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USt-Senkung im zweiten Halbjahr 2020

16. Juni 2020

Update 22.6.: Das Formular ist nun online.

Die deutsche Bundesregierung hat eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 angekündigt. Wie quasi alles, was mit dem Umsatzsteuerrecht zu tun hat, ist die Situation komplex und wir empfehlen dringend, zur konkreten Umsetzung in Ihrem Unternehmen einen Steuerberater zu kontaktieren. Wir können für die hier gegebenen Ratschläge keine Haftung übernehmen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Änderung momentan um einen Gesetzesentwurf handelt. Auch wenn fast sicher ist, dass er beschlossen wird, sind die Details der Umsetzungen wie z.B. eventuelle Übergangsregelungen bisher nur vorläufig bzw. als Entwurf bekannt und können sich theoretisch noch ändern. Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist, sollten die neuen Steuersätze unserer Einschätzung nach auch im System noch nicht eingetragen werden, da sonst ggf. eine zu geringe USt abgeführt wird, wenn sich am Gesetz noch etwas ändert.

Grundsätzlich ist für den Umsatzsteuersatz einer Leistung irrelevant, wann die Leistung bestellt oder bezahlt wird, sondern nur, wann sie ausgeführt wird. Bei einer Dienstleistung ist dies in den meisten Fällen der Zeitpunkt der vollständigen Ausführung – bei einer Veranstaltung also das Veranstaltungsende. Für Dauerleistungen (Jahreskarten, Monatsabos, Veranstaltungen über langen Zeitraum, …) oder mehrteilige Leistungen können steuerlich komplexere Situationen entstehen, die Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten.

Die Änderung betrifft daher unserer Auffassung nach alle Veranstaltungen, deren Ende zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegt, nicht jedoch z.B. Ticketverkäufe für Veranstaltungen, die 2021 erst stattfinden. Diese müssen weiter mit 19% bzw. 7% abgerechnet werden.

Manuelle Umstellung mit pretix

Die Umstellung mit pretix ist an sich einfach: Sobald das Gesetz beschlossen ist, sollten Sie in allen Veranstaltungen im betroffenen Zeitraum unter Einstellungen > Steuerregeln die Steuerregel vom 19 auf 7% bzw. von 7 auf 5% ändern.

Standardmäßig werden Preise, die bei pretix ins Backend eingegeben werden, als Bruttopreise verwendet, sodass nach dieser Umstellung Ihre Kunden weiterhin den gleichen Preis zahlen und Sie einen höheren Nettoerlös erzielen. Wenn Sie in Ihren Steuerregeln vorher eingestellt hatten, dass die eingegebenen Preise den Steuerbetrag nicht enthalten, wird stattdessen der Nettopreis beibehalten und der Bruttopreis angepasst.

Bei Veranstaltungsreihen mit Terminen vor und nach der Änderung wird es etwas komplexer, hier müssen Sie Ihre Produkte duplizieren, sodass Sie ein Produkt mit dem alten und eines mit dem neuen Steuersatz haben, die Sie für die jeweiligen Termine anschalten.

Umstellungsservice für pretix Hosted

Für unsere Kunden mit zahlreichen Veranstaltungen bieten wir bei pretix Hosted einen besonderen Umstellungsservice an. Das Formular hierzu finden Sie in Ihrem Veranstaltungskonto unter dem neuen Menüpunkt "Steuer-Änderungen". Es bietet dabei mehrere Optionen, um die Art der Umstellung auf Ihre steuerliche Situation anzupassen und frei zu entscheiden, ob Sie die Steuererleichterung an Ihre Kunden weitergeben möchten oder nicht.

Die genauen Optionen sind im folgenden Screenshot dargestellt. Wenn Ihre Situation Umstellungen erfordert, die von dem dargestellten Formular nicht abgedeckt werden und die Sie auch nicht manuell durchführen möchten oder können, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns.

Behandlung existierender Bestellungen

Alle oben genannten Änderungen und auch unser Umstellungsservice wird zunächst nur die Veranstaltungskonfiguration so umstellen, dass für neue Buchungen der neue Steuersatz gilt. Die spannendste Frage bleibt, wie mit bereits verkauften Tickets für Veranstaltungen im betroffenen Zeitraum zu verfahren ist.

Grundsätzlich gilt, dass zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt geschuldet wird, d.h. wenn die Rechnungen mit 19% ausgestellt wurden, müssen Sie auch 19% an das Finanzamt abführen, unabhängig davon ob das (rückwirkend) korrekt war. Möglicherweise hat der Kunde aber einen Anspruch Ihnen gegenüber, eine Korrektur der Rechnung und ggf. sogar Auszahlung der Differenz zu verlangen.

Die Situation ist hier unübersichtlich und wir empfehlen dringend, auf das verabschiedete Gesetz und die finalen Anwendungshinweise der Finanzverwaltung zu warten, bevor jetzt aufwändige Maßnahmen ergriffen werden, die ggf. unnötig werden wenn Übergangsregelungen zu der Änderung nochmal angepasst oder klargestellt werden.

Behandlung in pretixPOS

Wie die neuen Steuersätze in Bezug auf die neuen gesetzlichen Vorgaben für Kassensysteme zu behandeln sind, ist noch nicht ganz klar. Die seit diesem Jahr gültigen Standards lassen hier Interpretationsspielraum offen.

Ab Version 1.5.0 (seit 15.06.2020 im Google Play Store verfügbar) ist pretixPOS in der Lage, mit den neuen Steuersätzen umzugehen, sobald diese in pretix konfiguriert wurden und erstellt DSFinV-K-Berichte und TSE-Signaturen auf Basis der Interpretation, die wir für wahrscheinlich halten. Sollte die Finanzverwaltung hier in den nächsten zwei Wochen jedoch noch eine Klarstellung liefern, kann es sein, dass es sehr kurzfristig ein weiteres Update für pretixPOS geben muss.

Raphael Michel

Raphael ist der Gründer und Haupt-Entwickler von pretix. Er begeistert sich für benutzerfreundliche, elegante Software und wenn er nicht zu beschäftigt mit pretix ist, organisiert er gerne selbst Konferenzen mit.

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