In städtischen Unterkünften für Geflüchtete werden Nutzungsgebühren erhoben, die um ein Vielfaches höher sind als die ortsüblichen Mieten (bis zu 50€/qm). Denn es sind die Beträge, die die Stadt Köln vom Bund und Land für die Aufnahme von Geflüchteten erstattet bekommt. Bei Geflüchteten, die Leistungen bekommen, zahlt das Sozialamt und das Jobcenter direkt an die Stadt Köln. Sobald die Geflüchteten eine Arbeit aufnehmen, müssen sie die Nutzungsgebühren selber bezahlen - außer sie haben einen "Härtefallantrag" zur Senkung der Gebühren gestellt.

Das funktioniert jedoch nicht immer. Denn in den letzten Monaten kommen immer mehr Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften oder Hotels wohnen, mit Mahnschreiben der Stadt Köln in die Beratungen der Willkommensinitiativen und Wohlfahrtsverbände. Teilweise sollen sie Mietschulden und Mahngebühren von mehreren tausend Euro nachzahlen. Die Menschen sind verzweifelt und wissen nicht, wie sie das bezahlen sollen. Es sind längst keine Einzelfälle mehr, seit Monaten wird in den diversen Arbeitskreisen und Gremien (u.a. der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen) diskutiert, wie man damit umgehen kann.

Prof. Dr. jur. Dorothee Frings hat auf Anfrage des AK Politik eine „Kleine Rechtsexpertise“ erstellt. Ihr Fazit: Schon die Nutzungsgebühren-Ordnung von 2018 war rechtswidrig, weil die Gebühren im Vergleich zu den ortsüblichen Mieten viel zu hoch sind (Äquivalentsprinzip) und keine Sonderregelungen für Selbstzahler*innen aufgeführt werden. In der Veranstaltung erläutert Prof. Dr. Frings die rechtliche Problematik und diskutiert die Handlungsoptionen.
Die Veranstaltung wendet sich an alle Interessierte, Einzelfälle werden nicht beraten.

Eine Veranstaltung des AK Politik in Kooperation mit dem Forum für Willkommenskultur und der Melanchthon-Akademie.

Der Buchungszeitraum für diese Veranstaltung ist beendet.

Wo findet diese Veranstaltung statt? Melanchthon-Akademie

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