Die Personalbesetzung in den Kreißsälen ist sehr knapp und jeder Ausfall einer Hebamme führt ins Chaos.
Die Arbeit ist kaum noch zu schaffen. Ist die Minimalbetreuung noch sichergestellt?

Gibt es - eine Dienstverpflichtung?
Muss ich - im Frei erreichbar sein und mit Vorgesetzten Dienstgespräche führen?
Darf ich - Dienste, die nicht im Dienstplan stehen, verweigern?

Referentin Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller, Juristin (Geschäftsstelle des DHV)

Die Fortbildung wird vom Ministerium für Justiz und Gesundheit gefördert.

Der Buchungszeitraum für diese Veranstaltung ist beendet.

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