BITTE Anmeldeticket zur Veranstaltung digital oder ausgedruckt mitbringen.

Corona Schutzkonzept CKG

Vorbemerkung

Während in vielen Ländern die Corona-Krise verheerende Ausmaße angenommen hat, können wir in Deutschland für den bisherigen Verlauf Gott sehr dankbar sein. Nur deshalb können wir jetzt wieder mit gemeinsamen Veranstaltungen beginnen. Leider noch nicht wie in gewohnter Weise, aber es ist ein Anfang. Und diesen wollen wir miteinander im Rahmen der Möglichkeiten genießen. Damit sich aber niemand beim Besuch der Veranstaltung unwohl fühlen muss oder gar durch das Verhalten anderer gefährdet wird, bitten wir dich, die folgenden Schutzmaßnahmen genau umzusetzen. Unsere Ordner werden die schwierige Aufgabe haben, auf die Einhaltung der notwendigen Regelungen zu achten. Bitte hilf ihnen, indem du ihren Anweisungen folgst. Das wird uns allen dienen, sodass wir hoffentlich bald wieder ganz normal miteinander zusammen sein können.

 

Geltungsbereich

Veranstaltungen der City Kirche Gaildorf


Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus trägt die Leitung der City Kirche Gaildorf.

Maßnahmen

·          Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m zu anderen Personen einzuhalten. Ebenso ist der Sicherheitsabstand von 1,5 m in Wartebereichen sowie auf dem Außengelände (Parkplatz) einzuhalten.

·          Die Stuhlordnung im Versammlungsraum richtet sich nach der Raumgröße und wird so gestellt, dass die vorgegebenen Flucht-/ und Verkehrswege unter Einhaltung der Sicherheitsabstände gewahrt bleiben

·          Kein Körperkontakt zwischen den Gottesdienstbesuchern. (Kein Händeschütteln, kein Umarmen, etc.)

·          Die Liveübertragung der Gottesdienste wird nach Möglichkeit weiter fortgeführt werden, auch wenn wieder Personen im Gemeindehaus anwesend sein können - gerade um auch Personen nicht auszuschließen, die sich dem Risiko der persönlichen Begegnung nicht aussetzen wollen (z.B. aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen).

•          Thema Musik & Gesang: Musik & Gesang wird von wenigen Akteuren (Lobpreisteams) gestaltet werden.

•          Bei der Nutzung von Verkehrswegen insbesondere der Flure und Treppen, ist auf eine Einhaltung des Mindestabstandes zu achten; erforderlichenfalls ist der entsprechende Bereich nur einzeln zu betreten.

•          Wo es baulich möglich ist, gibt es einen getrennten Zugangs- und Ausgangsweg in das Gemeindehaus bzw. in den Veranstaltungsraum. Die Wege sind entsprechend beschildert und durch ein Leitsystem abgesperrt.

Der Veranstaltungsraum wird über den ausgewiesenen Eingang betreten bzw. Ausgang nach Ende der Veranstaltung unverzüglich verlassen. Im Veranstaltungsraum besteht eine Einbahnstraßenpflicht. Aufgeklebte oder aufgehängte Hinweise zeigen die Verkehrsrichtung an.

•          Im Gottesdienstraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5 bis 2 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten unter Berücksichtigung und Ausweisung von Verkehrswegen mit erhöhtem Abstand. Im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder werden nicht getrennt

•          Ist ein erhöhter Besuch der Veranstaltung zu erwarten der den vorhandenen reduzierten Platz (Stuhlzahl) übersteigt, wird durch ein Anmeldesystem sichergestellt, dass die Veranstaltung geordnet und zahlenmäßig verantwortlich verläuft. Besucher die nicht über die nötigen Online-Zugänge für Livestram verfügen wird versucht den Vorzug zu geben.

•          Veranstaltungsräume werden max. 5 Minuten vor Veranstaltung geöffnet und sind nach deren Beendigung umgehend zu verlassen.

•          Dem Ordnungsdienst welcher auf die Einhaltung dieser Maßnahmen achtet ist Folge zu leisten.

•          Die Kollekten werden über ein am Ausgang stehender Behälter eingesammelt

•          Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen.

•          Die Reinigungskräfte reinigen die Räumlichkeiten, nach der Veranstaltung. Hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und Lichtschalter desinfiziert.

•          Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) werden nach Ende des Gottesdienstes sorgfältig desinfiziert.

•          Um die Zahl der möglicherweise in der Luft vorhandenen Erreger zu reduzieren, wird regelmäßig auch ggf. während der Veranstaltung gelüftet.

•          Alle weiteren Räumlichkeiten bis auf den Veranstaltungsraum und Sanitärräume bleiben für Besucher der Veranstaltung geschlossen.

•          Es darf sich in jedem Toilettenraum nur eine Person aufhalten. Ein Ampelsystem sorgt hier für zusätzliche Sicherheit. Es wird jeweils eine Toilettenkabine geöffnet.

Vor den Sanitärräumen steht Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

•          Bei Gesang werden die Liedtexte über die Beamertechnik projiziert.

•          Kirchencafé und Begegnungszeiten vor und nach der Veranstaltung entfallen bis zum Widerruf.

•          Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.

•          Die Besucher der Veranstaltung werden über die Hygienestandards und Maßnahmen durch weitflächige Aushänge und Merkblätter informiert.

 


 

Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglicht es, dass der Mindestabstand zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Im Übrigen gilt: Niemals krank in die Veranstaltung erscheinen! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht in die Veranstaltung bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Coronavirus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen.

 

Alles Gesagte gilt sinngemäß auch für alle anderen Gruppenveranstaltungen einer Gemeinde.

 

Allg. Maskenpflicht

·          Das Tragen von Schutzmasken ist erlaubt, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

·          Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.

Die Leitung der Gemeinde wird über die für die Veranstaltung zuständige Person informiert.

Die Leitung der Gemeinde nimmt den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf.

Umsetzung

·          Diese Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.

 

 

 

 

Gaildorf, 08.05.2020

Die Gemeindeleitung der City-Kirche Gaildorf