Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltung:

AGB für Ausbildungsmesse „Date your job“                                                                         Stand: 27.06.2025

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Mit der verbindlichen Buchung einer Standfläche erkennt der/die Aussteller/in folgende Vertragsbedingungen für die Teilnahme an der Ausbildungsmesse „Date your job“ an:

Hausordnung und Hausrecht

  1. Das Hausrecht wird durch die SWD als Veranstalterin bzw. die Stadt Dormagen als Hausherrin der Veranstaltungshalle ausgeübt.
  2. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen für Feuerschutz und Unfallverhütung. Die Bestimmungen zum Schutz der Jugend sind einzuhalten.

Standzuteilung, Nutzung und Gestaltung der Standfläche

  1. Die Standzuteilung erfolgt durch die SWD unter Berücksichtigung der räumlichen Situation. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, der Aussteller hat jedoch kein Anrecht auf einen bestimmten Standplatz. Die Zuteilung der Standfläche erfolgt spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. Änderungswünsche, die die Größe und Form betreffen, sind nach der Zuteilung nicht mehr möglich.
  2. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten.
  3. Bei Errichtung und Ausstattung des Standes sind im Interesse einer gelungenen Gesamtpräsentation Richtlinien und Weisungen der SWD, insbesondere die technischen Richtlinien, zu befolgen.
  4. Eigene Stromanschlüsse sind auf der Veranstaltung verboten. Der Veranstalter stellt als optional buchbare Zusatzleistung einen Stromanschluss (220V) zur Verfügung. Für Anschlussmaterial an den Verteiler hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der Aussteller ist gehalten, ausreichend Anschlusskabel und Adapter mitzubringen. Bei der 1-Kabelführung ist darauf zu achten, dass keine Kurzschlussgefahr entstehen kann und dass alle verwendeten Kabel und Elektroanlagen den gesetzlichen Vorschriften des VDE entsprechen. Freiliegende Kabel im Laufbereich müssen abgedeckt werden. Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Aussteller.
  5. Für die Nutzung des vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Stromanschlusses bringt der Aussteller geeignetes Kabelmaterial mit.
  6. Der Einsatz von Maschinen und/oder akustischen Geräten kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geregelten Veranstaltungsablaufs eingeschränkt oder untersagt werden.
  7. Die Standfläche ist nach Ende der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen. Bei praktischen Arbeiten, die z.B. Späne bzw. Rückstände jeder Art verursachen, ist die Standfläche entsprechend abzudecken. Die Rückstände sind nach Veranstaltungsende zu entsorgen. Abfälle und Verpackungen sind grundsätzlich nach Veranstaltungsende mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen.

Standbetreuung

  1. Der Stand hat am Mittwoch, 12.11.2025, zu den nachstehenden Zeiten (Pausenzeiten ausgenommen) durchgehend von kompetentem Personal besetzt zu sein.

08:45 Uhr – 10:10 Uhr                 Begrüßung und Schüler-Durchgang I

10:10 Uhr – 10:25 Uhr                 Pause mit Snacks

10:25 Uhr – 11:35 Uhr                 Schüler-Durchgang II

11:35 Uhr – 12:20 Uhr                 Mittagspause mit warmem Imbiss

12:20 Uhr – 13:30 Uhr                 Schüler-Durchgang III

13:30 Uhr – 13:45 Uhr                 Pause mit Snacks

13:45 Uhr – 14:55 Uhr                 Schüler - Durchgang IV

  1. Die Aussteller versichern, an ihrem Stand ausschließlich Azubi-Gewinnung und Personalmarketing zu betreiben. Sonstige Aktivitäten wie Produktwerbung, Vertrieb von Dienstleistungen und Akquisition anderer Aussteller sind nicht gestattet.
  2. Die Verteilung von Give-Aways ist gestattet. Ausdrücklich verboten sind Taschenmesser, Werkzeuge mit Verletzungspotenzial, Energy-Drinks sowie jedwede Verwendung verfassungsfeindlicher und extremistischer Symbole.

Auf- und Abbau

  1. Der Aussteller richtet seine Standfläche zu den von der SWD vorgegebenen Aufbauzeiten Dienstag, 11.11.2025, 15 bis 17 Uhr, oder am Veranstaltungstag, 12.11.2025, zwischen 7 und 8 Uhr ein. Um 8.30 Uhr muss der Standaufbau abgeschlossen sein.
  2. Der Abbau hat am Veranstaltungstag 12.11.2025 bis spätestens 17 Uhr zu erfolgen. Kein Stand darf vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden.
  3. Für die Beaufsichtigung und Bewachung der angemieteten Standfläche und jedweden dort befindlichen Materials ist ausschließlich der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
  4. Während der Auf- und Abbauzeiten ist es den Ausstellern zum Be- und Entladen gestattet, mit dem Pkw vor den Eingang der Dreifachhalle zu fahren. Für die Dauer der Veranstaltung steht im Umfeld der Dreifachhalle eine begrenzte Anzahl reservierter Parkflächen zur Verfügung.

Haftung und Versicherung

  1. Der Aussteller haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden an den von ihm angemieteten Flächen und Gegenständen am Veranstaltungsort. Er hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden selbst zu sorgen. Auf Verlangen ist diese dem Veranstalter nachzuweisen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter von Ansprüchen geschädigter Dritter freizuhalten.
  2. Die Verkehrssicherungspflicht an seinem Stand obliegt während des Auf- und Abbaus sowie im Veranstaltungszeitraum dem Aussteller. Hierzu zählt auch die Sicherung von Kabeln, Schläuchen etc.

Höhere Gewalt und Nicht-Erscheinen

  1. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt (z.B. auch behördliche Anordnung, Rechtsverordnung und/oder Allgemeinverfügung aufgrund einer Pandemie o.ä.) oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz (Rückzahlung des Standentgeltes) herleiten.
  2. Sollte der Aussteller trotz Unterzeichnung des Vertrages an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so zahlt der Aussteller an die SWD eine Konventionalstrafe in Höhe des Standentgeltes.

Kündigungsrecht des Veranstalters

  1. Die SWD ist ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als solcher gilt insbesondere, dass:

  1. der Aussteller sich in Zahlungsverzug befindet und auch auf Mahnung hin nicht binnen einer Woche Zahlung leistet.
  2. der Aussteller andere Aussteller oder den Messebetrieb stört oder Weisungen oder die Hausordnung der Stadt Dormagen nicht beachtet.
  3. die Messe nicht stattfindet.

  1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Veranstalter:

Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH

Unter den Hecken 70

41539 Dormagen

Rückfragen beantwortet:

Franziska Gräfe, Projektleiterin Fachkräftesicherung

Tel. 02133/257-8015

franziska.graefe@swd-dormagen.de