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Strafrechtliche und zivilrechtliche Interventionen bei digitaler Gewalt am 13.11.2025

Für wen?
Mitarbeitende von Frauenhäusern bundesweit und Mitarbeitende von Fachberatungsstellen der FHK-Mitgliedsverbände

Worum geht es in der Fortbildung?
In der Fortbildung geht es um Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Intervention bei digitaler Gewalt. Es sollen beide Perspektiven und deren Vor- und Nachteile in den Blick genommen werden. Dabei werden auch bestehende strafrechtliche Tatbestände sowie zivilrechtliche Möglichkeiten gegen digitale Gewalt aufgezeigt. Die Teilnehmer*innen sind eingeladen, eigene Fälle und Fragen aus der Praxis mitzubringen.

Referentinnen:
Jana Gawlas arbeitet als selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Wiesbaden. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist die Vertretung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt in Strafverfahren.

Nadine Dining berät als Rechtsanwältin vor allem im Presse- und Medienrecht und arbeitet dabei seit Jahren auch in dem Feld digitale Gewalt. Sie ist Partnerin in einer Kanzlei in Frankfurt und Köln, die auf die Branchen Medien, IT und Entertainment spezialisiert ist.

Fokus: rechtliche Aspekte

Termin: Donnerstag, 13. November 9:00 - 13:30 Uhr

Teilnahmebeitrag: 25,00€

Unkategorisierte Produkte

Teilnahmeticket 25€

Dieses Ticket ist für Fachkräfte von Frauenhäuser bundesweit (unabhängig von Mitgliedschaft). Sowie Fachkräfte von Fachberatungsstellen, die bei FHK-Mitgliedsverbänden (AWO, Diakonie, Paritätischer, SkF/Caritas) organisiert sind oder Einzelmitglied bei FHK sind.

25,00 €

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