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Rechtliche Grundlagen im Gewaltschutz & Familienrecht

In der zwei-tägigen Fortbildung werden rechtliche Grundkenntnisse zum Gewaltschutzverfahren und zu Umgang und elterlicher Sorge im Kontext von Partnerschaftsgewalt vermittelt.

Die Bedeutung und Relevanz des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, sog. Istanbul Konvention, in Kindschaftsverfahren ist ebenfalls Gegenstand der Fortbildung.
Neben rechtlichen Grundlagen sollen Diskussion und Austausch über Möglichkeiten in der Praxis dem Spannungsfeld von Gewaltschutz und Kindschaftsrecht zu begegnen, einen Raum haben.
Dabei stehen Erfahrungsaustausch, Herausforderungen in der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Best-Practice-Beispiele im Vordergrund.

Referentin
Wiebke Wildvang ist seit 1997 Rechtsanwältin in Berlin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familien- und Migrationsrecht. Seit 2011 ist sie zudem als Juristin bei der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen e.V., BIG Koordinierung, tätig. Als Rechtsanwältin vertritt sie hauptsächlich gewaltbetroffene Frauen und führt Rechtsberatung in der Fachberatungs- und Interventionsstelle BORA und in der BIG Clearingstelle durch. Sie ist außerdem Autorin in dem Handbuch „Kindschaftssachen und häusliche Gewalt. Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht“, Thomas Meysen (Hrsg.).

Die Fortbildung wird digital stattfinden. Es wird mit dem Videokonferenz-Tool „Zoom“ gearbeitet, für das es eine kurze Einführung zu Beginn der Veranstaltung geben wird. WLAN und eineTeilnahme über einen PC/Laptop mit Kamera- und Mikrofonfunktion sind Voraussetzung.

Der Buchungszeitraum für diese Veranstaltung ist beendet.

Wo findet diese Veranstaltung statt? Zoom