Rückbildungsgymnastik
Uhrzeit
Warteliste
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Körper nach der Schwangerschaft wieder zu stärken. Im Kurs arbeiten wir gezielt an den Muskelgruppen, die sich während der Schwangerschaft und Geburt verändert haben, und kräftigen sie Schritt für Schritt.
In 8 Gruppenterminen zu 75 Minuten machen wir mit viel Spaß und guter Laune Wahrnehmungs-, Beckenbodenübungen sowie gezielten Übungen für Problemzonen. Auch Entspannung findet ihren Platz.
Krankenkassen übernehmen bei Anwesenheit die Kurskosten.
Dieser Kurs ist eine wertvolle Auszeit nur für die Mama –
Währenddessen kann eine Begleitperson dein Baby oder auch Geschwisterkinder im angrenzenden, attraktiven Nebenraum betreuen.
Ort: ev. Freikirchliche Gemeinde, Marburger Str. 37
Zeit: immer donnerstags von 17:30-18:45 Uhr
Anmeldung: Bitte reserviere dir hier auf der Plattform einen Platz. Sollte der Kurs ausgebucht sein, kannst du dich auf die Warteliste für diesen Kurs setzen lassen. Sollte jemand absagen, erhälst du per Mail die Möglichkeit einen Platz zu reservieren. Die Warteliste gilt aber nur für diese Kursreihe. Willst du an einer anderen Kursreihe teilnehmen, melde dich bitte dort an.
Stornierung: Solltest du nicht teilnehmen können, musst du deinen Platz stornieren, sonst fallen die Kursgebühren für dich privat an, da ich den Platz nicht nachbesetzen kann. Stornieren kannst du über den Link in der Bestätigungs E-Mail. Sollte das nicht funktionieren, schreib mir bitte eine E-Mail an: kontakt@hebamme-antje-voss.de
Bitte zur ersten Stunde mitbringen: Versichertenkarte, sportliche Kleidung, Stoppsocken, Gymnastikmatte
Antje Voß
Hebamme
Schlangenzahl 61
35392 Gießen
015233775933
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten
Hebamme.
Haftung*
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die
Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
(geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu
insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten
erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der
Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die
Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9
Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage
hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten)
der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen
austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt,
insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt
diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über
eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der
Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der
Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
- Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der
Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein
medizinisches Labor
Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
- Vertretungshebammen, Team-Kolleginnen, Kliniken und ähnliches
- Die Anmeldedaten werden sicher und DSGVO-konfrom bei pretix.eu gespeichert.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b
UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung
von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern
dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die
Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft
(Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese
Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 06 11/140 80
Telefax: 06 11/14 08-900
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Website: http://www.datenschutz.hessen.de
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