Teilnahmebedingungen der DENOG e.V. für die Teilnahme an Veranstaltungen

1 - Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen (TB) gelten für alle Verträge, die die Teilnahme an Veranstaltungen der DENOG e.V. – im folgenden „DENOG“ genannt – durch einen Geschäftspartner – nachfolgend „Teilnehmerin“ genannt – zum Gegenstand haben.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmerin gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DENOG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. DENOG hat das Recht, jederzeit Änderungen der TB vorzunehmen. Diese werden der Teilnehmerin schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. DENOG wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hierauf hinweisen.


2 - Vertragsschluss / Informationen zum Fernabsatz

  1. Veranstaltungen, die im Online-Buchungssystem, auf der Homepage von DENOG, im Newsletter oder in sonstigen Medien verbreitet werden, stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot da.
  2. Ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb der Teilnahme an einer Veranstaltung geht erst von der Teilnehmerin aus, die diese durch die entsprechende Anmeldung abgibt. Die Anmeldung kann ausschließlich über das Online Buchungssystem der DENOG erfolgen.
  3. Die Teilnehmerin ist an ihr Angebot bis auf Widerruf gebunden.
  4. Der Vertrag zwischen DENOG und der Teilnehmerin kommt zustande, wenn die Bestätigung der Anmeldung der Teilnehmerin ohne vorherigem Wideruf zugeht. Diese Annahmeerklärung von DENOG kann schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail erfolgen.


3 - Widerruf  / Informationen zum Fernabsatz

  1. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht: Die Teilnehmerin hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss die Teilnehmerin die DENOG schriftlich über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Der Widerruf ist zu richten an: DENOG e.V., ℅ Patrick Bussmann, Schlesierstrasse 14, 85368 Moosburg a.d. Isar, E-Mail: event@denog.de Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin vollständig erfüllt ist, bevor die Teilnehmerin Ihr Widerrufsrecht ausgeübt hat. Zur Vermeidung von Zweifeln, erwirbt die Teilnehmerin ihre Teilnahme weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn verzichtet die Teilnehmerin mit Teilnahme an der Veranstaltung automatisch auf ihr Widerrufsrecht.
  2. Widerrufsfolgen: Wenn die Teilnehmerin diesen Vertrag widerruft, hat die DENOG alle Zahlungen, die die DENOG von der Teilnehmerin erhalten hat, spätestens 30 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der DENOG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die DENOG dasselbe Zahlungsmittel, das die Teilnehmerin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit der Teilnehmerin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden der Teilnehmerin wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.


4 - Leistungserbringung

  1. DENOG schuldet der Teilnehmerin, die sich im Besitz eines gültigen Tickets befindet, das Einräumen der Teilnahmemöglichkeit an der Veranstaltung. Der Veranstaltungsinhalt, insbesondere das Thema, der Programmablauf, das Datum, die Uhrzeit sowie der Ort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsagenda auf der DENOG-Event-Webseite.
  2. DENOG behält sich das Recht vor, Änderungen der Agenda, insbesondere des Programms und der Referenten, vorzunehmen.
  3. Die Teilnehmerin schuldet DENOG die Zahlung der Teilnahmegebühr.


5 - Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Änderung von Teilnahmegebühren

  1. Die bei der Buchung und in der Bestätigungs-E-Mail genannten Teilnahmegebühren umfassen die Erbringung der Veranstaltungsleistungen in dem durch DENOG bestätigten Umfang. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Alle Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort fällig.
  3. Die Inhaberin eines Voucher-Codes kann diesen kostenfrei in ein gültiges Ticket umwandeln. Ein Voucher-Code kann nur einmal eingelöst werden.


6 - Stornierung der Veranstaltungsteilnahme durch die Teilnehmerin

  1. Die Teilnehmerin ist berechtigt, bei Verhinderung der für die Veranstaltung angemeldeten Person, jederzeit eine Ersatzteilnehmerin schriftlich zu benennen. Ungeachtet dessen ist die Teilnehmerin berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen schriftlich zu stornieren.
  2. Für Stornierungen bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornopauschale in Höhe von 25,00 EUR erhoben, es sei denn der Teilnehmerin kann nachweisen, dass DENOG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Bei späteren Stornierungen ist die volle Teilnahmegebühr laut Rechnung fällig. Maßgeblich ist jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsmitteilung an: DENOG e.V., ℅ Patrick Bussmann, Schlesierstrasse 14, 85368 Moosburg a.d. Isar, E-Mail: event@denog.de.
  3. Der Teilnehmerin ist ferner berechtigt, die Veranstaltung im Falle einer Änderung des Veranstaltungsdatums oder Ortes, jedoch nicht bei lediglich räumlicher Verlegung innerhalb der ursprünglich angekündigten Ortschaft, gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren zu stornieren. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin sind ausgeschlossen, es sei denn, DENOG oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  4. Bei Stornierungen aufgrund von Rückbuchungen einer Lastschrift oder einer Kreditkarte werden Stornogebühren in Höhe von jeweils 10,00 EUR bzw. 35,00 EUR erhoben, es sei denn die Teilnehmerin kann nachweisen, dass DENOG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  5. Die Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgt innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach dem festgelegten Termin der Veranstaltung.
  6. Die vorstehenden Stornobedingungen lassen die Rückabwicklung aufgrund der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechtes durch die Teilnehmerin unberührt.


7 - Stornierung der Veranstaltung durch DENOG / Raumverlegung / Ausschluss der Teilnehmerin

  1. DENOG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aufgrund einer geringen Anzahl an Teilnehmerinn bis zwei Werktage vor Veranstaltungstermin abzusagen.
  2. Darüber hinaus ist DENOG berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - u.a. bei Erkrankungen des Referenten - sowie in Fällen höherer Gewalt - u.a. bei Krieg, Brand, Unwetter, Einbruch und Streik - abzusagen.
  3. Im Falle einer Absage nach den vorstehenden Absätzen wird der Teilnehmerin nach Wahl durch DENOG entweder ein Ausweichtermin angeboten oder eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin sind ausgeschlossen, es sei denn, DENOG oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  4. DENOG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen innerhalb der ursprünglich angekündigten Ortschaft ohne Angabe von Gründen räumlich zu verlegen. DENOG wird die Teilnehmerin diesbezüglich rechtzeitig, spätestens drei (3) Werktage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich informieren; hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine kurzfristigere Raumverlegung aufgrund von Umständen, die nicht durch DENOG zu vertreten sind sowie in Fällen höherer Gewalt.
  5. DENOG ist berechtigt, die Teilnehmerin bei wiederholten gröblichen Störungen des geordneten Veranstaltungsablaufs von der weiteren Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Die Zurückerstattung einer bereits gezahlten Teilnahmegebühr findet in diesen Fällen nicht statt, es sei denn DENOG oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  6. DENOG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen (z.B. Interessenkonflikt), die Teilnahme an dieser Veranstaltung abzulehnen. Anderslautende Bestimmungen gelten in diesem Fall nicht.


8 - Urheberrechte

  1. Alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen (gleich in welcher Form), Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich DENOG vor. Die Veranstaltungsunterlagen dürfen - auch auszugsweise - ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch DENOG nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.


9 - Allgemeine Haftungsregelungen /Verjährung

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, haftet DENOG auf Schadensersatz nur dann, wenn der Schaden von DENOG oder einem seiner Beauftragten bzw. einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Soweit die Haftung nachfolgend wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. DENOG haftet wegen des Nichteinhaltens von übernommenen Garantieverpflichtungen. Garantien werden von DENOG nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
  3. DENOG haftet für fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbegrenzt.
  4. Sofern DENOG leicht fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Vertragswert begrenzt.
  5. DENOG hat Leistungsstörungen aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmaßnahmen und Naturkatastrophen nicht zu vertreten.
  6. Eine Haftung für verspätete Ausführungen der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, wenn die Teilnehmerin diese rechtzeitig angezeigt und die Teilnehmerin DENOG oder seinen Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen die tatsächliche Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumt.
  7. DENOG haftet über die Erbringung der von ihm geschuldeten Veranstaltungsleistungen hinaus nicht für die Erreichung der von der Teilnehmerin mit der Eingehung des Vertrages, insbesondere dem Besuch und Absolvieren der Veranstaltung verfolgten Ziele.
  8. Alle Ansprüche gegen DENOG verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Kenntnis der Teilnehmerin von ihrer Entstehung Ausgenommen sind Haftungsansprüche aus vorsätzlich verursachten Schäden. In diesen Fällen sowie wenn die Teilnehmerin Verbraucher ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.


10 - Datenschutz

  1. DENOG nimmt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmerin sehr ernst und unterliegt diesbezüglich den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDSG (neu)). DENOG erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmerin (Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer, Firma, IRC Nickname, ASN), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO. Die für die Vertragsabwicklung erhobenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglicher vertraglicher Gewährleistungs- und Garantierechte gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist bewahrt DENOG die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für diesen Zeitraum (regelmäßig zehn Jahre ab Vertragsschluss) werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.
  2. Zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und zum Ziel des Networking im Rahmen der DENOG-Veranstaltung veröffentlicht die DENOG personenbezogene Daten (Name, Vorname, Firma, IRC Nickname, ASN), jedoch keine Adressdaten auf ihrer Veranstaltungswebsite, um der Teilnehmerin eine effektive Planung und den Austausch zu ermöglichen.
  3. Ferner werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmerin von der Firma Raphael Michel, rami.io Softwareentwicklung, Rathausstr. 19/2, 69126 Heidelberg im folgenden “PreTix” erhoben, die im Namen und auf Rechnung des DENOG den Bestell- und Abrechnungsprozess für Veranstaltungen organisiert. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Rechtsgrundlage für die vorstehende Verarbeitung der Daten ist das zwischen der Teilnehmerin und DENOG bestehende Vertragsverhältnis gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO.
  4. Der Teilnehmerin steht das Recht zu, jederzeit Auskunft über ihre bei DENOG gespeicherten persönlichen Daten, die Berichtigung unrichtiger und die Vervollständigung richtiger Daten, die Löschung der gespeicherten Daten, die Einschränkung der Verarbeitung der Daten und die Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 EU-DSGVO zu verlangen. Der Teilnehmerin hat ferner das Recht, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling.


11 - Schriftform, Vertragssprache, Teilunwirksamkeit

  1. Mögliche Nebenabreden zu diesen TB werden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser TB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Allein und ausschließlich maßgebend ist der Text der TB in der deutschen Sprache. Soweit Korrespondenz in fremder Sprache geführt wird oder Dokumentationen oder Hinweise in fremder Sprache abgefasst werden, gilt im Zweifel ausschließlich die deutsche Sprache.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser TB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.


12 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Diese TB unterliegen hinsichtlich ihres Zustandekommens und in allen ihren Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Ist die Teilnehmerin Kauffrau und stimmt sie diesen TB im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu, ist sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit diesen TB stehenden Ansprüchen beider Parteien ausschließlich Frankfurt am Main. DENOG behält sich vor, gerichtliche Schritte gegen die Teilnehmerin auch an deren allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.


Stand: August 2018 - Der DENOG Vorstand