Unter welchen Voraussetzungen dürfen gemeinnützige Vereine Rücklagen bilden? Denn sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
Doch häufig gibt es gute Gründe, Geld zurückzulegen – etwa für schlechte Zeiten oder für geplante Investitionen. Daher ist es ihnen erlaubt, Rücklagen zu bilden.
Worauf ist dabei genau zu achten, welche Fristen, Obergrenzen und sonstigen Regelungen gibt es? Was sind zweckgebundene und was sind freie Rücklagen?
Diese Fragen beantwortet euch Carina Leichinger von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Webinar anschaulich und gut verständlich.
Format:
- Online via Zoom Webinar
- Ohne Kamera und Mikrofon
- Eure Fragen per Textchat
Weiterführende Informationen findet ihr auf unserer Veranstaltungswebsite sowie im Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen und der Webseite der Landesservicestelle.
Wann findet diese Veranstaltung statt?
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