Frühphasige Investments laufen sehr oft über Wandeldarlehen, um sich die komplexen Vertragswerke und damit verbundenen Kosten einer Finanzierungsrunde zu ersparen. Als Darlehensgeber hat der Business Angel dabei unmittelbar keinerlei Einfluss und Mitsprache. Daran ändert die Wandlung aber meist nichts. Spätestens mit der ersten großen Finanzierungsrunde verlieren Business Angels, so sie denn überhaupt Mitsprachemöglichkeiten hatten, üblicherweise massiv an Einfluss, sei es durch Verlust von Veto-Rechten, Beiratsmandaten oder durch die Poolung deren Stimmrechte. Und nicht nur der Einfluss schwindet mit jeder Finanzierungsrunde, es steigt durch Verwässerung und vorrangige Liquidationspräferenzen auch das Risiko für das eigene Investment.
In dem Workshop geht es um die Frage, ob und inwieweit stille Beteiligungen und Genussrechte Alternativen zu den klassischen Finanzierunginstrumenten für Business Angel darstellen, in welchen Fällen sie sinnvoll eingesetzt werden können und wie man sie ausgestalten muss, um den obigen Problemen zu begegnen und die Interessen des Business Angels an einer fairen Teilhabe am Erfolg des Startups zu gewährleisten.
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