Wandeldarlehen sind das Standardinstrument für Frühphasen- und Brückenfinanzierungen, allerdings sind sie nicht immer das ideale Instrument: Sie können die Förderfähigkeit des Startups beeinträchtigen und sind im Exit oft sperrig.

In diesem Deep Dive analysiert Rechtsanwalt Louis Meyer von LAMBSDORFF Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB praxisnah die kritischen Fälle und zeigt Alternativen zu „klassischen“ Wandeldarlehen auf. Im Fokus stehen Wandeldarlehen mit separater Wandlungspflicht bei Förderung, SAFE-Agreements (Einlagen in die Kapitalrücklage) sowie Genussrechte mit Wandlungsoption. Ziel der Session ist es, Business Angels und Gründer:innen aufzuzeigen, wie sie die rechtliche Struktur ihres Investments so wählen, dass sowohl die operative Handlungsfreiheit (Förderung) als auch die langfristige Verwertbarkeit (Exit) optimiert werden.


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