NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG

Mit dem Inkrafttreten des BSI-Gesetzes (BSIG) am 6. Dezember 2025 ist die regelmäßige Teilnahme an Cybersicherheitsschulungen für Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen gesetzliche Pflicht. § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen persönlich. Die Pflicht ist nicht delegierbar. Die Teilnahme muss auf Anfrage gegenüber dem BSI nachgewiesen werden können.
Diese Schulung erfüllt genau diese Anforderung: kompakt, praxisorientiert, mit dokumentierter Teilnahmebestätigung.

Format und Ablauf

  • Dauer: 4 Stunden (09:00 – 13:00 Uhr)
  • Format: Online, interaktiv, durchgeführt über eine DSGVO-konforme Videokonferenzlösung
  • Teilnehmende: maximal 12 (Geschäftsleitung oder Vorstand)
  • Preis: 490,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer
  • Abschluss: personalisierte, dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis (PDF)
  • Begleitmaterial: Umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk

Was Sie mitnehmen

  • Einen belastbaren Nachweis über die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Pflichten nach § 38 BSIG
  • Ein belastbares Verständnis der drei gesetzlich geforderten Kompetenzbereiche (Risikoerkennung, Risikomanagementpraktiken, Auswirkungsbeurteilung)
  • Klarheit darüber, was das BSI im Ernstfall von Ihnen erwartet
  • Ein umfangreiches Handout als Referenz- und Nachschlagewerk
  • Eine revisionssicher archivierbare Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich primär an Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des BSIG. Sie ist gleichermaßen geeignet für Geschäftsleitungen von Unternehmen in der Lieferkette solcher Einrichtungen, die ihre NIS2-Kompetenz gegenüber Kunden nachweisen möchten.

Warum maximal 12 Teilnehmende

Diese Schulung ist kein Frontalvortrag, sondern ein Arbeitsformat. Die Teilnehmerzahl ist bewusst auf 12 begrenzt, damit Ihre Fragen zu Ihrem Unternehmen tatsächlich Platz haben und Sie gleichzeitig von den Fragen Ihrer Kollegen aus vergleichbaren Branchen profitieren. Keine Anonymität, volle Aufmerksamkeit.

Ablauf nach Ihrer Buchung

  • Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Rechnung per E-Mail.
  • Ihre Teilnahme ist mit der Buchung verbindlich bestätigt.
  • Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
  • Den Zugangslink zur Videokonferenz erhalten Sie spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin.

Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung dieser Schulung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Details finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den vollständigen Rechnungsbetrag zurückerstattet oder können kostenfrei auf einen Folgetermin wechseln.

Rechtlicher Hinweis

Die Teilnahmebestätigung ist inhaltlich an der BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen" Version 1.0 vom 17.04.2026, Abschnitt 1.5, orientiert. Sie dient Geschäftsleitungen betroffener Einrichtungen als Nachweis ihrer Schulungspflicht gegenüber dem BSI, ist aber keine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung. Für Teilnehmer aus nicht betroffenen Unternehmen dokumentiert sie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den NIS2-Anforderungen, eine gesetzliche Schulungspflicht besteht für diese Teilnehmer nicht.

Zum Dozenten

Die Schulung wird durchgeführt von Juergen L Sommer, Berater für NIS2-/BSIG-, DSGVO- und AI-Act-Compliance. Seit 1994 gestaltet und verantwortet er IT-Strategien und Transformationsprojekte auf C-Level, unter anderem bei Red Hat, SUSE, Hewlett Packard Enterprise, IBM und T-Systems. Seine Beratungspraxis verbindet drei Jahrzehnte Erfahrung in kritischen IT-Infrastrukturen mit einer Governance-Perspektive auf Cybersicherheit.
Mehr zum Dozenten

Die Schulung vermittelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen als Information; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Rechtsgrundlage: § 38 BSIG — BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301).

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