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Freibadbesuch

Eine Absage der Veranstaltung, die Schließung der Einrichtung oder eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche und Vergütungsansprüche ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder Vorgaben von übergeordneten Behörden wegen Seuchen, Krankheiten oder Naturkatastrophen eine Absage der Veranstaltung bzw. Schließung der Einrichtung erfolgen muss.

Der Buchungszeitraum für diese Veranstaltung ist beendet.

Wo findet diese Veranstaltung statt? Freibad Ortenberg

Wann findet diese Veranstaltung statt?
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