Teilnahmebedingungen der 12-Stunden-Remstalwanderung von Remstal Tourismus e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Remstal Tourismus e.V. zur Teilnahme an der 12-Stunden-Remstalwanderung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Wanderungen der „ 12-Stunden-Remstalwanderung“ (nachfolgend „Wanderungen“ oder „Wanderung" genannt), die von Remstal Tourismus e.V. (nachfolgend „RT e.V.“ genannt), veranstaltet und durchgeführt werden. Die AGB sind daher Bestandteil jeder Vereinbarung, die für Wanderungen zwischen RT e.V. abgeschlossen werden.

1. Abschluss einer Vereinbarung über eine von RT e.V. durchgeführte Wanderung

1.1. Anmeldungen zu den von RT e.V. durchgeführten Wanderungen können über die Onlineseite www.remstalwanderung.de erfolgen. Der Buchungs- und Bezahlvorgang wird mit Unterstützung der Software pretix GmbH, Berthold -Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland, abgewickelt.

1.2. Die Anzahl der Teilnehmer an der Wanderung ist begrenzt. Die genaue Teilnehmerzahl ist in dem freibleibenden Angebot von RT e.V. bestimmt.

2. Leistungen und Programm der Wanderungen

Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und Programmpunkte der angebotenen Wanderungen ergeben sich aus

a) dem konkreten, von RT e.V. erfolgten Angebot der Wanderung

b) den Angaben in der Anmeldebestätigung sowie

c) diesen AGB.

3. Abbruch und Programmänderung der Wanderungen, Höhere Gewalt

3.1. RT e.V. behält sich vor, Änderungen des Ablaufs des Programms der Wanderungen sowie des Zeitplans (zeitliche Verschiebung, Unterbrechung, Verlängerung) der Wanderroute vorzunehmen bzw. im Einzelfall die Wanderung abzubrechen. Diese Abweichungen von dem Programm der Wanderung können aus folgenden Gründen erfolgen:

• Sicherheit der Teilnehmer

• keine hinreichende Leistungsfähigkeit der Teilnehmer

• höhere Gewalt (bspw. wetterbedingt, Brandgefahr, Erdrutsch)

3.2. RT e.V. behält sich des Weiteren vor, störende Teilnehmer von der Wanderung auszuschließen

3.3. Der Teilnehmer erhält in den vorgenannten Fällen keine Erstattung seiner Teilnahmegebühren.

4. Anforderungsprofil des Teilnehmers

4.1. Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob er an der Wanderung auf sein eigenes Risiko teilnimmt und diese bis zum Ende durchführt. Voraussetzung für eine Teilnahme sind körperliche Fitness und Gesundheit sowie eine geeignete Bekleidung und Ausrüstung entsprechend des Anlasses, der Witterung und der Jahreszeit. Jeder Teilnehmer gewährleistet daher eine körperliche und mentale Tauglichkeit sowie das erforderliche Maß an Wohlbefinden und ist dafür selbst verantwortlich.

4.2. Können & Kondition sind eigenverantwortlich zu erfüllen, ohne dass diese von RT e.V. und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen geprüft und hinterfragt werden. Dies gilt insbesondere bei Krankheiten, Allergien und/oder sonstigen Beeinträchtigungen.

4.3. Gelangt RT e.V. und/oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen in Kenntnis einer unzureichenden Ausrüstung, mangelnden körperlichen Verfassung oder Umstände bei einem Teilnehmer, welche seine und die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährden oder die Wanderung stören können, kann dieser Teilnehmer von der Wanderung ausgeschlossen werden, ohne dass dieser die Rückerstattung der gezahlten Teilnahmevergütung geltend machen kann.

5. Verpflichtung der Teilnehmer bei den Wanderungen

5.1. Jeder Teilnehmer nimmt an der Wanderung auf eigenes Risiko teil.

5.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von RT e.V. ausgegebene Startkarte während der Wanderung bei sich zu tragen und entsprechend einzusetzen.

5.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Sitten, Bräuche, die ihn umgebenden Landschaft sowie Verordnungen und Gesetze, die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes zu beachten. Jeder Teilnehmer ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die durch ihn verursachten Abfälle zu sammeln und in geeigneten Abfallbehältern zu entsorgen.

5.4. Bei Verstößen während der Wanderungen kann der betroffene Teilnehmer durch RT e.V. und/oder seine Erfüllungsgehilfen von der Wanderung ausgeschlossen werden.

6. Teilnahme von Minderjährigen

6.1. Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Wanderungen nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

6.2. Personen unter 18 Jahren können nur teilnehmen, wenn die körperlichen und mentalen Voraussetzungen für die Wanderungen gewährleistet sind. Die Anmeldung muss durch den Erziehungsberechtigten erfolgen. Die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten ist an remstalwanderung@101entertainment.de unmittelbar nach der Anmeldung zu übersenden. Ohne die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an der Wanderung ausgeschlossen.

6.3. Nehmen Minderjährige an der Wanderung teil, die der Beaufsichtigung bedürfen, haben die Begleitpersonen (Eltern, Betreuer etc.) während der gesamten Dauer der Wanderung die Aufsichtspflicht für die begleiteten Personen.

7. Teilnahme von Hunden/Tieren

7.1. Als Tiere können nur Hunde an der Wanderung teilnehmen. Alle teilnehmenden Hunde müssen gesund und körperlich fit und sozial verträglich gegenüber Menschen, Hund und der weiteren Umwelt, wie z.B. Wild und Weidetiere, sein.

7.2. Die Hunde müssen zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person als Teilnehmer an der Leine geführt werden, so dass die Hunde andere Menschen und Tiere nicht verletzen können und das Wohl des Hundes durch die Wanderung nicht beeinträchtigt wird.

7.3. Erhält RT e.V. und/oder seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Kenntnis darüber, dass die in Ziffer 7.1. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird der Hund nebst Teilnehmer von der Wanderung ausgeschlossen, ohne dass dieser die Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr geltend machen kann.

8. Anmeldung & Zahlungsbedingungen

Voraussetzung für die aktive Teilnahme an der Wanderung ist die schriftliche Anmeldung über die Website www.remstalwanderung.de unter den dort genannten Bedingungen sowie die etwaige erforderliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten des Minderjährigen (siehe Ziffer 6.2.) und die vorherige Bezahlung der Teilnahmegebühr.

9. Rücktritt des Teilnehmers

9.1. Nimmt ein Teilnehmer trotz erfolgter Anmeldung und fristgerechter Bezahlung der Teilnahmegebühr sowie der erfolgten Bestätigung durch RT e.V. an der Wanderung nicht teil, so wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht erstattet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung noch vor Beginn der terminierten Wanderung absagt, nicht jedoch bei höherer

Gewalt oder soweit Ziffern 9.2., 9.3. und 9.4. Anwendung finden.

9.2. Bei einem von RT e.V. zu vertretenden Ausfall der Wanderung bietet RT e.V. dem Teilnehmer an, statt der ausgefallenen Wanderung eine Vereinbarung über eine andere Wanderung von RT e.V. abzuschließen und die Teilnahmegebühr entsprechend anrechnen zu lassen oder dem Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr für die ausgefallene Wanderung zu erstatten.

9.3. Bei Erwerb eines Flex-Tickets kann eine Stornierung des Tickets oder eine Umbuchung auf einen anderen Teilnehmernamen bis spätestens 7 Tage vor dem Datum der gebuchten Wanderung erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Wanderungstermin, besteht kein Anspruch auf Erstattung

des Ticketpreises. Das Standard-Ticket ist von Stornierungen ausgenommen und kann nicht erstattet oder umgebucht werden.

9.4. Für Gruppen ab 10 Personen gibt es die Möglichkeit, ein Gruppen-Flex-Ticket mit einem Rabatt von 10% zu erwerben. Die Stornierung einzelner oder aller Tickets oder die Umbuchung auf einen anderen Teilnehmernamen ist bis 7 Tage vor der Wanderung möglich. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Ticketänderung an. Werden ein oder mehrere Tickets weniger als

7 Tage vor der Wanderung storniert, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises. Sollte durch Stornierungen der Anspruch auf den Rabatt verfallen, so behält sich RT e.V. vor, den Differenzbetrag nachträglich in Rechnung zu stellen.

10. Zustimmung zur Erstellung von Fotos während der Wanderung

10.1. Der Teilnehmer der Wanderung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass RT e.V. oder dessen Beauftragte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen vom Teilnehmer allein oder mit anderen Teilnehmern im Zusammenhang mit der Wanderung zu fertigen bzw. fertigen zu lassen und/oder solche Bild und/oder Tonaufnahmen für eigene Zwecke und/oder zum Nutzen seiner Partner und/oder Sponsoren in allen gegenwärtigen sowie zukünftigen Kommunikationsmedien zu verwenden.

10.2. Jeder Teilnehmer kann der Erstellung und/oder Veröffentlichung der Bild- und/oder Tonaufnahmen, auf denen er abgebildet ist, jederzeit widersprechen.

11. Verwendung von GPS-/ GPX-Dateien

Eventuell von RT e.V. zur Verfügung gestellte GPS-/ GPX-Dateien dienen der groben Orientierung für den Teilnehmer. Es steht RT e.V. frei, die Wanderroute jederzeit kurzfristig zu ändern, welche von den bereits zur Verfügung gestellten GPS -/ GPX-Dateien abweichen können.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1. Die Teilnahme an der Wanderung erfolgt auf eigene Gefahr. Dazu gehören auch Verletzungen, Krankheit und/oder Schäden und/oder Verlust von Eigentum. RT e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass Langstreckenwanderungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Zudem kann die Verkehrssicherung in der Natur und im Wald nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

12.1.1. Jeder Teilnehmer gewährleistet daher eine körperliche und mentale Tauglichkeit sowie das erforderliche Maß an Wohlbefinden und ist dafür selbst verantwortlich.

12.1.2. Der Teilnehmer ist zudem angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahr von Verletzungen, Unfällen usw. zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für (vorgesehene) Treffpunkte, Zwischenstationen, Verpflegungsstationen und/oder Sammelplätze der Teilnehmer auf den Wanderungen. Hier sind die Gefahren, die von lebenden und toten Bäumen ausgehen, sowie

von herabhängenden Ästen und/oder mangelnder Stand- und/oder Bruchfestigkeit von Bäumen zu beachten.

12.1.3. Im Falle von Verletzungen oder sonstigen medizinischen Notfällen kann es dauern bis entsprechende Hilfe gerufen werden kann und vor Ort eintritt. Es besteht von Seiten des Veranstalters keine Möglichkeit selbst Hilfstransorte zu übernehmen.

12.2. Die Haftung von RT e.V. für Schäden, die nicht a) aus der Verletzung von Leben, Körper und /oder Gesundheit oder

b) aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen zur Wanderung überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, hervorgehen, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht von RT e.V. und/oder von einem der gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

12.3. Jeder Teilnehmer gewährleistet daher eine körperliche und mentale Tauglichkeit sowie das erforderliche Maß an Wohlbefinden und ist dafür selbst verantwortlich.

13. Datenschutzerklärung

13.1. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden und sie in der Teilnehmer - und Ergebnisliste u.a. im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen.

13.2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Startkartendruck, Platzierung und Ergebnisse der Wanderung erfasst und veröffentlicht werden dürfen.

13.3. Eine Weitergabe der im Rahmen der Wanderung genannten personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

13.4. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er weiterhin über diese Wanderung und ähnliche zukünftige Veranstaltungen unter anderem per Newsletter informiert wird. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

13.5. Sämtliche vom Teilnehmer übermittelten Daten werden von RT e.V. unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

14. Änderungen der AGB

14.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer per E-Mail, per Post oder persönlich die aktualisierte Fassung mit dem Hinweis der Widerspruchsfrist.

14.2. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb von 7 Tagen ab Bekanntgabe und Zugang, gelten die Änderungen der AGB als angenommen.

15. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart.

Stand dieser Fassung: November 2025

© erstellt mit der Unterstützung von RA Wilhelm Schulte Hemming, www.schlarmann-partner.de, Hamburg