Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen


Hinweise und Bedingungen für das Europatreffen 2023 in Berlin


Der KLUB LANGER MENSCHEN (KLM) DEUTSCHLAND e.V. (nachstehend kurz KLM), eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München (VR 5424), vertreten durch den 1. Vorsitzenden Holger Schnieder, Bad Essener Straße 35, 49143 Bissendorf, veranstaltet vom 14.5.-21.5.2023 das 52. Europatreffen, organisiert vom Vorstand und einem überregionalen Organisationsteam.


Der KLM verfolgt mit der Organisation des Programms keinerlei bereichernden bzw. gewinnbringenden Ziele. Die für die angebotenen Veranstaltungen entstehenden Kosten, auch für externe Dienstleister, gehen vollumfänglich in den Kosten der Programmkalkulation auf. Die Veranstaltung wird ehrenamtlich organisiert.


Teilnehmen kann jede Person, die den Längenvorgaben eines deutschen oder ausländischen Vereins für lange Menschen entspricht bzw. dort Mitglied ist sowie deren Familienangehörige, außerdem Gäste und Interessenten an einer Mitgliedschaft in einem Verein für lange Menschen.


Für teilnehmende Personen, die nicht Mitglied eines Vereins für lange Menschen sind, können die Teilnehmerbeiträge höher ausfallen als für Mitglieder.


Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.


Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung. 


Vom KLM werden Fotos und Videos der Veranstaltung ausschließlich in der Mitgliederzeitschrift „Große Glocke“, auf Social Media Kanälen des KLM und auf den KLM-Webseiten veröffentlicht. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn die auf den Bildmedien zu erkennenden Personen hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Das Einverständnis zur Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden.


Nach individueller Bestätigung durch das Organisationsteam mit Angabe der zu zahlenden Beträge ist die Anmeldung verbindlich.

Die Kosten für das gebuchte Programm werden 14 Tage nach Erhalt der individuellen Anmeldebestätigung fällig. 


Sämtliche Kosten sind ausgewiesen in Euro pro teilnehmende Person einschließlich Steuern ohne Versicherungen. Entstehende Überweisungsgebühren sind von der teilnehmenden Person zu tragen.


Erfolgt die Zahlung nicht oder nur teilweise, geht der KLM von einer Stornierung bzw. Teilstornierung aus. Gebuchte Plätze werden ggf. automatisiert an Teilnehmer auf der Warteliste weitergegeben.


Anmeldeschluss ist der 15.3.2023, spätester Zahlungseingang ist der 31.3.2023.


Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung (ganz oder teilweise) kann erfolgen bis

zum 15.3.2023.


Nach Bestätigung der rechtzeitigen Stornierung durch das Organisationsteam werden die entsprechenden Teilnehmerkosten unter Einbehaltung einer Pauschale von 10 € zuzüglich evtl. entstehender Überweisungskosten erstattet.


Erfolgt eine Stornierung der Anmeldung nach dem 15.3.2023, kommt eine Erstattung nur bei Vorlage triftiger Gründe (z. B. durch Attest nachgewiesene Krankheit) in Betracht. In diesem Falle kann der Teilnehmerbeitrag - abzüglich der nicht stornierbaren Kosten - erstattet werden. Alle Teilnehmer sollten eine Reiserücktritt-/ Reiseabbruchversicherung abschließen, welche eine Erstattung von nicht erstattungsfähigen Kosten sicherstellt.

 

Nimmt eine angemeldete Person an einer Veranstaltung nicht oder nur teilweise teil, wird ein anteiliger Rückerstattungsanspruch hierdurch nicht begründet.


Die Abrechnung der Stornierungen erfolgt nach Abschluss des Europatreffens in angemessener Frist.


Der KLM behält sich vor, Veranstaltungen, deren maximal verfügbare Platzzahl erreicht ist, zu schließen. 


Jede teilnehmende Person kann ihre Anmeldung auf eine andere teilnahmeberechtigte Person übertragen. Die Übertragung ist dem Organisationsteam unverzüglich, spätestens bis zum 30.4.2023, anzuzeigen. 


Entstehen hierdurch unterschiedliche Kosten, wird der Differenzbetrag an die ausscheidende Person erstattet bzw. ist der Differenzbetrag von der eingetretenen Person unverzüglich zu überweisen.


Im Falle von äußeren oder unverschuldeten Ereignissen (Wetter, unvorhersehbare Situationen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen o. ä.) behält sich der KLM ausdrücklich das Recht vor, das Programm und den Ablauf zu verändern und eine ursprünglich geplante Leistung durch eine andere zu ersetzen. In diesem Falle kann Schadensersatz nicht beansprucht werden.


Für ihre Übernachtungen ist jede teilnehmende Person selbst verantwortlich.


Es gilt deutsches Recht.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung ist eine wirksame Klausel zu setzen, die dem Zweck, der mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte, am nächsten kommt.