Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Essen, Betrieb gewerblicher Art Grugapark, vertreten durch den Oberbürgermeister, Fachbereich 67, Lührmannstr. 80, 45131 Essen (im Folgenden „Grugapark“ oder „Veranstalter“ genannt) und den Kunden des Onlineshops des Grugaparks, die Eintrittskarten (einschließlich Jahreskarten), Grillplatztermine, Kinderpartyraumtermine und/oder Plätze für das Kinderferienprogramm der Schule Natur über das Internetportal https://pretix.eu/grugapark online erworben haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.


1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Tickets stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Grugaparks zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn der Grugapark denselben nicht ausdrücklich widerspricht.


1.3. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft mit dem Grugapark zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Grugapark in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde bzw. Käufer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


2. Vertragsschluss


2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch den Grugapark zustande.


2.2 Die Bereitstellung des Onlineshops und der hierin kommunizierten Ticketvarianten sowie die Bereitstellung eines Onlinebestellsystems durch den Grugapark ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer und ist selbst kein Angebot. Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Ticketbestellung durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons erklärt. Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf demjenigen Server, auf dem der Grugapark die Bestellungseingänge hostet/hosten lässt.


2.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsemail von der Adresse „support@pretix.eu“ durch den Grugapark gegenüber dem Käufer sowie der Eröffnung der Möglichkeit, Tickets als PDF herunterzuladen und ggf. auszudrucken. Der Zugang der Annahme erfolgt mit Eingang der E-Mail auf dem Posteingangsserver (E-Mail-Server), auf dem der Käufer seine E-Mails hostet/hosten lässt. Das Ticket wird zudem im PDF-Format an die Bestätigungsemail angehängt.


2.4 Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach den Festlegungen im Angebot des Kunden, der Bestellbestätigung sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Vorliegen zusätzlicher Angebotshinweise sind diese zwingend zu beachten.


2.5 Der Vertragsabschluss einiger Ticketvarianten sieht die Erhebung personenbezogener Daten oder die Beantwortung personenbezogener Fragen vor, die im Rahmen des Bestellabschlusses innerhalb des Warenkorbes angegeben werden müssen. Die Angabe der geforderten Informationen muss wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Sofern im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tickets unwahre Angaben festgestellt werden, behält sich der Grugapark den Ausschluss des Käufers vor.


3. Pflichten des Grugaparks


3.1 Der Grugapark ist dem Käufer zur Zusendung eines digitalen Tickets im PDF-Format verpflichtet, welches folgende Informationen enthält:

•   Bezeichnung der Ticketvarianten, für die das Ticket gilt

•   Anzahl der Personen, die einzulassen sind sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder, Familienticket, Ermäßigungen etc.)

•   ggf. Gültigkeitszeitraum

•   QR-Code, der die bereits erfolgte Bezahlung der Tickets dokumentiert


3.2 Der Grugapark ist zum Einlass derjenigen Person(en) in den Park, der zur Verfügungstellung des angemieteten Grillplatzes, der zur Verfügungstellung des angemieteten Kinderpartyraumes und/oder die Betreuung des angemeldeten Kindes im Kinderferienprogramm der Schule Natur verpflichtet, die sich bei Einlass durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist der Grugapark zum Einlass derjenigen Person(en) in den Park verpflichtet, die sich bei Einlass in den Park an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren.


3.3 Tagestickets berechtigen zum einmaligen Einlass in den Park. Jahreskarten berechtigen zum täglichen, mehrmaligen Einlass innerhalb des Gültigkeitszeitraums, wobei sich der Grugapark das Recht auf Ausschlusstage oder zusätzlicher Entgelterhebung für Sonderveranstaltungen vorbehält. Der Grugapark wird rechtzeitig Auskünfte zu den für die jeweilige Sonderveranstaltung geltenden Regelungen für Kunden von Jahreskarten veröffentlichen (z.B. unter www.grugapark.de), so dass der Kunde sich hierüber im Vorfeld zu informieren hat.


3.4 Die Verpflichtung zum Einlass, zur Verfügungstellung des angemieteten Grillplatzes, der zur Verfügungstellung des angemieteten Kinderpartyraumes und/oder die Betreuung des angemeldeten Kindes im Kinderferienprogramm der Schule Natur ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 6.1 nachgekommen ist.


3.5 Der Grugapark ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Käufer nach Zugang der Bestätigungsemail nebst Anhang (Ziff. 2.3/2.4) abhandengekommen ist.


4. Rechtsfolgen bei Ausfall einer Veranstaltung

 

4.1 Tickets werden vom Veranstalter zurückgenommen und der Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt wird oder wenn die Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird bzw. ein Fall der höheren Gewalt (z.B. jeglicher Art von Naturkatastrophen/-ereignissen, Pandemien, Streiks, Krieg etc.), demnach ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, oder unvorhersehbare Ereignisse, welche nicht durch den Grugapark zu vertreten sind, vorliegt.


4.2 Rückerstattungen erfolgen nur per Banküberweisung und nicht über den im Onlineshop verwendeten Zahlungsweg. In allen Fällen der Rückerstattung hat der Kunde die Bankverbindung (IBAN sowie Kontoinhaber) unverzüglich dem Grugapark mitzuteilen, damit die Rückerstattung durchgeführt werden kann.

Der Grugapark erinnert nur einmalig an die Einreichung der Bankverbindung. Der Kunde erklärt sich durch Bestätigung des entsprechenden Feldes („anhaken“) im Bestellvorgang hiermit einverstanden.

 

5. Widerrufsrecht


Informationen zum Widerrufsrecht sind abrufbar unter der Rubrik „Widerrufsrecht".


Es wird darauf hingewiesen, dass Tickets für Sonderveranstaltungen mit vorgegebenen Zeiträumen/Terminen (z.B. Parkleuchten, Parkfest o.a.), die Grillplatzanmietung, die Anmietung des Kinderpartyraums sowie des Kinderferienprogramms der Schule Natur vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, da im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt kein Fernabsatzgeschäft nach § 312g II Nr. 9 BGB vorliegt.

 

6. Eigentumsvorbehalt


Bei Verbrauchern behält sich der Grugapark das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich der Grugapark das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.


7. Pflichten des Käufers


7.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard oder Visa-Karte), Giropay oder PayPal. Eine Zahlung per Banküberweisung ist ausgeschlossen.

Der Käufer erteilt dem Plattformbetreiber „S-Public Services GmbH“ ausdrücklich die Ermächtigung, im Auftrag des Grugaparks den geschuldeten Kaufpreis über die angegebene Kreditkartennummer einzuziehen. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf der Kontoverbindung des Grugaparks als entrichtet.


7.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt:

- die Verfügbarkeit eines PDF-readers,

- die Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter

- Ausdruck in Originalgröße (100%)


7.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des QR-Codes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Einlass in den Park Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des QR-Codes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten.


7.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Eintrittskarte/n wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.


7.5 Der Käufer einer personalisierten Jahreskarte ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen, die Ausleihe/Weitergabe einer gültigen Jahreskarte zu unterlassen und die Eintrittskarte/n wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.


7.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsemail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insbes. Produktart/ Besuchstag/ Kartenzahl/ Preisermäßigungen) dem Grugapark innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsemail mitzuteilen. Geht dem Grugapark innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand.


7.7 Der Käufer ist verpflichtet, bei Anmietung der Grillplätze sowie des Kinderpartyraumes diese in dem Zustand zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Die Geltendmachung möglicher Regressansprüche behält sich der Grugapark vor.


7.8 Wenn eine Eintrittskarte mit besonderen Bedingungen erworben wurde (Personalisierte Jahreskarte, Menschen mit Anspruch auf Ermäßigung, Kinder usw.), muss die Berechtigung zum Zeitpunkt des Zugangs oder während des Aufenthaltes durch ein offizielles Dokument (Ausweis, Behindertenausweis usw.) nachgewiesen werden (können).


8. Besondere Geschäftsbedingungen bezüglich des Kinderferienprogramms der Schule Natur


8.1 Mit Abschluss des Kaufvertrages stimmen die Erziehungsberechtigten der Betreuung des Kindes durch die Schule Natur im Grugapark zu. Ein zusätzlicher Vertragsabschluss erfolgt nicht.


Die Plätze für das Kinderferienprogramm werden wochenweise gebucht. Hierbei stehen ganztägige oder halbtägige Betreuungsplätze zur Auswahl.


8.2 Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Kommt es zu einem Ausfall der Leistung oder einer Änderung des Leistungsumfangs durch höhere Gewalt (z.B. jeglicher Art von Naturkatastrophen/-ereignissen, Pandemien, Streiks, Krieg etc.), demnach ein von außen kommendes, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, oder unvorhersehbare Ereignisse, welche nicht durch die Schule Natur bzw. den Grugapark zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Über eine Programmänderung entscheidet allein der Veranstalter und/oder Kursleiter.


8.3 Für die Anmeldung eines Kindes zum Kinderferienprogramm der Schule Natur sind im Rahmen des Bestellvorgangs die dort abgefragten, pflichtigen Informationen (Name des Kindes, Namen der Erziehungsberechtigten, Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten, besondere Merkmale/Krankheiten u.a.) wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Abfrage der Informationen dient der reibungslosen Betreuung des Kindes sowie der Sicherung des Kindswohles. Weitere Informationen sind der Datenschutzrichtlinie zu entnehmen.


8.4 Sollte es zu einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kommen, behält sich die Schule Natur vor, die Gruppen zusammenzulegen, um hierbei eine in Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen.


8.5 Sollte nach der Anmeldung des Kindes festgestellt werden, dass eine Teilnahme am Kinderferienprogramm aufgrund von gesonderten Begebenheiten oder vorab fehlenden Informationen nicht möglich ist (z.B. ungeeignetes Alter, Behinderungen etc.), hält sich die Schule Natur das Recht zum Ausschluss des Kindes vor.


8.6 Wenn ein Teilnehmer die Weisungen des Veranstalters trotz Abmahnung nicht befolgt, die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder anderen Personen physisch oder psychisch Schaden zufügt, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.


9. Gewerbliche Rechte und Urheberrechte


9.1 Die Inhalte der Internetseite des Onlineshops sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.


9.2 Der Grugapark behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Onlineshop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Onlineshops. Jede in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Grugaparks.


10. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung


10.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche wegen Nichtgefallens der Parkanlage sind ausgeschlossen.


10.2 Der Grugapark haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sowie nicht für die Verletzung von Pflichten, die das Wesen des Vertrags ausmachen (Kardinalpflichten).


10.3 Die Haftung des Besuchers richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Hausordnung haftet der Besucher für die dadurch entstandenen Schäden.


10.4 Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- bzw. die Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern (Kinderferienprogramm der Schule Natur).


10.5 Für Verlust von Eigentum, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer durch Dritte haftet der Grugapark nicht.


11. Datenschutz


Datenschutzrechtliche Informationen sind abrufbar unter der Rubrik "Datenschutzerklärung".


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


12.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Essen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.


12.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen. Der Grugapark ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.


12.3 Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Essen, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


12.4 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Essen, Bundesrepublik Deutschland vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, EuGVU). Der Grugapark ist berechtigt, auch an jedem anderen Gericht Klage zu erheben, das aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.


13. Streitschlichtung, Information gem. § 36 VSBG


Der Grugapark beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) und ist dazu auch nicht verpflichtet.


14. Schlussbestimmungen


14.1 Für den Besuch des Grugaparks gelten die Parkregeln und die Besucherordnung für den Grugapark. Diese sind im Internet unter www.grugapark.de einsehbar bzw. hängen an den Eingängen des Parks aus.


14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.


14.3 Sollten einzelne Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich und darüber hinaus tatsächlich gewolltem Ergebnis am nächsten kommt.



Zur besseren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops des Grugaparks wurde die männliche Form verwendet, wobei alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gleichermaßen gemeint sind.


(Stand: 03/2024)