1. Art der Bildnisse
- Die Einwilligung in die Nutzung umfasst Bildnisse, die im Rahmen der Veranstaltung "Mainzer Klettermarathon" im DAV Kletterzentrum Mainz erstellt worden sind.
2. Nutzungszwecke
Die Bildnisse dürfen durch den DAV Mainz für die folgenden Zwecke genutzt werden:
- Außenauftritt und Repräsentation
- Illustration zu redaktionellen und kommerziellen Zwecken (z.B. Bewerbung von Leistungen, Social Media Beiträge, Bebilderung Website).
3. Nutzungsarten und Reichweite der Einwilligung
- Die Bildnisse dürfen durch den DAV Mainz sowohl im Print und in anderer körperlicher Form (z.B. Magazine, Flyer, Broschüren, Plakate, Aufsteller), als auch in digitaler Form (z.B. als Grafikdateien), im Bild- oder Bewegtbild- Format, im online- und im offline-Bereich, als auch in sozialen Medien und im Intranet genutzt werden und umfassen, soweit technisch zutreffend, die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/ Datenträger, Versendung und Speicherung in Datenbanken, als auch weitere Nutzungsarten, die für die Wahrnehmung der vorgenannten Nutzungszwecke erforderlich sind.
- Eine Weitergabe der Nutzungsberechtigung an Dritte ist erlaubt, sofern die Nutzung durch Dritte im Auftrag des DAV Mainz und im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt. Die Bildnisse dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des*der Abgebildeten bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, etc.). Die Namensnennung des*der Abgebildeten steht im Ermessen des DAV Mainz.
4. Besondere Kategorien von Daten
- Soweit sich aus den Bildnissen Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit des/der Abgebildeten ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich dessen/deren Einwilligung auch auf diese Angaben.
5. Freiwilligkeit
- Der DAV Mainz weist darauf hin, dass die Erklärung der Einwilligung freiwillig ist und deren Versagen keine Nachteile für den/die Abgebildeten haben wird.
- Ferner weist der DAV Mainz darauf hin, dass veröffentlichte Bildnisse, vor allem on-line, weltweit verbreitet sowie der Person des/der Abgebildeten zugeordnet werden können (z.B. in sog. Personensuchmaschinen, wobei u.U. Persönlichkeitsprofile er-stellt werden können) und deren vollständige Löschung aus dem Internet nicht ge-währleistet werden kann.
6. Widerruf
- Dem/der Abgebildeten steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
- Die vom Widerruf erfassten Bildnisse werden entsprechend den gesetzlichen Vor-gaben gelöscht, es sei denn der DAV Mainz kann sich auf berechtigte Gründe berufen, die ihm die Umsetzung der Löschung erheblich erschweren oder diese wirtschaftlich nicht angemessen ist (z.B. bei Einstellung der Verteilung einer gedruckten Broschüre, bei Imagefilmen). In diesem Fall wird die Löschung zum nächsten zumutbaren und angemessenen Zeitpunkt vorgenommen, der auch darin liegen kann, dass z.B. bereits gedruckte Broschüren aufgebraucht werden, es sei denn dem ste-hen wiederum berechtigte Ansprüche des*der Abgebildeten an der Löschung ent-gegen. Ein berechtigter Anspruch kann insbesondere dann vorliegen, wenn Bildnisse zur Werbung mit der individuellen Persönlichkeit, Fachkompetenz oder Bekanntheit des*der Abgebildeten genutzt werden. Sofern angemessen, kann der DAV Mainz statt der Löschung des Bildnisses, die Person des/der Abgebildeten unkenntlich machen. Auch wenn die Löschung auf vorgenannter Grundlage nicht erfolgt, wird die Verarbeitung des Bildnisses eingeschränkt, d.h. es darf künftig nicht ge-nutzt werden.
7. Widerspruch und weitere Betroffenenrechte
- Abgebildete können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen.
- Abgebildete haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die der DAV Mainz über sie gespeichert hat; das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Ein-schränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten; sofern zu-treffend, das Recht auf Datenübertragbarkeit; das Recht eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
8. Verarbeitungsgrundlagen
- Die Verarbeitung der Personenbildnisse erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
- Sofern die Bildnisse nach Widerruf verarbeitet werden, erfolgt dies gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses entspr. Nummer 6.2 die-ser Vereinbarung.
9. Ergänzende Regelung zu Urheber und Leistungsschutzrechten
- Sofern dem DAV Mainz Aufnahmen zur Nutzung übergeben werden, erklärt sich der/die Übergebende auch im Hinblick auf die Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Aufnahme mit der Nutzung durch den DAV Mainz in dem Rahmen dieses Vertrages einverstanden und erklärt über die nötigen Rechte für diese Erlaubnis zu verfügen.
- Falls die Aufnahmen mit den Bildnissen durch den/die Übergebende/n für den DAV Mainz erstellt werden, räumt der/die Übergebende dem DAV Mainz die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt, exklusiv und ohne zusätzliche Vergütungspflicht unbeschadet der gesetzlichen Rechte des/der Abgebildeten (z.B. Anspruch auf angemessene Vergütung und der Widerrufsrechte) ein. Diese Rechteeinräumung umfasst zumindest die Nutzung der Aufnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung. Sofern gesetzlich zugelassen, überträgt der/die Übergebende die Urheber- und Leistungsschutzrechte vollständig auf den DAV Mainz. Die Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben auch im Falle einer Kündigung der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem DAV Mainz und dem/der Übergebenden oder einer sonstigen Vereinbarungsbeendigung bei dem DAV Mainz. Die Ausübung des Rückrufsrechts des Urhebers ist für die Dauer von fünf (5) Jahren ab dem Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte an der jewei-ligen Aufnahme bzw., wenn die Aufnahme später bei dem DAV Mainz abgeliefert wird, ab dem Zeitpunkt der Ablieferung ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der/die Übergebende auf die Ausübung seines Rechts auf Namensnen-nung als Urheber und auf etwaige Zugangsrechte zu den Aufnahmen.
10. Vergütung
- Eine Vergütung für die Nutzung von Personenbildnissen wird nicht geschuldet.