SWD CITYFLOHMÄRKTE - VERTRAGSBEDINGUNGEN UND MARKTORDNUNG
Öffnungszeiten: Samstag, 10.00 bis 16.00 Uhr (Kernzeit)
Platzvergabe ist ab 8.00 Uhr vor der Sparkasse, Kölner Str. 93, 41539 Dormagen durch die
Marktleitung. Ein vorheriger Aufbau ist nicht zulässig. Die Standplätze müssen bis 9:00 Uhr
eingenommen werden. Die Standplätze sind eingezeichnet. Abbau nach Marktende ab 16 Uhr.
Ein Zahlungsnachweis ist mitzuführen (Ausdruck oder auf dem Smartphone).
- Den Anordnungen des Veranstalters (Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH, Unter den Hecken 70, 41539 Dormagen) und dessen Beauftragten / Marktleitung ist Folge zu leisten. Die Plätze sind eingezeichnet. Die Platzzuweisung ist unanfechtbar. Ein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz hat der Teilnehmer nicht. Der überlassene Platz darf nicht an Dritte überlassen oder weiter verpachtet werden.
- Sollte der Teilnehmer (trotz bereits gezahltem Standgeld) nicht teilnehmen, die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. auch behördliche Anordnung, Rechtsverordnung und/oder Allgemeinverfügung aufgrund einer Pandemie o.ä.) nicht stattfinden, so hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Entschädigung (keine Rückzahlung des Standgeldes etc.).
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Stand eine halbe Stunde vor den Öffnungszeiten „betriebsbereit“ zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Öffnungszeiten sein Geschäft besetzt, geöffnet und verkaufsbereit zu halten.
- Die Veranstaltungsfläche darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Die Fahrzeuge haben die Veranstaltungsfläche spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn (9.30 Uhr) zu verlassen, parkende Fahrzeuge (z. B. Autos, Lieferwagen, Wohnmobile) werden kostenpflichtig abgeschleppt. Kostenfreie Parkplätze befinden sich z.B. am Schützenplatz Dormagen.
- Während der Marktzeiten ist ein Befahren der Fläche nicht gestattet. Der Abbau darf erst nach Ende der Marktzeiten (16.00 Uhr) beginnen und ist bis eine Stunde nach Marktende (17.00 Uhr) abzuschließen. Zum Abbau darf die Veranstaltungsfläche ab 16.00 Uhr wieder befahren werden.
- Der Teilnehmer hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden selbst zu sorgen. Auf Verlangen ist diese dem Veranstalter nachzuweisen. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden, die dem Veranstalter durch die Sondernutzung entstehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von Ansprüchen geschädigter Dritter freizuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht an seinem Stand obliegt während des Auf- und Abbaus sowie zu den Marktzeiten auf Seiten des Teilnehmers (inkl. Winterdienst). Hierzu zählt auch die Sicherung von Kabeln, Schläuchen etc. im öffentlichen Bereich.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Veranstaltung den Bereich seines Standes und bis zur Straßen- bzw. Gangmitte in einem einwandfreien Zustand zu halten und zu säubern. Beim Verlassen des Platzes muss der Teilnehmer seinen Platz säubern und wieder den früheren Zustand herstellen. Kommt der Teilnehmer seiner Reinigungspflicht nicht nach, so ist der Veranstalter berechtigt, auf Kosten des Teilnehmers die Reinigung vornehmen zu lassen. Müll und Unrat hat der Teilnehmer selbst zu entsorgen. Die öffentlichen Mülltonnen dürfen hierzu nicht genutzt werden. Eine Rettungsgasse von 4,0 m (auch im Luftraum) ist freizuhalten. Zugänge zu den Ladenlokalen und Zufahrten sind grundsätzlich frei zu halten.
- Es ist keine Neuware zugelassen! Neuwaren dürfen nicht verkauft, ausgestellt oder kostenlos abgegeben werden. Verkauft werden dürfen ausschließlich Gebrauchtwaren und Flohmarkt-Artikel. Bei Nichteinhaltung kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Bei dem gewerbemäßig durchgeführten Verkauf muss die Ware ausgezeichnet sein. Am Stand muss ein Schild mit Namen und Anschrift des Standinhabers / Teilnehmers angebracht sein. Eine eventuell erforderliche behördliche Erlaubnis zur Ausübung seines Geschäftes hat der Teilnehmer selbst und auf seine Kosten nachzusuchen. Die nötigen bau- und verkehrspolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten und vorgeschriebene Pflichtfeuerlöscher sind am Stand mitzuführen. Die Bestimmungen zum Schutz der Jugend sind einzuhalten.
- Es besteht striktes Verkaufsverbot für Embleme, Schriften o. ä., die nationalsozialistisches oder antisemitisches Gedankengut darstellen sowie für Kriegsspielzeug. Das Verteilen von Flugblättern und sonstigen Drucksachen ist untersagt.
- Eine Strom- oder Wasserversorgung wird am SWD City-Flohmarkt nicht angeboten.
- Die Gewerbeordnung in der derzeit gültigen Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages.
- Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Gez. SWD, 26.01.2025