Hygienekonzept

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Betriebs der Skatehalle Berlin 


Das folgende Hygienekonzept liegt der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.06.2021 (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/) sowie der Vierten Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17.08.2021  

(https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1116852.php) zugrunde.

Stand 08/2021 


§1 Grundlegende Hygienemaßnahmen in der Pandemie 

➔ Mindestabstand von 1,5 Metern 

➔ ausreichende Lüftung 

➔ ausreichende Reinigung von Oberflächen 

➔ Personen mit Symptomen einer COVID-19 Erkrankung sollten zu Hause bleiben 


§2 Medizinische Gesichtsmaske und FFP2-Maske 

➔ ist im Innenbereich grundsätzlich zu tragen 

➔ ist im Außenbereich zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann 

Ausnahmen: 

• Während des Skateboard-Fahrens im Skate Yard, im Street Park und in der Bowl

• Personen halten sich an einem ihnen zugewiesenem festen Platz auf

• Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 

• Personen, die ärztlich bescheinigt (im Original vorzuweisen) keine medizinische Maske tragen können 

• Gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Kommunikationspartner

 

§3 Testpflicht 

➔ das Skaten im Innenbereich ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich.

Ausnahmen: 

• Berufsskater:innen 

• Schüler:innen (ggf. Kontrolle durch Schülerausweis) 

• Kinder bis einschließlich 14 Jahren, wenn die Sportausübung in einer festen Gruppe von max. 20 Anwesenden stattfindet 

• vollständig geimpfte Personen (letzte Impfung mind. 2 Wochen her)

• Genesene Personen


§4 Anwesenheitsdokumentation 

Für die Anwesenheit zu dokumentieren im SHB Café oder ggf. bei der Online-Buchung ist: 

➔ Vor- und Familienname 

➔ Anschrift 

➔ Telefonnummer oder E-mail-Adresse (sofern vorhanden) 

➔ Anwesenheitszeit 

➔ ggf. Durchführung der Testung 

Die Dokumentierten Daten sind für zwei Wochen zu speichern. Bei Nutzung digitaler Anwendungen sind die Daten für 48 Stunden zu speichern. Nach Ablauf der Frist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten. 

Die Verantwortlichen haben anwesenden Personen, die unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren. 


§5 Personenobergrenzen 

➔ Unter Berücksichtigung des Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern gilt grundsätzlich mindestens eine Vorgabe von 5 qm, bei bewegungsintensiven Sportarten 10 qm pro Person 

➔ Für den Street Park wird eine Personenobergrenze von maximal 40 Personen festgelegt, für die Bowl wird eine Personenobergrenze von maximal 30 Personen festgelegt 


§6 Sportausübung 

➔ im Freien ohne Mindestabstand erlaubt 

➔ Innen zulässig mit negativem Testergebnis, Nachweis über vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, Nachweis über Genesung (mind. 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis) 

➔ Professionelle sportliche Wettkämpfe sind zulässig, solange alle beteiligten Personen negativ getestet sind. Dies gilt auch im Freien ab einer Anzahl von 750 Personen. 


§7 Veranstaltungen 

➔ Im Freien erlaubt mit bis zu 2.000 zeitgleich anwesenden Personen. Bei mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen, nur mit negativem Testergebnis 

➔ In geschlossenen Räumen erlaubt mit bis zu 1.000 zeitgleich anwesenden Personen, nur mit negativem Testergebnis 

➔ Bei mehr als 20 zeitgleich Anwesenden ist den Besuchern ein fester Platz zuzuweisen, sofern nicht alle negativ getestet sind 

➔ Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske auch am fest zugewiesenen Platz, wenn nicht alle Personen negativ getestet sind.


§8 Gastronomie 

Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden. 

Bei der Anordnung der Tische ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. 


Alle Gäste sowie Mitarbeiter:innen haben die Hygiene- und Abstandsbestimmungen jederzeit innerhalb der Einrichtung einzuhalten. Entsprechende Informationen sind an zentralen Stellen in ausreichender Anzahl ausgehängt. Mit der Buchung eines Angebots gilt das vorliegende Hygienekonzept verbindlich.  

Die Nichteinhaltung der Regeln kann zum Geländeverweis oder auch zu langfristigem Hausverbot führen.  

Das Konzept wird wöchentlich intern in der praktischen Umsetzung überprüft und ggf. angepasst. Tagesaktuell werden außerdem die Vorgaben und Entwicklungen im Land Berlin berücksichtigt.  

Im Übrigen gelten alle Hygienemaßnahmen für alle (freien) Mitarbeiter:innen und Besucher:innen der Skatehalle Berlin und den alltäglichen Betrieb, auch unabhängig von ihren Angeboten. Alle (freien) Mitarbeiter:innen sind dazu verpflichtet, Externe auf die Hygienemaßnahmen hinzuweisen und die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten.