Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Open-Air-Kinoabend am Waldbad Geschwenda


Vertragsbedingungen zum Online-Kinokartenkauf der Naturcamp Weidner GmbH, Nordstraße 131 in 98694 Ilmenau


§ 1 Vertragsschluss


(1) Die Darstellung der zur Auswahl stehenden Kinovorstellungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das Ticketangebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.


(2) TICKETKAUF:

(a) Ein rechtsverbindliches Angebot für den Vertragsschluss geht vom Kunden aus. Der Bestellprozess wird eingeleitet, indem der Kunde in der Maske die Anzahl der Tickets gewählt hat, durch Anklicken der Checkboxen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Widerrufsbelehrung und die Datenschutzhinweise akzeptiert hat und den Button „Bezahlen“ klickt. Im Anschluss daran fügt der Kunde die dort verlangten Angaben, insbesondere die E-Mail-Adresse, ein. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse wird der Kunde zur Wahl seines bevorzugten Zahlungsmittels aufgefordert. Nach Eingabe der Daten in die folgende Eingabemaske bestätigt der Kunde den Kauf final durch Nutzung des Buttons „Kaufen“.


(b) Bei Wahl des Zahlungsmittels PayPal erfolgt eine Weiterleitung auf die entsprechende Seite von PayPal, auf welcher der Kunde sich einloggen und die Zahlung bestätigen kann. Mit dem Abschluss des Zahlungsvorgangs auf PayPal mit „jetzt zahlen“ wird der Kaufvertrag verbindlich abgeschlossen.


(c) Der Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass der Anbieter das Angebot des Kunden mit Abschluss der Bestellung annimmt, indem der Anbieter dies durch Zurverfügungstellung der Kinokarten zum Ausdruck oder Versendung einer E-Mail bestätigt. Für die Annahmeerklärung gilt in der Regel eine Frist von 24 Stunden.


(d) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail Adresse zutreffend und (etwa im Hinblick auf SPAM-Filter) hinreichend konfiguriert ist und über ausreichenden Speicherplatz verfügt.


(e) Der Kunde erwirbt durch den Vertragsschluss über die Eintrittskarte lediglich und ausschließlich die Berechtigung zum Besuch für die ausgewählte Vorstellung zu dem angegebenen Termin.


§ 2 Fälligkeit und Zahlung


(1) Der Kaufpreis, der sich aus dem Eintrittskartengrundpreis und Buchungsgebühren zusammensetzt (nachfolgend „Kaufpreis“), ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Auf eine Abholung der Eintrittskarte durch den Kunden kommt es nicht an.


(2) Der Kunde kann die über den Onlinekauf erworbene Eintrittskarte per Kreditkarte oder PayPal zahlen.


§ 3 Rücktritt bei Nichtzahlung


Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn diesem mitgeteilt wird, dass eine Sperrung der EC-Karte vorliegt und/oder wenn die Lastschrift seitens des vom Kunden benannten Kreditinstituts zurückgegeben wird oder die Kreditkartenzahlung nicht erfolgt.


§ 4 Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht


(1) Mit dem Service, Kinokarten online zu erwerben, bietet der Anbieter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an.


(2) Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).


(3) Dem Kunden wird auch kein Rückgaberecht gewährt. Jede Bestellung verpflichtet den Kunden verbindlich zur Bezahlung der erworbenen Eintrittskarte.


§ 5 Wiederverkaufsverbot, Vertragsstrafe


(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Kinokarten ausschließlich zu nicht kommerziellen oder gewerblichen Zwecken zu erwerben. Es ist ihm untersagt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Anbieters, Kinokarten gewerblich und/oder kommerziell weiter zu veräußern.


(2) Verstößt der Kunde gegen das Wiederverkaufsverbot gem. des vorstehenden Absatzes, hat dieser an den Anbieter für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Anbieter sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.


§ 6 Vertragsabwicklung


(1) Der Anbieter behält sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten vor.


(2) Bei Verlust der Eintrittskarte nach Gefahrübergang wird von dem Anbieter kein Ersatz geleistet.


(3) Während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen.


§ 7 Jugendschutz


(1) Der Anbieter hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen Bestimmungen, besonders aber hinsichtlich der Regelungen zur Altersangabe von Filmvorführungen, der Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum begleiteten bzw. unbegleiteten Aufenthalt in der Öffentlichkeit Sorge zu tragen.


(2) Zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes behält sich der Anbieter vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Vorstellung verwehrt werden bzw. der Kauf der Eintrittskarten muss rückgängig gemacht werden.


(3) Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz sind dem Aushang zum Thema Jugendschutz vor Ort zu entnehmen.


§ 8 Bild- und Tonaufnahmen


(1) Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Käufer einverstanden, dass er möglicherweise abgelichtet wird. Diese Aufnahmen können vom Veranstalter für Werbezwecke und die Dokumentation der Veranstaltung verwendet werden.


(2) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich uneingeschränkt.

(3) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen vom gezeigten Film zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.


(4) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann der Anbieter die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.000,00 verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.


§ 9 Allgemeine Rechte und Pflichten


(1) Die Mitnahme und der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Glasgegenständen, Dosen, sperrigen und pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen nicht erlaubt.


(2) Der Besucher verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes bei der Veranstaltung zu einer sorgfältigen Benutzung des Geländes, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventar. Vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen, gleich welcher Art, werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.


(3) Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Sicherheits- oder Einweisungspersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Mobiltelefone sind zur Vermeidung von Störungen während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.


§ 10 Haftung


Die Haftung des Anbieters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für in Verlust geratene Wertgegenstände. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind ferner sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.


§ 11 Datenschutz


Für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der angegebenen Daten des Kunden gelten die Hinweise der Datenschutzerklärung.


§ 12 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.


Stand: 22.07.2024