NEU ab 2026: Anmeldung nur noch online über unseren Ticketshop!
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Der Anmeldestart sowie weitere Informationen zur Anmeldeplattform werden rechtzeitig bekannt gegeben. Anmeldungen, die auf anderem Wege eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von deren gesetzlichen Vertretern vorzunehmen. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt. Die Teilnahmeplätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Zahlungen vergeben. Erst nach erfolgreichem Zahlungsvorgang ist der Platz für die/den Teilnehmende/n reserviert.
Ist die maximale Teilnehmeranzahl bei Anmeldung bereits erreicht, kann die/der Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt werden. Beim Freiwerden eines Platzes werden die Interessenten auf der Warteliste per E-Mail benachrichtigt. Wenn innerhalb der nächsten 48 Stunden nach Ausgang der E-Mail keine Anmeldung und Zahlung des Teilnehmerentgeltes erfolgt ist, erlischt der Platzanspruch automatisch und der nächste Interessent auf der Warteliste wird informiert.
Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung bietet die/der Teilnehmende, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des konkreten Ausschreibungstextes, der allgemeinen Leistungsbeschreibung zur Veranstaltung und der Teilnahmebedingungen an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Sind die für die Anmeldung wesentlichen Angaben fehlerhaft, kommt trotz der eingegangenen Buchungsbestätigung kein Vertrag zustande.
Teilnehmerentgelt
Das Teilnehmerentgelt wird mit der Anmeldung fällig und ist über die Online-Anmeldeplattform zu entrichten.
Alter und Wohnsitz der Teilnehmenden
Die Ferienspiele richten sich an Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Petersberg. Die Teilnehmenden müssen bei Beginn der Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Nur wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können Kinder aus anderen Gemeinden berücksichtigt werden. Ausnahmen von dieser Regel können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gemacht werden.
Leistungen
- Eintritte bei Unternehmungen
- Transfer bei Ausflügen
- Mal- und Bastelmaterial
- Warme Mittagsverpflegung
- Ein Gebäckstück
Aufsichtspflicht
Mit der Anmeldung wird die erforderliche Sorge für das Kind, insbesondere die Aufsichtspflicht, für die Dauer des Aufenthaltes von den verantwortlichen Betreuer/-innen der Veranstaltung ausgeübt bzw. diesen übertragen. Die Aufsichtspflicht der Betreuer/-innen beginnt mit der Übernahme der Kinder am Veranstaltungsort und endet mit der Verabschiedung der Kinder. Der Veranstalter kann nach Ende des Programms (i. d. R. 8:00 – 16:30 Uhr) keine Aufsicht mehr übernehmen; diese obliegt dann den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kind pünktlich abzuholen.
Für gefährliche Handlungen des Kindes, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Veranstaltungsort oder mutwillige Sachbeschädigung, kann der Veranstalter keine Verantwortung übernehmen. Die Haftung verbleibt in diesen Fällen bei den Erziehungsberechtigten.
Bei groben Verstößen gegen die Anweisungen der Betreuer/-innen, die bspw. die Sicherheit der Veranstaltung, Dritter oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen oder gefährden, kann das Kind von einzelnen Tagen/Angeboten oder auch der gesamten Restveranstaltung auf Kosten und Gefahr der Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung anteiliger Teilnahmebeiträge besteht in diesem Fall nicht.
Rücktritt der/des Teilnehmenden
Die Teilnehmenden können von der Teilnahme an den Ferienspielen zurücktreten. Die Abmeldung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- Abmeldung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Spätere Abmeldung oder Nichterscheinen: Das volle Teilnehmerentgelt wird fällig.
- Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen: Die Erstattung des Teilnehmerentgeltes kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragt werden.
Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung ist eine anteilmäßige Rückforderung des Teilnehmerentgeltes nicht möglich.
Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Vertragspartner spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt.
Der Veranstalter kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes gegenüber dem Teilnehmenden erklärt. In der Folge des Rücktritts verliert der Veranstalter den Anspruch auf das vereinbarte Teilnehmerentgelt. Bereits erfolgte Zahlungen werden rückerstattet.
Störung durch Teilnehmende
Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die/der Teilnehmende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn die/der Teilnehmende sich nicht an sachlich begründete Anweisungen hält. Für die Kosten und Organisation der Rückfahrt der/des betroffenen Teilnehmenden kommen die gesetzlichen Vertreter auf. Die Teilnahmekosten werden nicht erstattet.
Versicherungsschutz
Für die Dauer der gesamten Maßnahme besteht für alle Teilnehmenden eine Unfallversicherung. Bei an Dritten verursachten Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, selbst haftbar (Eintritt der privaten Haftpflichtversicherung).
Für Unfälle, die durch höhere Gewalt oder durch Ungehorsam des Kindes bzw. Übertretung der Anweisungen der aufsichtführenden Personen eintreten, kann seitens des Veranstalters keine Verantwortung übernommen werden.
Gesundheitsvorsorge
Die/der Teilnehmende muss frei von ansteckenden Krankheiten sein, die einem Gruppenangebot entgegenstehen. Die/der Teilnehmende ist sofort von den Ferienspielen abzumelden, wenn sie/er selbst oder ein Familienangehöriger an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist (z. B. Masern, Windpocken, Röteln, Keuchhusten, Scharlach, Diphtherie, Typhus usw.) oder in den letzten vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung an einer solchen Krankheit erkrankt war.
Bestehende Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen oder besondere Bedürfnisse des Kindes sind bei der Anmeldung anzugeben, damit eine angemessene Betreuung sichergestellt werden kann.
Ärztliche Behandlung
Der Veranstalter ist bevollmächtigt, in Eilfällen eine ärztliche Behandlung für das Kind zu veranlassen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht sofort erreichbar sein sollten. Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, während der Veranstaltungszeiten stets telefonisch erreichbar zu sein oder eine erreichbare Kontaktperson zu benennen.
Veröffentlichung von Fotos
Fotos, die im Rahmen der Veranstaltung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen, dürfen vom Veranstalter veröffentlicht werden, bspw. auf der Homepage der Gemeinde und der Vereine oder in der Zeitung.
Kontakt
Bei Fragen zu den Ferienspielen wenden Sie sich bitte an:
Magdalena Heil
Sozial- und Vereinswesen
0661-6206-18
m.heil@petersberg.de