Ein Foto bei der Mitgliederversammlung, beim Sportevent oder beim Vereinsfest ist schnell geschossen. Aber wie verhält es sich eigentlich mit dem Datenschutz der Personen, die (manchmal unfreiwillig) auf diesen Bildern zu sehen sind?
Wann dürfen wir solche Fotos verwenden, z. B. für Berichte, für Werbung oder für die eigene Darstellung? Was ist zu beachten, insbesondere wenn Minderjährige auf den Fotos zu sehen sind? Und wie können Einwilligungen bei Sportevents oder anderen Veranstaltungen datenschutzkonform eingeholt werden?
Diese und weitere Fragen rund um das Thema „datenschutzkonforme Verwendung von Fotos“ beantwortet euch Datenschutzexperte Christopher Schroer von firstbyte digital consulting e. K. kompakt und auf den Punkt. Damit ihr wisst, was ihr beachten müsst, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Format passt in eure Mittagspause, also bringt euch etwas Leckeres zu essen mit! In diesem Live-Videowebinar seid ihr unbeobachtet und könnt eure Fragen per Textchat stellen.
Weiterführende Informationen findet ihr auf unserer Veranstaltungswebsite sowie im Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen und der Webseite der Landesservicestelle.
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