AGB

AGB

Internationale Computermusik Konferenz 2026 (ICMC)

Veranstalter: Technische Universität Hamburg

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der

„Internationalen Computermusik Konferenz 2026 (ICMC)”, veranstaltet durch die Technische Universität Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“).

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Bestellvorgang abgeschlossen und die Bestellung durch den Veranstalter bestätigt wurde.

§3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichen Gründen Änderungen im Programm vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

§4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Bestellprozess angegebenen Preise.

(2) Die Zahlung ist sofort fällig.

§5 Ticketnutzung

(1) Tickets sind personengebunden, sofern nicht anders angegeben.

(2) Eine gewerbliche Weiterveräußerung ist untersagt.

§6 Rückgabe, Stornierung und Umtausch

(1) Ein Umtausch, eine Rückgabe oder eine Stornierung von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, wenn

  • die Veranstaltung abgesagt wird oder
  • wesentliche Änderungen vorliegen, die dem Teilnehmer unzumutbar sind.

(3) Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Veranstalters, bleiben unberührt.

§7 Absage oder Änderung der Veranstaltung (angepasst)

(1) Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Ticketpreise grundsätzlich erstattet.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, statt einer Erstattung einen Ersatztermin anzubieten. Bereits erworbene Tickets behalten hierfür ihre Gültigkeit.

(3) Eine Erstattung erfolgt nur, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich oder unzumutbar ist.

§8 Hausrecht

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.

Teilnehmer können bei Verstößen gegen Regeln oder Störungen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

§9 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg.