Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bringt relevante Änderungen für den Service von Maschinen und Anlagen im europäischen Wirtschaftsraum mit sich. Sie umfasst verschiedene Bereiche, die sich auf die Wartung, Reparatur und den Service von Maschinen auswirken.

So erfordert die Verordnung verstärkte Maßnahmen im Bereich der Cybersecurity und der kontinuierlichen Überwachung von Maschinen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Diese neuen Anforderungen führen zu einer intensiveren Schulung der Service-Mitarbeiter und zu einer Anpassung der bestehenden Service-Prozesse, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und die Maschinenverfügbarkeit zu maximieren.

Neuregelungen hinsichtlich der digitalen Dokumentation sowie das Recht auf Reparatur beeinflussen nicht nur den Produktentstehungsprozess sondern vielmehr das gesamte Life Cycle Management.

Matthias Wimmer von Pilz vermittelt einen kurzen Einblick in die neuen Maschinenverordnung. Er zeigt bespielhaft die Unterschiede zu der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf und gibt Hinweise in welchen Bereichen der Service davon betroffen sein könnte.

Die EU Maschinenverordnung enthält mit „Schutz gegen Korrumpierung“ neue technische Anforderungen aus dem Bereich der Cybersecurity. Etwa ein halbes Jahr später soll zudem der EU Cyber Resilience Act verpflichtend werden, um ebenfalls die Cybersecurity von Produkten in der EU zu regeln. Markus Werthschulte von Festo gibt einen Überblick: Wo liegen die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede der neuen Vorschriften? Muss ein Maschinenbauer Beides anwenden? Wie kann man die Zeit nutzen, bis die abstrakten Anforderungen in harmonisierten Normen konkretisiert werden?

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