Wichtiger Hinweis – Kein Widerrufsrecht: Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
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