Diese allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Veranstalter der RoyalCon und der Ausstellerin/dem Aussteller für einen Ausstellungsstand auf der RoyalCon am 20. und 21. April 2024.
Ein Tisch hat eine Länge von 160 cm und einer Breite von 80 cm. Die gesamte zur Verfügung gestellte Ausstellerfläche beträgt 160 cm ⨉ 160 cm. Es wird zumindest ein Sessel beigestellt.
Entsprechend den örtlichen Möglichkeiten können bestehende Steckdosen im üblichen Rahmen benutzt werden.
Der Ausstellerin/dem Aussteller werden für die Dauer der Convention zwei Eintrittstickets zur Verfügung gestellt, weitere Eintrittstickets können gebucht werden.
Die Austellerin/der Aussteller hat sicherzustellen, dass alle offen angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie frei einsehbares Marketingmaterial auch für jugendliches Publikum geeignet sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände.
Für die angebotenen Waren ist die Ausstellerin/der Aussteller für die Achtung der geistigen Eigentumsrechte der jeweiligen Inhaber selbst verantwortlich. Das Anbieten von AI-generierten Fotos ist untersagt.
Der Listenpreis für einen Künstlerplatz beträgt € 50,- pro Tisch und für einen Händlerplatz beträgt € 100 pro Tisch. Zusätzlich zum vereinbarten Entgelt ist mindestens ein Wettbewerbspreis zu stellen (z.B. Produkt aus dem Warensortiment, Gutschein).
Ein Anspruch auf einen Ausstellerstand besteht erst mit Bestätigung der Anmeldung durch die Fernostgilde und anschließender erfolgter Zahlung des vereinbarten Entgelts.
Der Aussteller kann ein Logo und bis zu fünf Warenfotos zur Verfügung stellen, welches in Medien zur Veranstaltung, wie etwa der RoyalCon-Webseite oder den Social Media-Accounts der RoyalCon, nach Ermessen des Veranstalters gezeigt wird.
Die Anmeldung kann bis zum 12.4. unter Rückerstattung einer bereits bezahlten Standgebühr zurückgezogen werden. Die Weitergabe des Stands ist nicht gestattet.
Die RoyalCon ist am 20.4. von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am 21.4. von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Der Aufbau kann am Freitag, den 19. April 2024 zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen.
Die Standfläche und das zur Verfügung gestellte Mobiliar ist am Sonntag besenrein zu übergeben. Besonders beim Abbau und Transport auf den Parkplatz nach 22:00 Uhr ist auf die Lärmentwicklung und die Anrainer Acht zu geben.
Aussteller haben den in der Karte blau umrandete Parkplatz nördlich der Stadthalle zu benutzen. Für den Auf- und Abbau kann ein nördlicher Nebeneingang zur Stadthalle verwendet werden.
Alle verwendeten Materialien, wie Tischdecken, sind schwer entflammbar auszuführen. Den Anordnungen der Brandsicherheitswache und der Ordner ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können insbesondere zum Ausschluss von künftigen Veranstaltungen führen.
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