Einverständniserklärung
„Mit der JDAV auf dem Kleinen Mainzer Höhenweg“ (privat - minderjährig)
Ihr(e) Sohn / Tochter nimmt an der Veranstaltung „Mit der JDAV auf dem Kleinen Mainzer Höhenweg“ im Rahmen der Ferienkarte teil.
Die Erziehungsberechtigten werden auf folgende haftungsrechtliche Bedingungen hingewiesen:
Haftung
- Die Teilnahme an der Veranstaltung und an den im Rahmen der Veranstaltung durchgeführten erlebnispädagogischen Spielen erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vom Trägerverein, seinen Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wird durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
- Der Träger hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 6.000.000 Euro bei Personenschäden abgeschlossen.
- Auf persönliches Eigentum und Ausrüstung ist selbst zu achten. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Für Jugendliche unter 18. Jahren hat der Vertragsberechtigte für eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unter Vorlage dieser Vertragsbedingungen zu sorgen.
- Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen.
Hausrecht
- Den Weisungen der Betreuer ist unbedingt Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.