NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG
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Mit dem Inkrafttreten des BSI-Gesetzes (BSIG) am 6. Dezember 2025 ist die regelmäßige Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen gesetzliche Pflicht. § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen persönlich. Die Pflicht ist nicht delegierbar. Die Teilnahme muss auf Anfrage gegenüber dem BSI nachgewiesen werden können.
Diese Schulung erfüllt genau diese Anforderung: kompakt, praxisorientiert, mit dokumentierter Teilnahmebestätigung.
Die Schulung richtet sich primär an Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des BSIG. Sie ist gleichermaßen geeignet für Geschäftsleitungen von Unternehmen in der Lieferkette solcher Einrichtungen, die ihre NIS2-Kompetenz gegenüber Kunden nachweisen möchten.
Diese Schulung ist kein Frontalvortrag, sondern ein Arbeitsformat. Die Teilnehmerzahl ist bewusst auf 12 begrenzt, damit Ihre Fragen zu Ihrem Unternehmen tatsächlich Platz haben und Sie gleichzeitig von den Fragen Ihrer Kollegen aus vergleichbaren Branchen profitieren. Keine Anonymität, volle Aufmerksamkeit.
Die Durchführung dieser Schulung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Details finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den vollständigen Rechnungsbetrag zurückerstattet oder können kostenfrei auf einen Folgetermin wechseln.
Die Teilnahmebestätigung ist inhaltlich an der BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen" Version 1.0 vom 17.04.2026, Abschnitt 1.5, orientiert. Sie dient Geschäftsleitungen betroffener Einrichtungen als Nachweis ihrer Schulungspflicht gegenüber dem BSI, ist aber keine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung. Für Teilnehmer aus nicht betroffenen Unternehmen dokumentiert sie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den NIS2-Anforderungen, eine gesetzliche Schulungspflicht besteht für diese Teilnehmer nicht.
Die Schulung wird durchgeführt von Juergen L Sommer, Berater für NIS2-/BSIG-, DSGVO- und AI-Act-Compliance. Seit 1994 gestaltet und verantwortet er IT-Strategien und Transformationsprojekte auf C-Level, unter anderem bei Red Hat, SUSE, Hewlett Packard Enterprise, IBM und T-Systems. Seine Beratungspraxis verbindet drei Jahrzehnte Erfahrung in kritischen IT-Infrastrukturen mit einer Governance-Perspektive auf Cybersicherheit.
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Rechtsgrundlage: § 38 BSIG — BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301).
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