NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG

Mit dem Inkrafttreten des BSI-Gesetzes (BSIG) am 6. Dezember 2025 ist die regelmäßige Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen gesetzliche Pflicht. § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen persönlich. Die Pflicht ist nicht delegierbar. Im Rahmen der Aufsicht nach §§ 61 und 62 BSIG kann das BSI die Einhaltung des § 38 Abs. 3 überprüfen.

Diese Schulung deckt die allgemeinen Inhalte ab, die § 38 Abs. 3 BSIG verlangt — Risikoerkennung, Risikomanagementpraktiken und Auswirkungsbeurteilung — und weist sie in einer datierten Teilnahmebestätigung nachvollziehbar aus.
Die BSI-Handreichung erwartet zusätzlich, dass die individuellen Gegebenheiten Ihrer Einrichtung berücksichtigt werden (Abschnitt 1.4). In einem offenen Termin mit Teilnehmern aus verschiedenen Unternehmen ist das nur begrenzt möglich. Das BSI beschreibt dafür selbst ein zweistufiges Modell: allgemeine Inhalte durch einen externen Anbieter, spezifische Inhalte ergänzt durch interne Fachleute. Genau so ist diese Schulung angelegt — im Handout erhalten Sie einen Transferbogen für die zweite Stufe, die Sie mit Ihrer IT-Leitung oder Ihrem IT-Dienstleister durchgehen.

Format und Ablauf

  • Dauer: 4 Stunden (09:00 – 13:00 Uhr)
  • Format: Online und interaktiv, durchgeführt über OpenTalk — eine in Deutschland gehostete Videokonferenzlösung
  • Teilnehmende: maximal 12 (Geschäftsleitung und Vorstand; auf Wunsch zusätzlich IT-Leitung oder Prokurist als weitere Adressaten. Die Teilnahmebestätigung weist die Rolle jeder teilnehmenden Person aus)
  • Preis: 490,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer
  • Abschluss: personalisierte, dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis (PDF)
  • Sektorspezifische Vertiefung: Ergänzend zum allgemeinen Teil ein Vertiefungsblock zu Ihrem Sektor — Zuordnung nach Anlage 1 oder 2 BSIG, typische Bedrohungslagen, Anforderungen aus der Lieferkette. Verfügbar für Maschinenbau, Automotive, Elektrotechnik, Gesundheit, Lebensmittel und Energie
  • Nach der Schulung: Verständnisfragen zu den Schulungsinhalten können Sie mir acht Wochen lang per E-Mail stellen
  • Begleitmaterial: Umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk — mit Transferbogen für das Gespräch im eigenen Haus

Was Sie mitnehmen

  • Die allgemeinen Inhalte Ihrer Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG — abgedeckt und dokumentiert
  • Ein belastbares Verständnis der drei gesetzlich geforderten Kompetenzbereiche (Risikoerkennung, Risikomanagementpraktiken, Auswirkungsbeurteilung)
  • Klarheit darüber, was das BSI im Ernstfall von Ihnen erwartet
  • Ein umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk
  • Einen Vertiefungsblock zu Ihrem Sektor, ausgewiesen im Inhaltsnachweis Ihrer Teilnahmebestätigung
  • Einen Transferbogen für das Gespräch mit Ihrer IT-Leitung oder Ihrem IT-Dienstleister
  • Eine personalisierte, datierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis als PDF
  • Die Möglichkeit, Verständnisfragen acht Wochen lang nachzureichen

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich primär an Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des BSIG. Sie ist gleichermaßen geeignet für Geschäftsleitungen von Unternehmen in der Lieferkette solcher Einrichtungen, die ihre NIS2-Kompetenz gegenüber Kunden nachweisen möchten.

Warum maximal 12 Teilnehmende

Diese Schulung ist kein Frontalvortrag, sondern ein Arbeitsformat. Die Teilnehmerzahl ist bewusst auf 12 begrenzt, damit Ihre Fragen tatsächlich Platz haben und Sie von den Fragen Ihrer Kollegen aus vergleichbaren Branchen profitieren. Wir arbeiten dabei auf der Ebene, die ohne Offenlegung interner Sachverhalte möglich ist. Keine Anonymität, volle Aufmerksamkeit.

Ablauf nach Ihrer Buchung

  • Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Rechnung per E-Mail.
  • Ihre Teilnahme ist mit der Buchung verbindlich bestätigt.
  • Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
  • Den Zugangslink zur Videokonferenz erhalten Sie spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin.

Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung dieser Schulung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Details finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den vollständigen Rechnungsbetrag zurückerstattet oder können kostenfrei auf einen Folgetermin wechseln.

Rechtlicher Hinweis

Die Teilnahmebestätigung ist inhaltlich an der BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen" Version 1.0 vom 17.04.2026, Abschnitt 1.5, orientiert. Sie weist die vermittelten Inhalte nachvollziehbar aus und kann Geschäftsleitungen betroffener Einrichtungen als Beleg ihrer Teilnahme dienen. Eine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung ist sie nicht; die Bewertung, ob die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG im Einzelfall erfüllt ist, obliegt der Geschäftsleitung. Für Teilnehmer aus nicht betroffenen Unternehmen dokumentiert sie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den NIS2-Anforderungen, eine gesetzliche Schulungspflicht besteht für diese Teilnehmer nicht.

Zum Dozenten

Die Schulung wird durchgeführt von Juergen L Sommer, Berater für NIS2-/BSIG-, DSGVO- und AI-Act-Compliance. Seit 1994 gestaltet und verantwortet er IT-Strategien und Transformationsprojekte auf C-Level, unter anderem bei Red Hat, SUSE, Hewlett Packard Enterprise, IBM und T-Systems. Seine Beratungspraxis verbindet drei Jahrzehnte Erfahrung in kritischen IT-Infrastrukturen mit einer Governance-Perspektive auf Cybersicherheit.
Mehr zum Dozenten

Die Schulung vermittelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen als Information; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 38 BSIG (BGBl. 2025 I Nr. 301), in Kraft seit 6. Dezember 2025.

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