Hygienekonzept

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Betriebs der Skatehalle Berlin


Das folgende Hygienekonzept liegt der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung) zugrunde.


Stand 11/2020



INHALT


Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Betriebs der Skatehalle Berlin ............................. 1

1. Grundlagen nach der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung ..................................... 1

2. Maßnahmen ........................................................................................................... 2

Hygienemaßnahmen ...................................................................................................... 3

3.1. persönliche Hygiene ............................................................................................ 3

3.2. Raumhygiene ...................................................................................................... 3

3.3. Hygiene im Sanitärbereich ................................................................................... 4

3.4. Personen mit einem erhöhten Risiko für schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ......... 4

4. Umsetzung Skatehalle Berlin ................................................................................... 4



1. Grundlagen nach der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung

§ 1 Grundsätzliche Pflichten

 Abstandsregelung von 1,5m

 Maßnahmen zur Steuerung des räumlichen Zutritts

§ 3 Anwesenheitsdokumentation

 Führen einer täglichen Anwesenheitsliste der TeilnehmerInnen:

Vor- und Zuname, Vollständige Anschrift und Telefonnummer

Die tägliche Anwesenheitsliste ist für die Dauer von 4 Wochen in einem verschlossenen Umschlag aufzubewahren und auf Verlangen ausschließlich dem zuständigen Gesundheitsamt vollständig auszuhändigen.

§ 4 Mund-Nasen-Bedeckung

 In geschlossenen Räumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sollte der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden können



2. Maßnahmen

Die Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Betriebs ist nur bei Achtung der Maßnahmen auf Grundlage von 1. möglich.

a) WEGEFÜHRUNG

Die Einrichtung erstellt ein räumliches Konzept zur Wegeführung, angepasst an die Gegebenheiten der Einrichtung.

 Wenn möglich, Zugangswege als Einbahnwege organisieren, so dass ein kontrollierter Zugang ermöglicht wird

b) GRUPPENGRÖßE/ ANGEBOTE

Die TN-Zahl bei Gruppenangeboten wird auf maximal 10 TeilnehmerInnen beschränkt (Stand 30.10.2020). Nach Möglichkeit Gruppen mit festen Teilnehmer*innen.

c) ANWESENHEITSLISTE

Alle Angebote führen täglich Anwesenheitslisten der Teilnehmer*innen nach § 3 SARS-CoV2.

d) HYGIENEMAßNAHMEN

Siehe 3.

e) GEWÄHRLEISTUNG DER HYGIENEMAßNAHMEN

Der vorliegende Hygienekonzept sowie Verhaltensempfehlungen werden gut sichtbar zugänglich und für alle in der Einrichtung Tätigen sowie für alle BesucherInnen platziert.

Das vorliegende Hygienekonzept wird von allen in der Einrichtung Tätigen (einschließlich freie MA/ Ehrenamt) zur Kenntnis genommen und zur Sicherstellung der Einhaltung unterzeichnet.

Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wird regelmäßig vom Personal der Einrichtung kontrolliert.



Hygienemaßnahmen

3.1. Persönliche Hygiene

- Abstand von 1,5m einhalten in geschlossenen Räumen

- Mund-Nase-Bedeckung tragen, sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann

- Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zuhause bleiben

- Beobachtung des Gesundheitszustandes der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken

- Keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln

- Basishygiene einschließlich der Händehygiene:

 regelmäßiges und gründliches Händewaschen: insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang

 Händedesinfektion: insbesondere dann, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist; Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand geben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassieren (www.aktion-sauberehaende.de)

 Berührung der Hände mit dem Gesicht (insb. der Schleimhäute) vermeiden, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen

 Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen

 Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge; beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen

 Empfehlung trotz Mund-Nasenbedeckung: Immer Sicherheitsabstand von 1,5m einhalten

3.2. Raumhygiene

- Abstand von mindestens 1,50 Metern

 z.B. Tische in Räumen entsprechend weit auseinanderstellen

 Gruppenangebote nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

- Regelmäßiges und richtiges Lüften

 mehrmals täglich, mindestens stündlich, Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da dadurch kaum Luft ausgetauscht wird)

- Reinigung

 folgende Bereiche besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich reinigen:

• Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen

• Treppen- und Handläufe

• Lichtschalter

• Tische

• Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte der Einrichtung)

3.3. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen

 Flüssigseifenspender (am besten berührungslos)

 Einmalhandtücher

 Toilettenpapier

bereitstellen und regelmäßig auffüllen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

3.4. Personen mit einem erhöhten Risiko für schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

MitarbeiterInnen, die besonderen Risikogruppen angehören können nur auf eigenen Wunsch, nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes, zu einer pädagogischen Begleitung von Gruppenangeboten in Einrichtungen herangezogen werden. Hierzu ist ggf. eine formlose schriftliche Eigenerklärung vorzulegen. Weitergehende Festlegungen der jeweiligen Arbeitgeber sind zu berücksichtigen.

Besucherinnen und Besucher, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können die Einrichtung nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Die Besucherinnen und Besucher sind darüber in geeigneter Weise aufmerksam zu machen (Aushänge, Begrüßungsgespräche u.a.).



4. Umsetzung Skatehalle Berlin

Ein Aufenthalt in der Skatehalle ist nur für TN der Angebote möglich. Weder das Café noch die Zuschauertribüne kann derzeit als Aufenthaltsbereich genutzt werden.

a) WEGEFÜHRUNG

Café, Streetfläche und Bowl werden jeweils als getrennte Bereiche genutzt. Ein- und Ausgänge sind getrennt und erfolgen ausschließlich über eine EINBAHN-Leitlinie mit der entsprechenden Markierung am Boden sowie Schildern und der Einhaltung der Abstandregel von min. 1,5 Metern (auch zwischen Personen in Warteschlangen).

1. ANGEBOTE: Eingang über Notausgang 2, Ausgang über Notausgang 1. Die max. Anzahl der gebuchten TN sowie max. eine Begleitperson pro Familie darf dabei nicht überschritten werden.

2. CAFÉ: Eingang über das Café, Ausgang über Notausgang 2. Das Café dient einzig für den Verkauf von Getränken und den Shop. Die max. Anzahl von 2 Personen darf dabei nicht überschritten werden.

b) GRUPPENGRÖßE/ ANGEBOTE

Vorherige Anmeldung per Online-Ticketsystem oder E-Mail mit der Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten ist zwingend notwendig.

Es darf max. 1 Begleitperson zu Beginn und Ende eines Angebots die Einrichtung betreten, Zuschauer sind aktuell leider nicht erlaubt.

Pädagogisch betreute Angebote für TN bis 12 Jahren zu festen Zeiten, wenn möglich feste TN-Gruppen

 Max. 10 TN pro Abschnitt

Pädagogisch betreute Sportangebote für TN ab 13 Jahren (im Rahmen kontaktloser Sportarten)

 Max. 2 TN pro Abschnitt

c) ANWESENHEITSLISTE

Die Buchung der Angebote erfolgt online inklusive der Erfassung von Kontaktdaten. Außerdem erfolgt am Einlass der Einrichtung eine schriftliche Erfassung jedes Gastes auf den ausgelegten Listen oder online über den vorliegenden QR- Code.

d) HYGIENE-MAßNAHMEN

ABSTAND

In der gesamten Einrichtung ist die Abstandsregelung von 1,5 m einzuhalten, auch auf der Skatefläche, besonders auf den „Startrampen“.

MUND-NASE-BEDECKUNG

In der gesamten Einrichtung ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Während der sportlichen Aktivität kann der Mundschutz abgenommen werden. Bei

sonstigem Aufenthalt in der Halle (zum Beispiel beim Toilettenbesuch) muss dieser wieder aufgesetzt werden.

Das Ablegen der Mund-Nase-Bedeckung ist Mitarbeiter*innen nur am eigenen Büro-Arbeitsplatz gestattet.

DESINFEKTION

Alle Besucher*innen der Halle werden gebeten, sich am jeweiligen Eingang die Hände mit den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.

REINIGUNG/ LÜFTEN

Zwischen den einzelnen Angeboten werden von unseren Mitarbeiter*innen

 alle Sanitäranlagen sowie Sportgeräte und Schutzausrüstung desinfiziert,

 die Räume der Einrichtung stoßgelüftet.

e) GEWÄHRLEISTUNG HYGIENEMAßNAHMEN

Alle Gäste sowie Mitarbeiter*innen haben die Hygiene- und Abstandsbestimmungen jederzeit innerhalb der Einrichtung einzuhalten. Entsprechende Informationen sind an zentralen Stellen in ausreichender Anzahl ausgehängt. Mit der Buchung eines Angebots gilt das vorliegende Hygienekonzept verbindlich.

Die Nichteinhaltung der Regeln kann zum Geländeverweis oder auch zu langfristigem Hausverbot führen.

Das Konzept wird wöchentlich intern in der praktischen Umsetzung überprüft und ggf. angepasst. Tagesaktuell werden außerdem die Vorgaben und Entwicklungen im Land Berlin berücksichtigt.

Im Übrigen gelten alle Hygienemaßnahmen für alle (freien) Mitarbeiter*innen und Besucher*innen der Skatehalle Berlin und den alltäglichen Betrieb, auch unabhängig von ihren Angeboten. Alle (freien) Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, Externe auf die Hygienemaßnahmen hinzuweisen und die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten.