreicht ihr das Sekretariat des Diözesanbüros.
Folgende Personen leiten Interventionsschritte im Bistum Speyer ein
(siehe Kapitel 6, Verdacht)
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer
Bei ihr könnt ihr euch erstmal anonym beraten lassen.
Dorothea Küppers-Lehmann
ansprechpartnerin@bistum-speyer.de
0151/148 800 14(Sollte sie nicht ans Telefon gehen, könnt ihr ihr auch eine Mail mit Bitte um einen Rückruf schreiben, hierauf reagiert sie schnell)
Interventionsbeauftragte des Bistums
Leiten hauptsächlich Schritte gegen hauptamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende des Bistums ein. Ihr könnt euch bei ihnen aber auch beraten lassen.
https://www.bistum-speyer.de/rat-und-hilfe/hilfe-und-praevention-von-missbrauch/
Präventionsbeauftragte des Bistums
Externe Fachstellen
Bundesweites Hilfetelefon
Telefonnummer: 0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)
Rheinland-Pfalz
Frankenthal:
Kinderschutzdienst Frankenthal, Caritas-Zentrum Speyer
Telefon 06232 327033, kinderschutzdienst.speyer@caritas-speyer.de
Germersheim:
Kinderschutzdienst Germersheim, Caritas-Zentrum Germersheim
Telefon 07274 94910 kinderschutzdienst.germersheim@caritas-speyer.de
Kaiserslautern:
Kinderschutzdienst Kaiserslautern/ Nordwestpfalz, SOS Kinderdorf Kaiserslautern
Telefon 0631 316440, beratung.kjh-kaiserslautern@sos-kinderdorf.de
Landau:
Kinderschutzdienst Landau-SÜW (im Kinderhaus BLAUER ELFEFANT), Der Kinderschutzbund Kreisverband Landau-SÜW,
Telefon 06341 141420, kinderschutzdienst@blauer-elefant-landau.de
Aradia Landau
Frauenzentrum mit Notruf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Telefon 06341-83437, aradia-landau@t-online.de
Limburgerhof:
Kinderschutzdienst Limburgerhof, Caritas-Zentrum Speyer
Telefon 06236 4614067, kinderschutzdienst.speyer@caritas-speyer.de
Ludwigshafen:
Kinderschutzdienst Ludwigshafen, Der Kinderschutzbund Ortsverband Ludwigshafen
Telefon 0621 511211, kinderschutzdienst@kinderschutzbund-ludwigshafen.de
Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e.V.
Telefon: 0621 - 62 81 65, team@wildwasser-ludwigshafen.de
Neustadt:
Kinderschutzdienst Neustadt, Diakonie Pfalz
Telefon 06321 1899970, kinderschutzdienst.mittelhaardt@diakonie-pfalz.de
Pirmasens:
Kinderschutzdienst Pirmasens, Caritas-Zentrum Pirmasens
Telefon 06331 274040, kinderschutzdienst-pirmasens@caritas-speyer.de
Speyer:
Kinderschutzdienst Speyer, Caritas-Zentrum Speyer
Telefon 06233 8725120, kinderschutzdienst.speyer@caritas-speyer.de
Frauen und Mädchen Notruf Speyer
Telefon: 06232 – 2 88 33, frauennotruf-speyer@t-online.de
Online Beratung: https://www.frauennotruf-speyer.de/hilfe-beratung/onlineberatung
Saarland
Nele – Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen, Nele Verein Saarland
Telefon 0681 32043 nele-sb@t-online.de
PHOENIX – Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen, AWO Saarland
Telefon 0681 7619685 phoenix@lvsaarland.awo.org
SOS-KINDERSCHUTZ und Beratung Saarland
Telefon 0681 910070 www.sos-kinderdorf.de
Macht euch am besten schon jetzt Gedanken, welche Stellen in eurer Region relevant sind. Hier habt ihr Platz um weitere Anlaufstellen mit auf zu nehmen.
Weitere Beratungsstellen finden sich über die Suche im Hilfeportal sexueller Missbrauch (www.hilfeportal-missbrauch.de) sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (www.dgfpi.de).
6.2 Nachhaltige Aufarbeitung
Bei Übergriffen und Straftaten ist es nicht nur wichtig, gemäß dem Interventionsleitfaden zu handeln, sondern auch den Fall nachhaltig im Stamm aufzuarbeiten.
Hierfür wird das gesamte System in den Blick genommen und mit der geschulten Fachkraft für Prävention der Diözesanebene kooperiert. Wo es notwendig ist, wird professionelle Hilfe (z.B. Fachberatungsstelle) in Anspruch genommen.
Nicht nur der*die Betroffene erfährt Unterstützung seitens der Stammesleitung, auch das Umfeld wird dabei mit in den Blick genommen. Je nach Situation werden pädagogisch-psychologische und/oder juristische Beratung vermittelt sowie Supervision und Fortbildungen angeboten.
Die Mitglieder eures Stammes, die Erziehungsberechtigten der Gruppenkinder und das soziale Umfeld werden, unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Persönlichkeitsrechte, informiert.
Wir wissen, dass Intervention kein leichtes Thema ist und würden uns für euch wünschen, dass ihr nie in die Situation kommt, intervenieren zu müssen. Die Realität sieht leider anders aus, denn sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung finden überall statt: Bei uns in der DPSG, in den Schulen, bei den Kindern und Jugendlichen zuhause oder bei anderen Freizeitaktivitäten. Wir begleiten in der DPSG Kinder und Jugendliche intensiv und über einen langen Zeitraum. Dabei ist es recht wahrscheinlich, dass sich die Kinder und Jugendliche an uns als ihre Vertrauenspersonen wenden.
Intervention ist psychologisch herausfordernd und bedarf einer guten Kommunikation. Wichtig ist, dass ihr als Leitungsrunde wisst, wo ihr euch Hilfe holen könnt und dass ihr nicht alleine seid. Lasst euch zu diesem Thema schulen, wenn ihr euch unsicher seid.
7. Projektabschluss und Qualitätsmanagement
Zunächst: Wenn ihr es bis hierher geschafft habt, dann habt ihr richtig viel geleistet! Ihr habt euch mit wichtigen Aspekten der Präventionsarbeit beschäftigt und tragt aktiv dazu bei, dass euer Stamm ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche wird.
Das war sicher kein leichter Weg! Ihr habt vielleicht Pausen und Schleifen eingelegt, habt euch gestritten und schwergetan und gemerkt, dass Partizipation viel Zeit braucht, aber auch wahnsinnig viel Energie freisetzen kann. Dieses letzte Kapitel hilft euch, das Projekt „Institutionelles Schutzkonzept“ für euch gut abzuschließen.
Im Sinne des Qualitätsmanagements werden die Präventionsmaßnahmen des Stammes regelmäßig geprüft und gegebenenfalls optimiert.
Qualitätsmanagement scheint erstmal ein abstrakter Begriff zu sein, tatsächlich passt er aber ganz gut zu dem, was uns besonders wichtig ist: Das Schutzkonzept soll kein Konzept für die Schublade sein, sondern euch als Stamm immer wieder begleiten und in eurer Präventionsarbeit bestärken. Dazu braucht es verbindliche Vereinbarungen, wann ihr euch das Konzept wieder anschaut und evaluiert.
Wann und wie evaluiert ihr euer Konzept? Bitte möglichst konkretes Datum (spätestens alle fünf Jahre nach Inkrafttreten, oder wenn ein Interventionsfall eingetreten ist) eintragen[16]:
2027 ISK Termin im Januar
Das Schutzkonzept sollte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wie könnt ihr das bei euch umsetzen?
☒ Es ist über die Community/Homepage Pfarrei einsehbar und steht zum Download bereit.
☐ Einzelne Aspekte daraus werden separat auf der Homepage dargestellt.
☐ Ausgabe (Mailanhang oder Print) an alle Eltern
Weiteres Vorgehen bei euch im Stamm:
Ein Ausdruck im Gruppenraum zur Einsicht. Anlaufstellen/Dokumentation in Mehrfacher Kopie
Ansprechpersonen sowie Hinweise zu internen und externen Beratungs- und Beschwerdewegen sind folgendermaßen kommuniziert:
Auslage und Aushang im Gruppenraum
Anhang I. Bausteine der Präventionsschulungen
Baustein:
2.d Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention
Ziele
Der*Die Leiter*in ...
• ist für die Probleme von Gewalt und Übergriffen auf Kinder und Jugendliche sensibilisiert
• ist für die Probleme von Gewalt und Übergriffen auf bzw. Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert
• weiß um geeignete Möglichkeiten der Intervention
Teilziele
Der*Die Leiter*in ...
• ist in der Lage, Anzeichen für und Grenzüberschreitungen bei körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu erkennen
• kennt die besondere Situation in Jugendverbänden und berücksichtigt dies in ihrem*seinem Leitungshandeln
• kennt geeignete Maßnahmen der Intervention und kann diese einleiten
Inhalte
Sensibilisierung
• Definition von Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
• Signale und Symptome, die auf Missbrauchs- und Gewalterfahrungen hinweisen können
• Wie sehen Grenzüberschreitungen bei seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt aus?
• Kontexte (z. B. Familie, Gleichaltrige und Verantwortliche im Jugendverband) von Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche
• Sensibilisierung für Übergriffe von Leitungskräften in Jugendverbänden – typische Strategien und Verhaltensweisen
Verantwortlich
Diözesanvorstand
Zeitstunden
Mindestens 3h
Baustein:
2.e Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention
Ziele
Der*Die Leiter*in ...
• verfügt über differenziertes Wissen um Hintergründe zu den verschiedenen Formen und Kontexten von Gewalt, Übergriffen und Vernachlässigung
• ist in der Lage, mit Kindern und Jugendlichen zum Thema Grenzverletzungen in verschiedenen Kontexten (Verband, Familie, Internet etc.) präventiv zu arbeiten
Inhalte
H Hintergründe
• Ursachen und Häufigkeiten von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt bzw. Übergriffen (synonym: Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch) sowie Vernachlässigung
• vertiefend: Formen seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung
• rechtliche Situation, Straftatbestände und Verfahrensablauf
•Täter*innentypen (Familienangehörige, Kinder/Jugendliche, Jugendgruppenleiterinnen/-leiter usw.) und Täterinnen- und Täterstrategien
• Auseinandersetzung mit dem Leitbild der DPSG gegen sexualisierte Gewalt
P Prävention
• Möglichkeiten und Grenzen von pädagogischen Ansätzen der Persönlichkeits-stärkung und des Nein-Sagen-Lernens von Kindern und Jugendlichen
• Ausprobieren von Methoden für die Gruppenstunde
• Umgang mit möglichen Gewaltformen mit Handy und im Internet („Internet-Führerschein“)
• Planen von Präventivmaßnahmen und Einbindung der Eltern
Intervention
• vertiefende Hintergründe zur Intervention bei Verdacht auf seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt
Verantwortlich
D Diözesanvorstand
Zeitstunden
Mindestens 3
Anhang II. Ablaufschema erweitertes Führungszeugnis (eFz)
Die verantwortliche Person aus dem Stammesvorstand fordert die ehrenamtliche Person auf, ein eFz mit dem entsprechenden Formblatt (Download über Nami) bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen. Das eFz ist mit dem Formblatt kostenfrei.
Es bietet sich ein Informationsgespräch in der Leitungsrunde an, um zu klären, wozu die Einsichtnahme in das eFz dient und welche gesetzlichen Grundlagen vorliegen.
Bei jedem neuen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit ist das Verfahren der Einsichtnahme durchzuführen. Ausnahme: kurzfristig übernommene ehrenamtliche Aufgaben. Hier ist der Verhaltenskodex und die Selbstauskunftserklärung zu unterzeichnen.
Das eFz ist zudem nach Ablauf von 3 oder 5 Jahren (je nach Bundesland) erneut anzufordern.
Das Bundesbüro nimmt Einsicht und dokumentiert dies in der Nami. Der Stamm vor Ort erhält die Informationen direkt über die Nami.
Das eFz wird nun zusammen mit der Einwilligung zur Einsichtnahme (Download über Nami) an das Bundesbüro gesendet:
Bundesamt Sankt Georg e.V.
Postfach 10 01 13
41001 Mönchengladbach
Das eFz darf nicht älter als 3 Monate sein.
Der*Die Ehrenamtliche beantragt mit Hilfe des Formblattes ein eFz bei der Meldebehörde.
Nach 2-8 Wochen erhält der*die Ehrenamtliche das eFz von der Meldebehörde.
Anhang III. Dokumentationsbogen
Sachebene: Beobachtungen, neutrale Beschreibung
Reflexionsebene: Eigene Gedanken und Gefühle
Gespräch durchgeführt
von
Name der*des Beobachter*in
Datum und Uhrzeit
der Beobachtung/ des Gesprächs
Name der*des Betroffenen
Name der*des Beschuldigten
Situationsbeschreibung
Möglichst genau und detailliert
Zur Situationsbeschreibung gehört auch das Verhalten der*des Betroffen und der*des Beschuldigten und der Kontext, in dem das Beobachtete passiert ist
Evtl. Vermutungen der*des Beobachter*in
Nur, wenn Beobachter*in von sich aus Vermutungen äußert
Ergebnisse des Gesprächs
Eigene Einschätzung/
Bewertung
Weiteres Vorgehen
Information an folgende Personen
Anhang VI. Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung
Als Pfadfinder*in...
… nehme ich Kinder und Jugendliche zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ernst und
bekräftige sie darin ihre eigene Meinung zu entwickeln und diese zu vertreten. Ich trage
dazu bei ihnen den Mut und die Kraft zu geben „Nein“ sagen zu können.
… bin ich sensibel für die individuelle Grenze und Intimsphäre Anderer und nutze keine
geistige, körperliche oder rollenbezogene Überlegenheit aus. Das bedeutet für mich auch
einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.
… gehe ich mit wachen Augen durch die Welt, bemühe mich, jegliche Art von psychischer
und physischer sexualisierter Gewalt wahrzunehmen und gehe gegen diese vor.
… helfe ich denen, die sexuell bedrängt oder Betroffene von sexualisierter Gewalt werden und
nehme, wenn erforderlich, selbst Hilfe von vertrauten Personen, den Mitarbeiter*innen im
Diözesanbüro oder anderen Fachkräften in Anspruch.
Selbstauskunftserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich keine Kenntnis von einem gegen mich eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen eines der Straftatbestände im dreizehnten Abschnitt (Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung) des Strafgesetzbuches (StGB) oder die Einstellung eines solchen Verfahrens habe.
Weiterhin verpflichte ich mich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dem Rechtsträger hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
Weiter verpflichte ich mich dazu, die mir fehlende Präventionsschulung innerhalb der nächsten zwei Jahre zu besuchen und das entsprechende Zertifikat dem Stammesvorstand vorzulegen.
Weiter verpflichte ich mich dazu, die Bestätigung über die Einsichtnahme schnellstmöglich dem Stammesvorstand vorzulegen.
__________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
[1] https://www.dpsg.de/sites/default/files/2021-05/ah_aktiv_gegen_sexualisierte_gewalt_web.pdf
[2]https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/dokumente/ordnung-und-rahmenordnung
[3] Fachliche Eignungen können zum Beispiel durch die DPSG Ausbildung (Einstieg, Module, Woodbadgekurs) erlangt werden.
[4] Ziffer 34 der Satzung der DPSG für die Stammesebene. Bundesleitung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Hrsg.) (2023): Satzung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg:
[5] Ziffer 29 der Satzung der DPSG.
[6] Bundesleitung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Hrsg.) (2023): Ordnung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg: https://www.dpsg.de/de/die-dpsg/ordnung-satzungen-interventionsordnung
[7] Bundesleitung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (Hrsg.) (2019): Arbeitshilfe. Aktiv gegen sexualisierte Gewalt. Prävention und Intervention in der DPSG: https://www.dpsg.de/sites/default/files/2021-05/ah_aktiv_gegen_sexualisierte_gewalt_web.pdf
[8] Diskriminierung aufgrund der Herkunft/Hautfarbe
[9] Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
[10] Diskriminierung aufgrund von Behinderung(en)
[11] Diskriminierung aufgrund des Alters
[12] Eine Person erzählt konkret von einem Vorfall
[13] Beobachtung von auffälligem Verhalten/ einer Situation oder Ähnlichem
[14] Siehe auch Anhang Dokumentationsbogen
[15] Bundesleitung der deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (2016), Kommentar zur Satzung: https://dpsg.de/fileadmin/daten/dokumente/Kommentar_Ausschlussordnung-2016_1.pdf
[16] Es kann sinnvoll sein das ISK einfach jedes Jahr proforma auf die Tagesordnung der Stammesversammlung zu setzen, um ggfs. die Namen des Vorstandes oder Dinge, die über das Jahr aufgefallen sind, direkt schriftlich festzuhalten.
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