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pretixPOS und die Gesetzeslage in Deutschland

Mit § 146a AO und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassenSichV) erhöhte der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2020 die Anforderungen an elektronische Kassensysteme.

Wir können Ihnen keine Rechts- oder Steuerberatung erteilen. Auf dieser Seite finden Sie jedoch unverbindlich den jeweils aktuellen Stand unserer Umsetzung der Bestimmungen sowie eine Auflistung der Vorkehrungen, die Sie treffen müssen.

Für die in Ihrem Unternehmen zu erstellende Verfahrensdokumentation stellen wir Ihnen gerne unverbindlich eine Anlage mit einer Systembeschreibung bereit.

pretixPOS ist mit allen Voraussetzungen kompatibel und Sie können eine technische Sicherheitseinrichtung bei uns erwerben.

Technische Sicherheitseinrichtung

Seit 2020 muss jede Kasse mit einer BSI-zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Hierbei handelt es sich um eine Komponente, die sicherstellt, dass keine Buchungen später gelöscht oder manipuliert werden können. Vor 2020 angeschaffte Kassen müssen bis zum 30.09.2020 umgerüstet werden.

pretixPOS ist mit den TSEs von Swissbit, Cryptovision und Epson kompatibel. Wir empfehlen den Bezug der TSE bei uns, sodass wir Sie zur bestmöglichen Kompatibilität beraten können.

Ein Betrieb von pretixPOS in Deutschland ohne eine solche TSE ist nicht mehr möglich.

Pflicht zur Belegausgabe

Seit 2020 sind Sie verpflichtet, zu jedem Verkauf an einer elektronischen Kasse einen Beleg auszustellen, der bestimmte Pflichtangaben aufweisen muss. Dies kann auf Papier oder digital erfolgen.

pretixPOS ist in der Lage, Kassenbelege auf einem ESC/POS-kompatiblen Belegdrucker auszudrucken, der in das lokale Netzwerk eingebunden ist. Der Druck erfüllt ab pretixPOS Version 1.0.0 und pretixPRINT Version 1.4.0 die Anforderungen der neuen Regelungen. Wenn Sie einen Bondrucker neu anschaffen möchten, sprechen Sie bitte mit Ihrem pretix-Kundenbetreuer. Die Kosten liegen hier je nach Modell zwischen 250 und 350 €.

pretixPOS ermöglicht ebenfalls eine elektronische Belegausgabe per E-Mail. Da hier jedoch gesetzlich erforderlich ist, jeden Kunden einzeln zu fragen, ob der digitale Beleg ausgestellt werden soll und dann die E-Mail-Adresse erfasst werden muss, halten wir diese Variante in der Praxis für zu langsam und empfehlen die Anschaffung eines Bondruckers.

Standardisierte Schnittstelle

Das Finanzamt hat ab 2020 im Rahmen einer Kassennachschau, die jederzeit unangekündigt erfolgen kann, oder einer Betriebsprüfung Anrecht auf einen Datenexport der Kassendaten im standardisierten DSFinV-K-Format.

pretixPOS kann ab Version 1.0.0 Daten im DSFinV-K-Format exportieren. Wir empfehlen, die Daten dann auch regelmäßig in diesem Format zu exportieren und zu archivieren.

Anmeldung der Kasse beim Finanzamt

Ab 2020 muss jede Kasse innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme (bzw. bei bestehenden Kassen innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten) beim Finanzamt des Steuerpflichtigen angemeldet werden. Hierbei muss beispielsweise die Seriennummer der Kassensoftware, aber auch der eingesetzten technischen Sicherheitseinrichtung angegeben werden.

Update: Die Finanzverwaltung hat diese Regelung bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, zu dem ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung steht.

Noch Fragen?
support@pretix.eu
+49 6221 32177-50 Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr

Aktuelle Hinweise

Eingeschränkte Support-Verfügbarkeit

Am Dienstag, den 16.4. und Mittwoch, den 17.4. steht unser telefonischer Support wegen einer internen Fortbildung nicht zur Verfügung. Telefonisch sind wir nur in Notfällen zu erreichen und per E-Mail sind erhöhte Bearbeitungszeiten zu erwarten. Wir möchten uns für die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen und bitten um Ihr Verständnis.