Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Tagesskiausfahrten der Studierendenschaft Reutlingen

Veranstalter und Geltungsbereich

Die Verfasste Studierendenschaft der Hochschule Reutlingen (AStA) veranstaltet die Tagesskiausfahrten für Studierende. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter und gelten für alle Buchungen und die Teilnahme an der Veranstaltung. Im Ticketpreis sind die Kosten für den Bustransfer und den Skipass enthalten.

Stornierung und Rückgabe

Stornierungsbedingungen:
  1. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Stornierungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5€ möglich. Der restliche Ticketpreis wird erstattet.
  2. Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Eine Stornierung ist weiterhin möglich. In diesem Fall sind jedoch in jedem Fall die Buskosten in Höhe von 35€ (inklusive Bearbeitungsgebühr) zu entrichten. Der Differenzbetrag zum bezahlten Ticketpreis (Skipass-Anteil) wird erstattet. Hinweis: Die 35€ decken einen Teil der tatsächlichen Transportkosten, die unabhängig vom Nicht-Erscheinen anfallen.
  3. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. nachgewiesene schwere Krankheit, familiäre Notfälle) können zusätzliche Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Kontakt: nico.goebel@student.reutlingen-university.de

Ticketübertragung:

Die Übertragung des Tickets an eine andere, studienberechtigte Person ist in Absprache mit dem Organisationsteam (AStA) möglich. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter vor der Fahrt mitgeteilt werden. Kontakt: nico.goebel@student.reutlingen-university.de

Widerrufsrecht:

Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz besteht nicht (\S 312 \mathrm{g} Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich um eine Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird.

Teilnahmebedingungen und Dokumente

Ausrüstung:

Die Skiausrüstung (Ski/Snowboard, Schuhe, Helm etc.) ist von den Teilnehmern selbst zu organisieren. Der Veranstalter bietet keine Leihmöglichkeit an und übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden an der privaten Ausrüstung.

Erforderliche Dokumente (Auslandsaufenthalt):

Da die Ausfahrten in der Regel ins Ausland führen, sind die Teilnehmer verpflichtet, folgende Dokumente mitzuführen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Gültige Krankenversicherungskarte (EHIC).
  • Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

Verhaltensregeln:
  1. Pünktlichkeit: Pünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Abfahrts- und Rückfahrzeiten ist zwingend erforderlich. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung.
  2. Hausrecht: Das Personal und die Verantwortlichen der Studierendenschaft haben während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht und sind weisungsbefugt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
  3. Nicht erlaubt sind Waffen, gefährliche Gegenstände, illegale Substanzen jeder Art.
  4. Der Umgang mit anderen Teilnehmern und Personal hat stets respektvoll zu erfolgen.

Haftung und Risiken

Eigenverantwortung und Versicherung:

Die Teilnahme an Wintersportaktivitäten (Skifahren/Snowboarden) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind für eine ausreichende und angemessene Versicherung (insbesondere Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung inklusive Deckung für Wintersportrisiken im Ausland) selbst verantwortlich.

Haftung des Veranstalters:

Die Studierendenschaft haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für Schäden an Ausrüstung oder bei Unfällen im Skigebiet, ist ausgeschlossen.

Absage, Programmänderungen und Fotos

Absage der Veranstaltung:

Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Haftung für bereits gebuchte individuelle Anreise oder weitere Kosten besteht nicht.

Programmänderungen:

Geringfügige Änderungen im Programm oder der Abfahrtszeit berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung. Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Wechsel des Skigebiets) wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

Foto- und Videoaufnahmen:

Während der Veranstaltung werden zu Dokumentationszwecken Fotos und Videos erstellt. Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer mit der Aufnahme und der zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit der Studierendenschaft einverstanden.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Reutlingen.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.