Es gelten folgende Altersbeschränkungen:
Unter 18 Jahre: Zutritt ohne Begleitperson - nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte).
Unter 16 Jahre: Zutritt NUR in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer – vom Sorgeberechtigten beauftragten – volljährigen Person. Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bitte beachte, dass sowohl der zu Beaufsichtigende als auch die erziehungsbeauftragte Person einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Krankenkarte) vorlegen müssen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit.
Tollhaus Karlsruhe
Beginn:
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