Teilnahmebedingungen (FSC)

Für die Durchführung unserer Veranstaltungen ist es wichtig, dass für alle Beteiligten - Teilnehmer und der Kanu-Gemeinschaft List e.V. (im folgenden KGL) als Veranstalter - ein paar Spielregeln vereinbart werden. Damit wollen wir eine optimale Durchführung der Veranstaltung für alle Beteiligten sicherstellen.

 

§1 Veranstaltungsangebot

  1. Maßgeblich für die vereinbarten Veranstaltungsleistungen sind die in der Online-Ausschreibung dargestellten Inhalte.
  2. Unsere Übungsleiter sind berechtigt, die Inhalte im Interesse der Teilnehmer an den jeweiligen Trainingsstand anzupassen. Wir behalten uns dieses Recht ausdrücklich vor.


§2 Ablauf der Veranstaltungsanmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der KG List, die auf den Ticketshop der Firma pretix weiterleitet.
  2. Bei freien Plätzen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer vorläufigen Reservierungsbestätigung.
  3. Sie überweisen die Veranstaltungsgebühr innerhalb von zehn Tagen nach Zugang unserer Mail auf unser Konto.
  4. Nach Eingang der Veranstaltungsgebühr erhalten Sie die Teilnahmebestätigung.
  5. Geht Ihre Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt unserer Eingangsbestätigung ein, wird die Platzreservierung wieder für andere Interessenten freigegeben.
  6. Mit Ihrer Überweisung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss an.
  7. Sonderabsprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Als Textform genügt E-Mail.


§3 Kündigung und Rücktritt durch die KGL

  1. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist die KGL bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Veranstaltungsbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.


§4 Kündigung oder Rücktritt des Teilnehmers

  1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist über den bei der Anmeldung erhaltenen Link von Pretix zu erklären.
  2. Wir sind berechtigt, im Falle eines Rücktritts eine Entschädigung zu verlangen.
  3. Anstelle eines Rücktritts kann alternativ ein von Ihnen benannter Dritter in den Vertrag eintreten. Dieser muss die Teilnahmebedingungen ebenso erfüllen wie Sie.


§5 Kündigung infolge höherer Gewalt

  1. Sollte die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, wie zum Beispiel Gewitter, nicht durchführbar sein, ist die Kanu-Gemeinschaft List e.V. jederzeit berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. Ersatztermine anzubieten.
  2. Im Falle eines Rücktritts setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und erstatten den Veranstaltungsbetrag oder bieten Ihnen alternative Veranstaltungen an.


§6 Haftung des Teilnehmers

  1. Beschädigungen oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen bzw. Beschädigungen am sonstigen Eigentum der KGL, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten.
  2. Dementsprechend müssen wir Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.


§7 Bildrechte

  1. Während der Veranstaltung darf die KGL Foto- und Videoaufnahmen machen und diese später zum Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Soweit Teilnehmer einer Veranstaltung der KGL freiwillig eigenes Bild- oder Videomaterial zur Verfügung stellen, gilt entsprechendes.
  2. Teilnehmer, die hiermit nicht einverstanden sind, haben dies ausdrücklich zu erklären.


§8 Weitere Vereinbarungen

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der KGL beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Teilnehmer müssen schwimmen können. Des weiterem ist das Tragen von Schwimmwesten (werden gestellt) zwingend erforderlich.
  3. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, sofern nicht Sicherheitsbedenken (wie zum Beispiel durch Gewitter) eine Verschiebung erforderlich machen. Die Teilnehmer sind für geeignete witterungsgerechte Kleidung selbst verantwortlich. Gerne stehen unsere Kursleiter beratend zur Verfügung.
  4. Vor oder während der Kurse besteht ein Alkoholverbot. Offensichtlich alkoholisierte Teilnehmer werden ohne Anspruch auf Ersatz von der Kursteilnahme ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne vorstehende Vereinbarungen ungültig sein, begründet dies nicht die Ungültigkeit der restlichen Teilnahmevereinbarungen.