Rücklagen und Vermögensbildung im gemeinnützigen Verein

Wann? 06. Mai 2026, 12:15 bis 12:50 Uhr

Wo? Via Zoom Webinar

Wer? Carina Leichinger von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Vereine sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Doch häufig gibt es gute Gründe, Geld zurückzulegen – etwa für schlechte Zeiten oder für geplante Investitionen. Daher ist es Vereinen erlaubt, Rücklagen zu bilden.

Worauf ist dabei genau zu achten, welche Fristen, Obergrenzen und sonstigen Regelungen gibt es? Was sind zweckgebundene und was sind freie Rücklagen? Und welche neuen Vorgaben gelten seit dem Steueränderungsgesetz 2025 für die Rücklagenbildung in gemeinnützigen Vereinen? Diese Fragen beantwortet euch Carina Leichinger von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Webinar anschaulich und gut verständlich.

Format:

  • Online via Zoom Webinar
  • Ohne Kamera und Mikrofon
  • Eure Fragen per Textchat

Weiterführende Informationen findet ihr auf unserer Veranstaltungswebsite sowie im Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen und der Webseite der Landesservicestelle.


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