Bei Spenden denken wir unwillkürlich an Geld. Doch viele Menschen spenden gemeinnützigen Organisationen auch Dinge – oder sie engagieren sich freiwillig, ohne eine vereinbarte Aufwandsentschädigung oder Fahrtkostenerstattung geltend zu machen. Jede dieser Möglichkeiten fällt unter eine andere Art der Spende. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet folgende Spendenarten: Geldspenden, Sachspenden und Aufwands- bzw. Rückspenden.
Doch wie genau unterscheiden sich diese Spendenarten und was müsst ihr als Verein dabei beachten?
Diese und weitere Fragen beantwortet euch Julia Küppers von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Rahmen dieses kurzen und informativen Webinars.
Das Format passt in eure Mittagspause, also bringt euch etwas Leckeres zu essen mit! Während der Veranstaltung seid ihr unbeobachtet und könnt eure Fragen per Textchat stellen.
Weiterführende Informationen findet ihr auf unserer Veranstaltungswebsite sowie im Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen und der Webseite der Landesservicestelle.
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