#DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister

Das neue Zuwendungsempfängerregister ist seit dem 31.1.2024 online. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.

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