K1 Kletterhalle Betriebs GmbH, 01.07.2020
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen Ihnen als Nutzer und der K1 Kletterhalle Betriebs GmbH (nachfolgend als „K1“ bezeichnet) in 6850 Dornbirn, Bildgasse 10, mit dem Erwerb eines/einer Tages‐, 11er-Block, Saison‐ bzw. Jahreskarte oder bei der Anmeldung zu einem unserer Kursangeboten abgeschlossen wird. Die K1 behält sich das Recht vor, diese AGBs zu ändern.
1.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Klettern und Bouldern eine risikoträchtige Sportart ist, zu deren sicherer Ausübung die grundsätzlichen Kletter- und Sicherungstechniken beherrscht werden müssen. Die Sportart setzt daher ein hohes Maß an umsichtigem und eigenverantwortlichem Verhalten voraus. Zur Nutzung der Kletteranlage wird vorausgesetzt, dass Sie über einen ausreichenden Gesundheitsstatus verfügen und die erforderliche Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen können. Das Klettern, Bouldern und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kletterhalle erfolgen daher auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Insbesondere zur Vermeidung von Unfällen ist den aktuellen Benutzungsrichtlinien (Hallenordnung) und Sicherheitshinweisen unbedingt Folge zu leisten.
1.2. Das Personal ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzer auf korrektes Sichern und die Einhaltung der Benutzerrichtlinien und Sicherheitshinweise zu überprüfen.
1.3. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, andernfalls die Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
1.4. Der Aufenthalt in der Kletterhalle sowie die Benutzung der Kletteranlage ist unter Alkohol- und Drogeneinfluss strikt verboten. In der Kletterhalle gilt absolutes Rauchverbot.
1.5. Die Benutzungsrichtlinien sowie die Sicherheitshinweise sind Vertragsbestandteil. Diese können der Homepage (www.k1-dornbirn.at) und dem Aushang in der Kletterhalle entnommen werden.
2.1. Die Kletterhalle steht den Nutzern zu den aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Diese sind der Homepage und dem Aushang in der Kletterhalle zu entnehmen. K1 behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor.
2.2. Für Routenbau, Kurse, Fortbildungen und andere Veranstaltungen sind temporäre Sperren von Wandbereichen für den Kletterbetrieb möglich. K1 behält sich weiters das Recht vor, während der Sommermonate die Kletterhalle für maximal zwei (2) aufeinanderfolgende Wochen für den Kletterbetrieb geschlossen zu halten. Solches wird in der Regel im Voraus bekannt gegeben. Durch kurze Sperren bzw. den Betriebsurlaub wird kein Ersatzanspruch seitens des Nutzers begründet.
3.1. Allgemeine Voraussetzung für die Benützung der Kletteranlage ist das Ausfüllen des vorgesehenen Registrierungsformulars und der Erwerb eines/einer Tages‐, 11er-Block, Saison‐ bzw. Jahreskarte oder die Anmeldung zu einem unserer Kursangebote. Darüber hinaus bleibt es der K1 vorbehalten, zukünftig zusätzliche Eintrittsvarianten anzubieten.
3.2. Saison- und Jahreskarten sowie 11er-Blöcke sind persönlich und nicht übertragbar. Bei einer vorzeitigen Rückgabe von Tages‐, 11er-Blöcke, Saison‐ und Jahreskarten verfallen allfällige Restpunkte ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 3 Jahre ab Erstellungsdatum.
3.3. Bei Unfall oder Krankheit kann die Saison‐ und Jahreskarte gegen Vorweis eines ärztlichen Attests ab einer unfall-/krankheitsbedingten Abwesenheit von 4 Wochen hinterlegt werden. Die Gültigkeitsdauer wird um die Hinterlegungsdauer verlängert. 3.4. Inhaber von Saison‐ und Jahreskarten haben keinen Anspruch auf Rückerstattung bei Hallenschließung oder reduziertem Betrieb (siehe Punkt 2.2.).
4.1. Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlagen selbständig benützen, sofern die erziehungsberechtigte Person das für Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vorgesehene Registrierungsformular ordnungsgemäß ausfüllt und einen Eintritt für den Minderjährigen erwirbt.
4.2. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Kletteranlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, wenn sowohl der Minderjährige als auch die Aufsichtsperson einen Eintritt erwerben. Die den Minderjährigen begleitende Aufsichtsperson hat für das entsprechende Verhalten des Minderjährigen Sorge zu tragen und ist für etwaige Personen- und Sachschäden verantwortlich. 4.3. Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zu den Kletteranlagen aus Sicherheitsgründen untersagt. Kinderprogramme sind davon ausgenommen.
5.1. Wie für den freien Betrieb gelten auch für Kurse in der Kletterhalle die aktuellen Benutzungsrichtlinien (Hallenordnung) und Sicherheitshinweise. Den Anweisungen und Anleitungen der Kursleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, sicherheitsrelevante physische oder psychische gesundheitliche Beeinträchtigungen (bspw. motorische oder bewusstseinsbeeinflussende Beeinträchtigungen, Schwangerschaft, Epilepsie, Kreislaufstörungen) dem Kursleiter unaufgefordert mitzuteilen.
5.3. Die von K1 ausgeschriebenen Kletterkurse kommen erst ab der genannten Teilnehmerzahl zustande. Sollte ein angebotener Kurs auf Grund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl oder unvorhersehbaren Gründen nicht stattfinden, so behält sich K1 das Recht vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Die Anmeldung und Stornierung der Kurse erfolgt online. Bei Privatkursen und Firmenevents ist eine Buchung per Email oder beim Personal von K1 möglich. Erst eine schriftliche Bestätigung der Kursanmeldung berechtigt zur Kursteilnahme. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn möglich. Für Stornierungen bis 48h vor Kursbeginn werden 50% des ausgeschriebenen Kurspreises, für Stornierungen, die später als 48h vor Kursbeginn eingehen, wird der volle ausgeschriebene Kurspreis berechnet. Sollte aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme am Kurs nicht möglich sein, so ist eine kostenfreie Stornierung bis Kursbeginn ausschließlich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
5.4. Kurse, welche von externen Veranstaltern in der Kletterhalle abgehalten werden, sind nur nach Anmeldung und Genehmigung zulässig. Externe Kursleiter sind für die Einhaltung der aktuellen Benutzungsrichtlinien (Hallenordnung) und Sicherheitshinweisen durch ihre Kursteilnehmer verantwortlich.
Der Nutzer ist verpflichtet, den Kletterlehrer über spezielle Vorerkrankungen, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen können, zu informieren und hat den sicherheitsrelevanten Weisungen des Kletterlehrers zu folgen. Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens eines Kursteilnehmers nicht gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, diese Person vom Kurs auszuschließen. In diesem Falle findet nur in speziellen Fällen eine Erstattung der restlichen Kurskosten statt. Die Verwendung von eigenem Material führt nicht zu einer Preisreduktion. Bei Verwendung des eigenen Klettermaterials hat der Nutzer prinzipiell dafür Sorge zu tragen, dass Material den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Der Kletterlehrer kann aus Sicherheitsgründen die Verwendung eigenen Materials verbieten.
7.1. K1 haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet K1 nicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird - außer bei Personenschäden - ausgeschlossen. K1 haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen K1 nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt oder nicht ausreichenden persönlichen oder technischen Voraussetzungen des Nutzers verursacht wurden, oder für Verlust und Diebstahl von Gegenständen, welche die Nutzer mitführen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben den Nutzern als Verbrauchern iSd KSchG gegenüber unberührt.
7.2. Der Nutzer haftet K1 für Schäden, insbesondere durch Verlust und Beschädigung der Leihausrüstung.
7.3. Ein allfälliger Versicherungsschutz ist Sache des Nutzers.
Um unsere Leistungen anbieten zu können, ist es erforderlich, Daten zu speichern. Details hierzu finden Sie in unseren Datenschutzinformationen unter http://www.k1-dornbirn.at/dataprotection.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Dornbirn. Für Verbraucher gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist A-6850 Dornbirn.
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