17. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen –
Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) richtet am 23./24. Juni 2022 zum 17. Mal die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg aus. Die Konferenz bietet alljährlich rund 250 Beteiligten aus Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Politik, Wissenschaft, Rechtsvertretung, Politik und der Finanzdienstleitungsbranche eine Plattform, sich auszutauschen und über aktuelle Themen zu diskutieren.
Das Leitmotiv der Konferenz in diesem Jahr lautet „Transformation der Finanzwirtschaft“. Digitalisierung und Nachhaltigkeit, aber auch das Niedrigzinsumfeld, dessen Ende zumindest kurzfristig nicht abzusehen ist, stellen etablierte (Geschäfts-)Modelle infrage. Zugespitzt wird diese Ausgangslage durch die derzeitige Inflation sowie Erwartungen der Verbraucher:innen an eine Finanzwirtschaft in der künftigen Post-Pandemie-Zeit. Themen, wie Finanzierungsprodukte, Beratung, Vorsorge und Verbraucherschutz müssen vor diesem Hintergrund neu gedacht werden. Es sind innovative Konzeptionen erforderlich, um den Herausforderungen dieser Zeitenwende zu begegnen.
Auf der Konferenz möchten wir diskutieren, welche Impulse aus dem Verbraucherschutz, der Wissenschaft, der Finanzwirtschaft und der Politik gegeben werden bzw. gegeben werden können, um die notwendige Transformation der Finanzwirtschaft zielführend voranzutreiben. In einem übergreifenden Austausch der Akteursgruppen werden entsprechende Interessensgegensätze aber auch Synergiepotentiale aufgezeigt.
Wie sollte künftig die Finanzdienstleistungsbranche ausgestaltet sein, um Finanzstabilität, Verbraucherschutz und die inklusive Teilhabe am Finanzsystem sicherzustellen, aber auch Überschuldungsrisiken entgegenzuwirken? Gemeinsam werden auf der Konferenz Antworten auf diese Frage anhand der thematischen Schwerpunkte Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorsorge, Digitalisierung, Überschuldung & finanzielle Bildung sowie Nachhaltigkeit formuliert.
Stornierung:
Bitte beachten Sie hierzu unsere Stornobedingungen: https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/11/Teilnehme-und-Stornobedingungen-f%C3%BCr-Veranstaltungen.pdf
Im Sinne des §15 FAO werden 10,5 Fortbildungsstunden für Fachanwälte (Bank- und Kapitalmarktrecht) anrechenbar sein.
Wann findet diese Veranstaltung statt?
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