🔴Wichtiger Hinweis zur Buchung:
Pro Person kann nur ein kostenpflichtiger Workshop gebucht werden. Mehrfachbuchungen werden durch den Veranstalter storniert; ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht für diese stornierten Plätze nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Teilnahmebedingungen

Frankenjura Kletterfestival 2026

Die folgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an den Workshops im Rahmen des Petzl Frankenjura Kletterfestivals 2026. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmende (sowie der Buchende für alle von ihm angemeldeten Personen) diese Bedingungen an.

1. Organisation und Vertragspartner

Veranstalterin des Workshop-Programms ist die Petzl Deutschland GmbH (nachfolgend „PETZL“). Die Durchführung und Leitung der spezifischen Workshops erfolgen im Auftrag von PETZL und den Partnern des Kletterfestivals durch qualifizierte Trainer und Bergführer (nachfolgend „Leitung“).

2. Anmeldung und Anmeldegebühr

  • Vertragsschluss: Die Anmeldung erfolgt über die offizielle Online-Plattform. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung und dem Eingang der Zahlung zustande.
  • Aufwandspauschale („Fairness-Gebühr“): Zur Sicherung der Workshop-Plätze und zur Vermeidung ungenutzter Kapazitäten durch Nichterscheinen wird eine Anmeldegebühr von maximal 20,00 EUR erhoben. Diese deckt die Kosten für die Bearbeitung, das Buchungssystem und die Organisation ab.
  • Doppelbuchungen: Pro Person ist maximal ein kostenpflichtiger Workshop zulässig. Bei offensichtlichen Doppelbuchungen (unabhängig vom Zeitraum)) behält sich PETZL vor, überzählige Buchungen zu stornieren. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Aufwandspauschale.
  • Anmeldung Dritter: Werden durch einen Teilnehmenden weitere Personen angemeldet („Mitangemeldete“), erklärt der Buchende, zur Abgabe dieser Anmeldung und der damit verbundenen Erklärungen bevollmächtigt zu sein. Er verpflichtet sich, die Mitangemeldeten über diese Bedingungen (insb. Sicherheitsvorgaben und Bildrechte) vollständig zu informieren.

3. Stornierung und Ersatzteilnehmer

  • Keine Erstattung: Da die Anmeldegebühr als Aufwandspauschale für den administrativen Prozess dient, ist sie bei einer Stornierung durch den Teilnehmenden grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
  • Ersatzteilnehmer: Ein Teilnehmender kann bis 1 Tag vor Festivalbeginn einen qualifizierten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die technischen Voraussetzungen des Workshops erfüllt.
  • Absage durch Veranstalter: Bei Absage durch PETZL (z. B. Krankheit der Leitung, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) wird die Anmeldegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Voraussetzungen und Sicherheit

  • Eignung & Gesundheit: Der Buchende bestätigt, dass er und alle Mitangemeldeten die in der Workshop-Beschreibung genannten Level-Anforderungen erfüllen. Es wird eigenverantwortlich erklärt, dass alle Teilnehmenden körperlich gesund sind und keine medizinischen Einschränkungen vorliegen. Eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
  • Ausrüstung: Jeder Teilnehmende ist für die Sicherheit seiner persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich. Die Leitung ist berechtigt, Teilnehmende mit offensichtlich mangelhafter oder nicht normgerechter Ausrüstung aus Sicherheitsgründen auszuschließen.
  • Ausschlussrecht: Die Leitung behält sich vor, Teilnehmende, die sich selbst oder andere gefährden, Anweisungen missachten oder unter Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, unverzüglich vom Workshop auszuschließen. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.

5. Durchführung und Wetter

Workshops finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern keine objektive Gefahr besteht. Die Leitung entscheidet über die Durchführung vor Ort (ggf. Nutzung von Plan B wie Hallentraining oder Theorie). Ein Rückerstattungsanspruch aufgrund der Witterung besteht nicht.

6. Haftungsbeschränkung

  1. PETZL, die Partner des Kletterfestivals sowie die mit der Durchführung beauftragte Leitung (Trainer/Bergführer) haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der genannten Parteien oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. 
  2. Für sonstige Schäden haften PETZL, die Partner sowie die Leitung nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die genannten Parteien nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
  4. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass Klettern eine Risikosportart ist. Die Teilnahme erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, auf eigene Gefahr.

7. Bildrechte und Datenschutz

  • Bildrechte: Die Teilnehmenden willigen ein, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. PETZL und deren Partner sind berechtigt, dieses Material für die Berichterstattung sowie für Marketingzwecke in allen Medien (Print, Online, Social Media) zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen. Ein Widerruf für die Zukunft ist möglich, sofern der Teilnehmende auf den Aufnahmen als Hauptmotiv im Fokus steht.
  • Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Details unter: https://kletterfestival.com/datenschutzerklaerung/

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Online-Streitbeilegung: Die EU-Plattform finden Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.